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Vogt (Diskussion | Beiträge) (Änderung am 19.04.2024 09:49, durch Dagmar Vogt.) |
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Version vom 19. April 2024, 08:49 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 104/24
Sachvortrag:
Die Ganztagsschule im Primarbereich wurde im Jahr 2014 in § 4a Schulgesetz BW verankert. Seit diesem Zeitpunkt haben sich sieben von neun Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Hall auf den Weg zur Ganztagsschule gemacht oder den bereits vorhandenen Ganztagsbetrieb auf Schulversuchsbasis auf eine gesetzliche Ganztagsgrundschule umgestellt. Lediglich die Grundschulen Bibersfeld und Sulzdorf werden aktuell noch als Halbtagsschulen geführt. Die Grundschule Bibersfeld bietet auf Jugendbegleiterbasis bereits ergänzende Angebote täglich bis 15.30 Uhr an und in Sulzdorf gibt es die Schülerhilfe, die überwiegend von der Stadt finanziert wird.
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz, beginnend mit der Klassenstufe 1. Sukzessive wird der Rechtsanspruch auf alle Klassenstufen ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Klassenstufen 1-4 diesen Anspruch haben.
Nun beantragt die Grundschule Bibersfeld zum Schuljahr 2025/26 die Einführung einer Ganztagsschule in gebundener Form an drei Tagen à 7 Stunden (s. Anlage). Bei Bedarf wird von der Stadt ein erweitertes kostenpflichtiges Angebot bis zur 8. Stunde vorgesehen. Die Schule plant eine Monetarisierung, so dass die dort vorhandenen städtischen Betreuungskräfte künftig auch im Ganztagsbetrieb eingesetzt werden können. An den Tagen, an denen kein Ganztagsbetrieb läuft, wird bei Bedarf ebenfalls ein kostenpflichtiges Kommunales Ergänzungsangebot (KEA) erfolgen.
Derzeit sind 84 Kinder an der Grundschule Bibersfeld, von denen 57 bereits die Betreuungsangebote bis 14 Uhr wahrnehmen. Die von der Schule freiwillig organisierte Hausaufgabenbetreuung täglich bis 15.30 Uhr wird in der Spitze von 31 Kindern besucht. Ein warmes Mittagessen gibt es bereits ebenfalls. Eine Mensa mit Betreuungsräumen ist im Bau. Geplant ist die Bespielbarkeit des neuen Gebäudes ab dem Schuljahr 2025/26. Die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Ganztagsschule sind also gegeben.
Die schulischen Gremien wurden zur Antragstellung Ganztagsschule mehrfach befragt; zuletzt Elternbeirat und Schulkonferenz am 21.03.2024 sowie die GLK am 19.03.2024. Alle schulischen Gremien haben dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
Antragsfrist für die Beantragung eines Ganztagsbetriebs zum Schuljahr 2025/26 beim Staatlichen Schulamt ist der 01.10.2024.
Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs an der Grundschule Bibersfeld zum Schuljahr 2025/26.
Kosten:
Die Stadt Schwäbisch Hall ist als Trägerin der Grundschule für die Organisation des Mittagessens sowie für die Aufsicht in der Mensa zuständig. Ein Verpflegungsangebot gibt es bereits seit mehreren Jahren. Mit der Ganztagsschule ist davon auszugehen, dass (fast) alle Kinder ein warmes Mittagessen buchen. Deshalb ist mit einem erhöhten Personalaufwand zu rechnen.
Die Verwaltung erwartet aufgrund der höheren Teilnehmerzahlen und dem zusätzlichen Angebot abzüglich der Elternentgelte für das erweiterte KEA-Angebot und der Landeszuschüsse einen Mehraufwand von jährlich ca. 8.000 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt ab 2025 einzustellen.
Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Bibersfeld behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 23.04.2024.
Anlage: Antrag mit pädagogischem Konzept
Beschlussantrag:
Dem Antrag der Grundschule Bibersfeld auf Einrichtung einer Ganztagsschule in gebundener Form an 3 Tagen x 7 Zeitstunden zum Schuljahr 2025/26 wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Staatlichen Schulamt zu stellen.