205683082/meetingannouncement/211627865/agendaitem
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+ | Anlage 1: [[Media:162-24_A1_Bewirtschaftungsstaende-Investmaßnahmen_Haushaltszwischenbericht-2024.pdf{{!}}Bewirtschaftungsstände Investitionsmaßnahmen zum 30.06.2024]]<br /> | ||
+ | Anlage 2: [[Media:162-24_A2-Jahresabschluss_Tischvorlage.pdf{{!}}Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2023]] (Tischvorlage)<br /> | ||
+ | Anlage 3: [[Media:162-24_Praesentation_HHZB_2024.pdf{{!}}Präsentation]]</p> | ||
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Der vorliegende Haushaltszwischenbericht 2024 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.</p> | Der vorliegende Haushaltszwischenbericht 2024 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.</p> | ||
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+ | (ohne Abstimmung)</p> | ||
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Aktuelle Version vom 19. September 2024, 09:27 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 162/24
Sachvortrag:
Der Jahresabschluss 2023 konnte noch nicht final aufgestellt werden, da einige Jahresabschlussarbeiten noch offen sind. Die Verzögerung der Aufstellung des Jahresabschlusses ist mit umfangreichen Personalveränderungen in der Kämmerei sowie mit Erhöhung des Umfangs und der Komplexität des Jahresabschlusses bedingt durch die Reintegration des ehemaligen Eigenbetriebes TM in den Kämmereihaushalt zu begründen.
Die nachfolgenden Informationen zum Jahresabschluss 2023 sind daher vorläufig, die Zahlen können sich noch geringfügig verändern.
Das Haushaltsjahr 2023 schloss im ordentlichen Ergebnis mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 38,51 Mio € und somit um 30,69 Mio. € besser als im Haushaltsplan veranschlagt ab. Die Hauptursache für diese positive Entwicklung sind deutliche Mehreinnahmen bei den Steuern, insbesondere bei der Gewerbesteuer. Während im Haushaltsplan Gewerbesteuereinnahmen in Höhe 38 Mio. € veranschlagt waren, schloss das Rechnungsergebnis 2023 mit Einnahmen in Höhe von über 70 Mio. € ab. Wie bereits im Haushaltsjahr 2022 handelt es sich bei den Mehreinnahmen überwiegend um periodenfremde Nachzahlungen der „Coronajahre“ 2020-2022.
Die Mehreinnahmen führen zu einer deutlichen Verbesserung der Steuerkraft im Haushaltsjahr 2023. Dies führt zwei Jahre später, nämlich im Haushaltsjahr 2025, zu deutlichen Mindereinnahmen bei den Pro-Kopf-Zuweisungen und deutlichen Mehrausgaben bei den Kreis- und FAG-Umlagen. Für die zu erwartenden Mehrbelasungen bei den Umlagen sind Rückstellungen in Höhe von 13 Mio. € gebildet worden.
Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen 2020-2023
2020 32,75 Mio. €
2021 32,76 Mio. €
2022 56,09 Mio. €
2023 70,04 Mio. €
Die durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen der letzten vier Jahre betrugen 47,91 Mio. €. Der Buchungs- und Veranlagungsstand bei der Gewerbesteuer zum Mitte des Jahres 2024 (49 Mio. € davon Vorauszahlungen für das laufende Wirtschaftsjahr 46 Mio. €) lässt darauf schließen, dass die coronabedingten Verwerfungen bei den Gewerbesteuereinnahmen mit dem Jahresergebnis 2023 weitestgehend bereinigt sind. Im laufenden Haushaltsjahr 2024 bewegen wir uns leicht über dem Niveau des Durchschnitts der letzten vier Jahre.
Im Sonderergebnis wurde, im Wesentlichen bedingt durch Grundstücksveräußerungserlöse, ein Jahresüberschuss in Höhe von 1,79 Mio € erzielt, welcher somit um 1,17 Mio. € über dem Planansatz liegt.
Das Gesamtergebnis 2023 beträgt somit 40,30 Mio €.
Die Finanzrechnung schloss mit folgenden Ergebnissen ab:
Zahlungsmittelbestand am 31.12.2023 18,70 Mio. €
• Cash Flow aus der Ergebnisrechnung 59,54 Mio. €
• Cash Flow aus Investitionstätigkeit - 13,63 Mio. €
• Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit - 0,79 Mio. €
• Cash Flow aus haushaltsunwirksamen Vorgängen - 35,72 Mio. €
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln 9,40 Mio. €
Das Cash Flow aus Investitionstätigkeit setzt sich wie folgt zusammen:
• Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 6,95 Mio. €
• Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen 2,35 Mio. €
• Einzahlungen aus dem Rückfluss von Ausleihungen 2,36 Mio. €
• Sonstige Einzahlungen 0,43 Mio. €
Investive Einzahlungen 12,09 Mio. €
• Auszahlungen für Investitionszuschüsse 0,82 Mio. €
• Auszahlungen für Grundstückserwerb 0,18 Mio. €
• Auszahlungen f. d. Erwerb v. bew. Anlageverm. 1,66 Mio. €
• Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 7,91 Mio. €
• Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 7,35 Mio. €
• Auszahlungen für Ausleihungen 7,80 Mio. €
• Sonstige Auszahlungen 0,79 Mio. €
Investive Auszahlungen 26,51 Mio. €
Zu den größeren Hochbaumaßnahmen des Jahres 2023 gehörten dier Generalsanierung des Gymnasiums bei St. Michael sowie der Wiederaufbau des Heimbacher Hofes.
Zu den größeren Tiefbaumaßnahmen des Jahres 2023 gehörten der Neubau des Lindachstegs, die Sanierung der Stützmauer Unterwöhrd und Grasbödele, die Sanierung der Daimlerstraße, die Sanierung des OD Tüngental (1 BA) sowie die Herstellung des Geh- und Radweges „Lückenschluss Tüngental-Solpark“.
Beim Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit handelt es sich um den Betriebszuschuss an den Eigenbetrieb Werkhof.
Der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2023 betrug 28,10 Mio. €. Darüber hinaus wurden zum 31.12.2023 Geldanlagen in Höhe von 66,01 Mio. € sowie Ausleihungen in Höhe von 48,98 Mio. € bilanziert.
Hochrechnung 2024
Grundlage für den vorliegenden Haushaltszwischenbericht ist der Stand des Haushaltsvollzugs zum 18.06.2024. Auf Grundlage dieses Buchungsstandes wurden für die einzelnen (komprimierten) Ertrags- und Aufwandspositionen Annahmen im Hinblick auf eine Hochrechnung dieser Positionen zum 31.12.2024 durch den Verfasser dieses Berichtes getroffen. Eine automatisierte (z.B. lineare) Hochrechnung ist aufgrund der Heterogenität der Geschäftsvorfälle nicht möglich.
In Bezug auf den bisherigen Haushaltsvollzug und dem Ausblick über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft kann im Einzelnen von folgender Entwicklung ausgegangen werden:
Ergebnishaushalt 2024:
Nr. |
Ertrags- und Aufwandsarten |
Ansatz Haushalt |
Stand 18.06.2024 |
Hoch-rechnung |
Differenz |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
|||
1 |
Steuern und ähnliche Abgaben |
88.877 |
70.473 |
97.077 |
8.200 |
|
2 |
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen |
26.767 |
15.036 |
26.767 |
0 |
|
3 |
Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge |
2.187 |
0 |
2.187 |
0 |
|
4 |
Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen |
6.140 |
3.244 |
6.140 |
0 |
|
5 |
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
2.990 |
3.143 |
3.200 |
210 |
|
6 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
2.614 |
1.377 |
2.614 |
0 |
|
7 |
Zinsen und ähnliche Erträge |
2.207 |
3.847 |
4.000 |
1.793 |
|
8 |
Aktivierte Eigenleistungen |
225 |
0 |
225 |
0 |
|
9 |
Sonstige ordentliche Erträge |
3.808 |
1.759 |
3.808 |
0 |
|
10 |
Ordentliche Erträge (Summe 1-10) |
135.815 |
98.879 |
146.018 |
10.203 |
|
11 |
Personalaufwendungen |
39.379 |
16.484 |
38.000 |
-1.379 |
|
12 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
37.120 |
14.193 |
35.000 |
-2.120 |
|
13 |
Abschreibungen |
10.656 |
15 |
10.656 |
0 |
|
14 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
28 |
4 |
10 |
-18 |
|
15 |
Transferaufwendungen |
47.109 |
28.572 |
48.000 |
891 |
|
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
10.140 |
8.858 |
10.140 |
0 |
|
17 |
Ordentliche Aufwendungen (Summe 12-18) |
144.432 |
68.126 |
141.806 |
-2.626 |
|
18 |
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 11 und 19) |
-8.617 |
30.753 |
4.212 |
12.829 |
|
19 |
Außerordentliche Erträge |
644 |
91 |
644 |
0 |
|
20 |
Außerordentliche Aufwendungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
21 |
Sonderergebnis (Saldo aus 21 und 22) |
644 |
91 |
644 |
0 |
|
22 |
Gesamtergebnis (Summe aus 20 und 23) |
-7.973 |
30.844 |
4.856 |
12.829 |
|
1. Steuern und ähnliche Abgaben
|
Ansatz T€ |
HR T€ |
Differenz T€ |
Grundsteuer |
8.460 |
8.500 |
40 |
Gewerbesteuer |
41.000 |
49.000 |
8.000 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
29.885 |
29.885 |
0 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
6.482 |
6.482 |
0 |
Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen |
790 |
950 |
160 |
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich |
2.260 |
2.260 |
0 |
Steuern und ähnliche Abgaben |
88.877 |
97.077 |
8.200 |
Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen mit ca. 8 Mio. € über dem veranschlagten Ansatz des Haushaltsjahres 2024 abschließen werden. Der aktuelle Buchungsstand liegt bei 49,20 Mio. €. Davon betreffen 46,20 Mio. € die laufenden Vorauszahlungen für 2024, die restlichen 3 Mio. € betreffen Nachzahlungen aus Vorjahren. Im zweiten Halbjahr könnten jedoch noch Anpassungen erfolgen (sowohl nach unten als auch nach oben).
Beim Gemeindeanteil an Einkommensteuer und Umsatzsteuer rechnen wir mit einem planmäßigen Eingang. Auch hier kann es im zweiten Halbjahr (auf Grund der November-Steuerschätzung) zu einer Veränderung der Einnahmenaussichten kommen.
Die Einnhamen aus der Vergnügungssteuer und Hundesteuer werden aus heutiger Sicht ca. 20 % über dem Planansatz abschließen.
Die Gesamterträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben werden aus heutiger Sicht voraussichtlich mit 97,08 Mio. € um 8,20 Mio. € höher ausfallen, als im Haushaltsplan 2024 veranschlagt.
2. Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
|
Ansatz T€ |
HR T€ |
Differenz T€ |
Schlüsselzuweisungen n. mangelnder Steuerkraft |
7.591 |
7.591 |
0 |
Sonstige Zuweisungen im Rahmen der FAG |
17.033 |
17.033 |
0 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke |
2.143 |
2.143 |
0 |
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen |
26.767 |
26.767 |
0 |
Bei den Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen rechnen wir mit einem planmäßigen Vollzug.
3. Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge
Die Buchung der aufgelösten Investitionszuwendungen wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Wir gehen aus heutiger Sicht von einem planmäßigen Vollzug aus.
4. Öffentlich – rechtliche Entgelte
Bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) gehen wir aufgrund des aktuellen Buchungsstandes von einem planmäßigen Vollzug aus. Die regelmäßige Anpassung der Gebühren auf Grundlage von Kalkulationen sollte nicht aus dem Fokus der Verwaltung verloren gehen.
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte
Bei den privatrechtlichen Entgelten gehen wir aufgrund des aktuellen Buchungsstandes von Mehreinnahmen in Höhe von ca. 210 T€ aus. Diese resultieren vor allem aus der Anpassung der Globalmietverträge mit der GWG.
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Abrechnung und Verbuchung von vielen Kostenerstattungen und Kostenumlagen (wie zum Beispiel die Abrechnung der Personalgestellungen mit den Eigenbetrieben) erfolgt erst gegen Ende des Haushaltsjahres bzw. im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen. Aus heutiger Sicht gehen wir von einem planmäßigen Vollzug aus.
7. Zinsen und ähnliche Erträge
Aufgrund des Anstiegs der Zinsen auf den Kapitalmärkten sowie auf Grund der angestiegenen Liquidität gehen wir in der Hochrechnung von Mehrerträgen gegenüber dem Haushaltsansatz im Umfang von 1.793 T€ aus.
8. Erträge aus aktivierten Eigenleistungen
Die Höhe der aktivierten Eigenleistungen hängt von der Höhe des aktivierten Bauvolumens ab, welches planungs- und/oder baubetreuungstechnisch vom eigenen Personal abgewickelt wird. Wir gehen aus heutiger Sicht von einem planmäßigen Vollzug aus.
9. Sonstige ordentliche Erträge
Aus heutiger Sicht gehen wir bei den „Sonstigen ordentlichen Erträgen“ (im Wesentlichen Konzessionsabgaben und Bußgelder) von einem planmäßigen Vollzug aus.
10. Summe der ordentlichen Erträge
Aus heutiger Sicht gehen wir für 2024 in der Summe von ordentlichen Erträgen in Höhe von 146.018 T€ aus. Dies entspricht einer Verbesserung um 10,203 Mio €. Die Hauptursache hierfür ist in der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen zu sehen.
11. Personalaufwendungen
Trotz Tariferhöhungen sowie zusätzlichen Aufwendungen auf Grund der beschlossenen zusätzlichen Beneffits für Mitarbeiter der Stadtverwaltung rechnen wir für das Haushaltsjahr mit Minderaufwendungen in Höhe von 1.379 T€. Die Hauptursache für diese Entwicklung ist in den vielen unbesetzten Stellen zu sehen.
12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen gehen wir bei den meisten Positionen davon aus, dass die im Haushalt bereitgestellten Mittel ausreichend sein werden. Mit Minderbedarf rechnen wir bei den Gebäudebewirtschaftungskosten aufgrund der gefallenen Energiepreisen. Aus heutiger Sicht erwarten wir Einsparungen von mindestens 2 Mio. €.
13. Planmäßige Abschreibungen
Aus heutiger Sicht gehen wir von einer planmäßigen Bewirtschaftung aus.
14. Zinsaufwendungen
Hierbei handelt es sich um Mittel für Kontoführungsgebühren. Echte Zinsaufwendungen entstehen im Haushaltsjahr 2024 auf Grund der Schuldenfreiheit des Kernhaushaltes nicht.
15. Transferaufwendungen
|
Ansatz T€ |
HR T€ |
Differenz T€ |
Zuweisungen und Zuschüsse |
4.497 |
4.497 |
0 |
Gewerbesteuerumlage |
3.680 |
4.571 |
891 |
Kreis- und FAG-Umlage; GPA-Umlage |
46.109 |
46.109 |
0 |
Auflösung Rückstellungen Kreis- und FAG-Umlage |
-7.177 |
-7.177 |
0 |
Transferaufwendungen |
47.109 |
48.000 |
891 |
Im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse gehen wir von einem planmäßigen Vollzug aus.
Die Gewerbesteuerumlage wird höher ausfallen als im Haushalt veranschlagt. Dies hängt mit den zu erwartenden höheren Gewerbesteuereinnahmen zusammen.
Bei den Positionen „FAG- und Kreisumlage; GPA-Umlage“ gehen wir aus heutiger Sicht von einer nahezu planmäßigen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus.
16. Sonstige ordentliche Aufwendungen
Unter der Position „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ wird ein Sammelsurium von verschiedenen Konten (wie Aufwendungen für Sitzungsgelder, Mitgliedsbeiträge, Dienstfahrten und Reisekosten, Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Aufwand für Telefon und Porto, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Erstattungen etc.) zusammengefasst. In einem geringeren Umfang ist hier der zweite Teil der Schulbudgets untergebracht. Der Bewirtschaftungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltszwischenberichtes lässt darauf schließen, dass die Bewirtschaftung in der Summe planmäßig verlaufen wird.
17. Summe der ordentlichen Aufwendungen
Aus heutiger Sicht gehen wir für 2024 in der Summe von ordentlichen Aufwendungen in Höhe 141.806 T€ aus. Dies bedeutet eine Verbesserung in Höhe von 2.626 T€.
18. Ordentliches Ergebnis
Ausgegangen von den oben genannten Prämissen (teilweise mit hohen Unsicherheiten behaftet) rechnen wir im laufenden Haushaltsjahr mit einem Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4,21 Mio. €. Dies würde eine Ergebnisverbesserung gegenüber den Planungsansätzen des Haushaltsplanes in Höhe von 12,83 Mio. € bedeuten.
21. Sonderergebnis
Aus heutiger Sicht rechnen wir mit einem planmäßigen Jahresüberschuss in Höhe von 0,64 Mio. €.
22. Gesamtergebnis
Es wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4,86 Mio. € gerechnet.
Fazit zum Ergebnishaushalt
Insbesondere auf Grund der zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie auf Grund der prognostizierten „Einsparungen“ bei den Peronalkosten und Sachaufwendungen erwarten wir aus heutiger Sicht ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis im laufenden Haushaltsjahr.
In der Hochrechnung sind die noch zu bildenden Rückstellungen für höhere Umlagen-zahlungen im Jahr 2026 noch nicht berücksichtigt.
Finanzhaushalt 2024
Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit
Im Haushaltsplan 2024 ist ein negativer Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungs-tätigkeit in Höhe von 1,15 Mio. € eingeplant. Aufgrund der zu erwartenden Ergebnis-verbesserungen gehen wir aus heutiger Sicht von einem Cash-Flow in der Größen-ordnung von ca. 11,68 Mio. € aus (Verbesserung um 12,83 Mio. €).
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
|
Ansatz T€ |
Weitere Mittel* T€ |
Zahlung T€ |
Offene Aufträge T€ |
HR** 31.12.24 |
Investitionszuwendungen |
2.766 |
1.865 |
190 |
0 |
3.000 |
Grundstücksveräußerungen |
1.610 |
0 |
440 |
0 |
1.610 |
Rückfluss Ausleihungen |
503 |
0 |
1.267 |
0 |
1.553 |
Sonstige |
0 |
0 |
64 |
0 |
64 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
4.879 |
1.865 |
1.961 |
0 |
6.227 |
* Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr zzgl. ÜPL-/APL-Mittelbereitstellungen
** Die Spalte „HR“ (Hochrechnung) beinhaltet Annahmen zum tatsächlichen Zahlungsabfluss
Auf Grund der sich abzeichnenden Verzögerungen in der Abrechnung von einigen geförderten Maßnahmen rechnen wir nicht damit, dass die veranschlagten Haushaltsmittel und die Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr für Investitionszuwendungen vollständig eingehen werden.
Bei den Grundstücksveräußerungen gehen wir aus heutiger Sicht von einen planmäßigen Vollzug aus.
Bei dem Rückfluss von Ausleihungen sind mit Mehreinnahmen auf Grund einer außerordentlichen Tilgung einer Ausleihung durch die HGE zu rechnen.
Unter der Position „Sonstiges“ sind Erstattungen der Stadtwerke GmbH für Tiefbaumaßnahmen enthalten.
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
|
Ansatz T€ |
Weitere Mittel* T€ |
Zahlung T€ |
Offene Aufträge T€ |
HR ** 31.12.23 |
Investitionszuwendungen |
175 |
610 |
132 |
94 |
785 |
Grundstückserwerb |
950 |
785 |
352 |
0 |
950 |
Bewegliche Vermögensgegenstände |
2.978 |
3.472 |
1.011 |
2.705 |
4.000 |
Hochbaumaßnahmen |
12.256 |
13.377 |
2.283 |
8.107 |
12.800 |
Tiefbaumaßnahmen |
4.205 |
11.437 |
1.463 |
5.374 |
7.800 |
Finanzinvestitionen |
0 |
11.590 |
7.590 |
0 |
13.590 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
20.564 |
41.271 |
12.699 |
16.280 |
35.925 |
* Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr zzgl. ÜPL/APL-Mittelbereitstellungen
** Die Spalte „HR“ (Hochrechnung) beinhaltet Annahmen zum tatsächlichen Zahlungsabfluss
Aus heutiger Sicht gehen wir bei den Baumaßnahmen davon aus, dass ca. 50% der zum Jahresanfang verfügbaren Mittel (Haushaltsansatz zzgl. Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr) sowie der unterjährig bereitgestellten ÜPL-/APL-Mittel bis Ende des Jahres zahlungswirksam bewirtschaftet werden können (ausschlaggebend für das Rechnungsergebnis).
Für bis Ende des Jahres erteilte Aufträge, für welche die Leistungen aber noch nicht erbracht oder abgerechnet wurden, werden (erneut) Ermächtigungsübertragungen im Folgejahr gebildet. Diese Mittel gelten zwar als bewirtschaftet, haben jedoch wegen der fehlenden Zahlungswirksamkeit erst Auswirkungen auf die Rechnungsergebnisse der Folgejahre.
Die stichtagsbezogenen Bewirtschaftungsstände der einzelnen Investitionsmaßnahmen zum 30.06.2024 sind als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt
Der hochgerechnete Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt -34,70 Mio. €.
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Für 2024 sind weder Kreditermächtigungen noch Tilgungsleistungen geplant. Der Kernhaushalt ist schuldenfrei. Das Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit wird denoch ca. – 1 Mio. €, auf Grund der Deffizitabdeckungen bei den Eigenbetrieben Friedhöfe und Werkhof, betragen.
Die Liquidität wird sich voraussichtlich wie folgt entwickeln:
Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2024 28.100 T€
Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.680 T€
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -33.698 T€
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit -1.000 T€
Cash Flow aus haushaltsunwirksamen Vorgängen ca. 5.000 T€
Stand 31.12.2024 (ohne Geldanlagen und Ausleihungen) 10.082 T€
Fazit zum Gesamtfinanzhaushalt
Aufgrund der prognostizierten Ergebnisverbesserungen erwarten wir eine deutliche Verbesserung des Cash Flows aus laufender Verwaltungstätigkeit. Dies ermöglicht uns die Investitionen unterjährig teilweise aus eigener Ertragskraft zu finanzieren. Ein Zugriff auf die vorhandene Liquiditätsrücklage wird in 2024 aus heutiger Sicht in Höhe von ca. 23 Mio. € notwendig sein.
Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine deutliche Abnahme der vorhandenen Liquiditätsrücklage erwartet
Anlagen:
Anlage 1: Bewirtschaftungsstände Investitionsmaßnahmen zum 30.06.2024
Anlage 2: Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2023 (Tischvorlage)
Anlage 3: Präsentation
Beschlussfassung:
Der vorliegende Haushaltszwischenbericht 2024 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)