136287475/meetingannouncement/162869987/agendaitem

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Danach werden die Unterlagen vom Bundesbau Schw&auml;bisch Hall gepr&uuml;ft. Mit einer F&ouml;rderzusage ist bis Mitte Mai 2024 zu rechnen.</p>
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Aktuelle Version vom 30. April 2024, 16:23 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 86/24

Sachvortrag:

Für die Beantragung des „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ waren zwei Antragsschritte notwendig. Der erste Schritt beinhaltete lediglich die Aufnahme in das o.g. Programm und wurde 2022 bewilligt.

Der zweite Schritt „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ umfasst einen umfangreichen Antrag beim Bund (RZBau). Dieser Antrag wurde am 20.02.2024 eingereicht. Am 12.03.2024 erfolgten nach erster Prüfung seitens der Oberfinanzdirektion Freiburg Nachforderungen, welche von der Abteilung Hochbau bis spätestens 19.04.2024 beantwortet werden.

Danach werden die Unterlagen vom Bundesbau Schwäbisch Hall geprüft. Mit einer Förderzusage ist bis Mitte Mai 2024 zu rechnen.

Da die Maßnahme bis 31.12.2027 abgeschlossen sein muss, ist es nötig, schnellstmöglich die weitere Bearbeitung (Ausführungsplanungen und Ausschreibungen fertigstellen) fortzuführen. Dafür muss der Sperrvermerk aufgehoben werden, um die folgenden Planungsschritte ohne Verzögerung (Sitzungstermine) beauftragen zu können.

Beschlussfassung:

Mit Erhalt der Förderzusage soll der Sperrvermerk für die Jahre 2023/24 über insgesamt 4.8 Mio. € aufgehoben werden, damit nach der Bewilligung unverzüglich die Ausschreibungen fertiggestellt und die Vergaben vorbereitet werden können.

(einstimmig - 32)

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