146651679/meetingannouncement/172230339/agendaitem
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− | In seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2023 hat der Gemeinsame Ausschuss beschlossen, die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 18.10.2023 im Zeitraum 30.10. bis 30.11.2023. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen. Auf der beigefügten Abwägungstabelle Stand 15.01.2024 (Anlage 7) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.</p> | + | In seiner öffentlichen Sitzung am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118497011/meetingannouncement/129664255/agendaitem 21.09.2023] hat der Gemeinsame Ausschuss beschlossen, die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 18.10.2023 im Zeitraum 30.10. bis 30.11.2023. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen. Auf der beigefügten Abwägungstabelle Stand 15.01.2024 (Anlage 7) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.</p> |
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Durch die Auslegung haben sich keine Änderungen an den Unterlagen zur 3. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D zum Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ in Hessental ergeben und können in der Fassung vom 8.2.2023 beschlossen werden.</p> | Durch die Auslegung haben sich keine Änderungen an den Unterlagen zur 3. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D zum Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ in Hessental ergeben und können in der Fassung vom 8.2.2023 beschlossen werden.</p> | ||
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Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sieht eine Neuausweisung von ca. 0,93 ha Sonderbauflächen, 2,2 ha Mischbauflächen sowie 0,85 ha Grün- und Ausgleichsflächen im Bereich des geplanten Baugebiets „Sonnenrain, Teilbereich 3“ vor (Anlage 1). Im Gegenzug werden ca. 3,48 ha Wohnbaufläche im Süden Hessentals zurückgenommen und stattdessen als Grünfläche ausgewiesen (Anlage 2). In der Bilanz wird durch den Flächentausch somit keine zusätzliche Siedlungsfläche ausgewiesen. </p> | Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sieht eine Neuausweisung von ca. 0,93 ha Sonderbauflächen, 2,2 ha Mischbauflächen sowie 0,85 ha Grün- und Ausgleichsflächen im Bereich des geplanten Baugebiets „Sonnenrain, Teilbereich 3“ vor (Anlage 1). Im Gegenzug werden ca. 3,48 ha Wohnbaufläche im Süden Hessentals zurückgenommen und stattdessen als Grünfläche ausgewiesen (Anlage 2). In der Bilanz wird durch den Flächentausch somit keine zusätzliche Siedlungsfläche ausgewiesen. </p> | ||
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Die 3. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D zum Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ in Hessental, bestehend aus den Anlagen 1-6 wird in der vorliegenden Form festgestellt.<br /> | Die 3. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D zum Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ in Hessental, bestehend aus den Anlagen 1-6 wird in der vorliegenden Form festgestellt.<br /> | ||
Die Stadt Schwäbisch Hall wird als erfüllende Gemeinde der VVG beauftragt, den Flächennutzungsplan beim Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.</p> | Die Stadt Schwäbisch Hall wird als erfüllende Gemeinde der VVG beauftragt, den Flächennutzungsplan beim Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2024, 12:18 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 98/24
Sachvortrag:
In seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2023 hat der Gemeinsame Ausschuss beschlossen, die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 18.10.2023 im Zeitraum 30.10. bis 30.11.2023. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen. Auf der beigefügten Abwägungstabelle Stand 15.01.2024 (Anlage 7) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.
Durch die Auslegung haben sich keine Änderungen an den Unterlagen zur 3. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D zum Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ in Hessental ergeben und können in der Fassung vom 8.2.2023 beschlossen werden.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sieht eine Neuausweisung von ca. 0,93 ha Sonderbauflächen, 2,2 ha Mischbauflächen sowie 0,85 ha Grün- und Ausgleichsflächen im Bereich des geplanten Baugebiets „Sonnenrain, Teilbereich 3“ vor (Anlage 1). Im Gegenzug werden ca. 3,48 ha Wohnbaufläche im Süden Hessentals zurückgenommen und stattdessen als Grünfläche ausgewiesen (Anlage 2). In der Bilanz wird durch den Flächentausch somit keine zusätzliche Siedlungsfläche ausgewiesen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Planzeichnung 1, Stand 08.02.2023
Anlage 2: Entwurf Planzeichnung 2, Stand 08.02.2023
Anlage 3: Entwurf Begründung, Stand 08.02.2023
Anlage 4: Umweltbericht zum Bebauungsplan, Stand 08.02.2023
Anlage 5: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Gekoplan, Oberrot, Stand 19.10.2022
Anlage 6: Verträglichkeitsuntersuchung zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittel-Marktes mit Backshop sowie gastronomischer Nutzung im Stadtteil Hessental, Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung GmbH, Lörrach, Stand 05.04.2022
Anlage 7: Abwägung über eingegangene Stellungnahmen zur Auslegung, Stand 15.01.2024
Beschlussfassung:
1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen:
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB werden nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gemäß Anlage 7 beschlossen.
2. Feststellungsbeschluss:
Die 3. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D zum Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ in Hessental, bestehend aus den Anlagen 1-6 wird in der vorliegenden Form festgestellt.
Die Stadt Schwäbisch Hall wird als erfüllende Gemeinde der VVG beauftragt, den Flächennutzungsplan beim Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.
(einstimmig - 14)