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Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2023 und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023<br />
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Anlage 1: [[Media:139-24_A1_Bilanz_GuV.pdf{{!}}Bilanz zum 31.12.2023 und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023]]<br />
Anlage 2: Anhang zum Jahresabschluss f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2023<br />
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Anlage 2: [[Media:139-24_A2_Anhang2023.pdf{{!}}Anhang zum Jahresabschluss f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2023]]<br />
Anlage 3: Lagebericht f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2023</p>
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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall stimmt zu, dass Herr Oberb&uuml;rgermeister Bullinger gem&auml;&szlig; &sect; 104 GemO Baden-W&uuml;rttemberg im Namen der Stadt Schw&auml;bisch Hall in der Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Schw&auml;bisch Hall GmbH folgende Beschl&uuml;sse fasst:</p>
 
Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall stimmt zu, dass Herr Oberb&uuml;rgermeister Bullinger gem&auml;&szlig; &sect; 104 GemO Baden-W&uuml;rttemberg im Namen der Stadt Schw&auml;bisch Hall in der Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Schw&auml;bisch Hall GmbH folgende Beschl&uuml;sse fasst:</p>

Version vom 7. Mai 2024, 17:31 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 139/24

Sachvortrag:

Jahresabschluss 2023:

Der Jahresabschluss des Jahres 2023 der Technologiezentrum Schwäbisch Hall GmbH (nachfolgend: „teZET“), eine 62,5 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Schwäbisch Hall, für das Geschäftsjahr 2023 wurde von Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Gesellschaft schloss das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 30 T€ ab (VJ: Jahresüberschuss 44 T€).

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2024 erläutert.

Die Gesellschafterversammlung wird in ihrer Sitzung am 28.05.2023 die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023, der Gewinnverwendung, der Entlastung der Geschäftsführung und die Wahl der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers fassen.

Aufgrund der Stellung des Gemeinderats als Beschlussorgan der Gesellschafterin Stadt, hat dieses Gremium die Weisungsbeschlüsse für das Abstimmungsverhalten des rechtlichen Vertreters, Herrn Oberbürgermeister Bullinger, zu fassen.

Anlagen:
Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2023 und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023
Anlage 2: Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023
Anlage 3: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt zu, dass Herr Oberbürgermeister Bullinger gemäß § 104 GemO Baden-Württemberg im Namen der Stadt Schwäbisch Hall in der Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Schwäbisch Hall GmbH folgende Beschlüsse fasst:

1. Der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 30.384,01 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Geschäftsführung Martin Buchwitz und Klaus Lindenmeyer wird Entlastung erteilt.
4. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH aus Schwäbisch Hall gewählt.

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