136286979/meetingannouncement/158464429/agendaitem

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<strong><u>urspr&uuml;ngliche Fassung:</u></strong></p>
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In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 15.05.2023 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118496801/meetingannouncement/123226817/agendaitem SV-Nr. 101/23], &ouml;ffentlich), in der der Runde Tisch Integration seine Arbeit vorgestellt hat, wurde auch die Frage nach einem ausreichenden Angebot an Sprach- und Integrationskursen in Schw&auml;bisch Hall aufgeworfen. Im Nachgang hat die Verwaltung im Austausch mit lokalen Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit den entsprechenden Bedarf eruiert. Der gr&ouml;&szlig;te identifizierte Bedarf liegt bei Frauen, die wegen fehlender M&ouml;glichkeiten der Kinderbetreuung an keinem Sprachkurs teilnehmen k&ouml;nnen. Gerade M&uuml;tter spielen jedoch eine ausgesprochen gro&szlig;e Rolle in der Integration der Gesamtfamilie.</p>
 
In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 15.05.2023 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118496801/meetingannouncement/123226817/agendaitem SV-Nr. 101/23], &ouml;ffentlich), in der der Runde Tisch Integration seine Arbeit vorgestellt hat, wurde auch die Frage nach einem ausreichenden Angebot an Sprach- und Integrationskursen in Schw&auml;bisch Hall aufgeworfen. Im Nachgang hat die Verwaltung im Austausch mit lokalen Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit den entsprechenden Bedarf eruiert. Der gr&ouml;&szlig;te identifizierte Bedarf liegt bei Frauen, die wegen fehlender M&ouml;glichkeiten der Kinderbetreuung an keinem Sprachkurs teilnehmen k&ouml;nnen. Gerade M&uuml;tter spielen jedoch eine ausgesprochen gro&szlig;e Rolle in der Integration der Gesamtfamilie.</p>
 
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F&uuml;r die zus&auml;tzlichen Projektkosten neben der vorgesehenen Teilzeitstelle rechnet die Verwaltung mit Kosten in H&ouml;he von 40.000 Euro f&uuml;r die Zeit von Juni 2024 bis Dezember 2025. Diese Kosten beinhalten Mittel f&uuml;r die Raummiete, Material- und Fortbildungskosten, Aufwandsentsch&auml;digungen und eventuell eine zus&auml;tzliche Minijob-Stelle. Zur Finanzierung dieser Kosten in der Pilotphase bis Ende 2025 hat die Stadtverwaltung einen F&ouml;rderantrag f&uuml;r das Landesprogramm &bdquo;Empowerment f&uuml;r Frauen&ldquo; eingereicht, mit einem Bescheid ist hier erst im Mai zu rechnen. Sollte der Antrag keinen Erfolg haben, m&uuml;ssen f&uuml;r das Projekt im laufenden Haushaltsjahr &uuml;berplanm&auml;&szlig;ige Mittel in H&ouml;he von 15.000 Euro bereitgestellt werden, um Mietkosten, Aufwandsentsch&auml;digungen und weitere Sach- und Fortbildungskosten zu decken. Eine Gegenfinanzierung kann aus dem Budget Geb&auml;udebewirtschaftung 2, Sachkonto 42410023 erfolgen.</p>
 
F&uuml;r die zus&auml;tzlichen Projektkosten neben der vorgesehenen Teilzeitstelle rechnet die Verwaltung mit Kosten in H&ouml;he von 40.000 Euro f&uuml;r die Zeit von Juni 2024 bis Dezember 2025. Diese Kosten beinhalten Mittel f&uuml;r die Raummiete, Material- und Fortbildungskosten, Aufwandsentsch&auml;digungen und eventuell eine zus&auml;tzliche Minijob-Stelle. Zur Finanzierung dieser Kosten in der Pilotphase bis Ende 2025 hat die Stadtverwaltung einen F&ouml;rderantrag f&uuml;r das Landesprogramm &bdquo;Empowerment f&uuml;r Frauen&ldquo; eingereicht, mit einem Bescheid ist hier erst im Mai zu rechnen. Sollte der Antrag keinen Erfolg haben, m&uuml;ssen f&uuml;r das Projekt im laufenden Haushaltsjahr &uuml;berplanm&auml;&szlig;ige Mittel in H&ouml;he von 15.000 Euro bereitgestellt werden, um Mietkosten, Aufwandsentsch&auml;digungen und weitere Sach- und Fortbildungskosten zu decken. Eine Gegenfinanzierung kann aus dem Budget Geb&auml;udebewirtschaftung 2, Sachkonto 42410023 erfolgen.</p>
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<strong><u>neue Fassung Sachvortrag vom 08.04.2024 (Tischvorlage):</u></strong></p>
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In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 15.05.2023 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118496801/meetingannouncement/123226817/agendaitem SV-Nr. 101/23], &ouml;ffentlich) in der der Runde Tisch Integration seine Arbeit vorgestellt hat, wurde auch die Frage nach einem ausreichenden Angebot an Sprach- und Integrationskursen in Schw&auml;bisch Hall aufgeworfen. Im Nachgang hat die Verwaltung im Austausch mit lokalen Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit den entsprechenden Bedarf eruiert. Der gr&ouml;&szlig;te identifizierte Bedarf liegt bei Frauen, die wegen fehlender M&ouml;glichkeiten der Kinderbetreuung an keinem Sprachkurs teilnehmen k&ouml;nnen. Gerade M&uuml;tter spielen jedoch eine ausgesprochen gro&szlig;e Rolle in der Integration der Gesamtfamilie.</p>
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Bereits seit einigen Jahren gibt es kein derartiges Angebot mehr in der Stadt. Nach der Bedarfseruierung wurden von der Verwaltung verschiedene Sprachkurstr&auml;ger bez&uuml;glich Kooperationsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r ein solches Angebot angesprochen, mit dem Ergebnis, dass lediglich ein Tr&auml;ger Interesse an einer Kooperation angemeldet hat. Es w&uuml;rde ein vollwertiger Integrationskurs angeboten &ndash; mit dem entsprechenden Sprachzertifikat und Nachweis zu Staatsb&uuml;rgerkunde. Die Kinderaufsicht &uuml;bernehmen Ehrenamtliche (z. B. M&uuml;tter). Im Gegenzug erhalten diese eine Aufwandsentsch&auml;digung gem&auml;&szlig; Ehrenamtssatzung und k&ouml;nnen die R&auml;umlichkeiten nachmittags und abends auch f&uuml;r Empowerment-Aktivit&auml;ten f&uuml;r Frauen nutzen (Vernetzungstreffen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen). Die Anmeldung zum Betreuungsangebot kann &uuml;ber das Anmeldeverfahren beim Sprachkurstr&auml;ger stattfinden.</p>
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Als Standort f&uuml;r das Angebot bietet sich die ehemalige Kita Eich im Solpark an, da dort die notwendige r&auml;umliche N&auml;he zwischen Kursr&auml;umen und Betreuungsr&auml;umen gegeben ist. Findet die Betreuung in Rufweite der Eltern statt, ist f&uuml;r das Angebot weder eine Betriebserlaubnis noch der Einsatz p&auml;dagogischer Fachkr&auml;fte erforderlich. Der Sprachkurstr&auml;ger w&uuml;rde die Gesamtmiete des Geb&auml;udes &uuml;bernehmen und die R&auml;umlichkeiten f&uuml;r die Kinderbetreuung an die Stadtverwaltung untervermieten.</p>
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Das oberste Ziel in der Kinderbetreuung ist weiterhin die Betreuung in den Regelkinderg&auml;rten. Das angedachte Angebot soll ein Zusatzangebot sein und als &Uuml;berbr&uuml;ckung dienen, ohne Fachkr&auml;fte aus dem Regelangebot abziehen zu m&uuml;ssen, jedoch den Interessenten einen schnelleren Einstieg in einen Sprachkurs erm&ouml;glicht.</p>
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Gleichzeitig k&ouml;nnen durch dieses Projektangebot zugewanderte Frauen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrem Selbstwert- und Zugeh&ouml;rigkeitsgef&uuml;hl gest&auml;rkt werden. Sie erhalten eine Aufgabe mit Anerkennung und k&ouml;nnen sich dabei zus&auml;tzlich fortbilden und ein neues T&auml;tigkeitsfeld kennenlernen.</p>
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F&uuml;r die Projektkosten rechnet die Verwaltung mit Kosten in H&ouml;he von 40.000 Euro f&uuml;r die Zeit von Juni 2024 bis Dezember 2025. Diese Kosten beinhalten Mittel f&uuml;r die Raummiete, Material- und Fortbildungskosten, Aufwandsentsch&auml;digungen und einer Minijob-Stelle. Zur Finanzierung dieser Kosten in der Pilotphase bis Ende 2025 hat die Stadtverwaltung einen F&ouml;rderantrag f&uuml;r das Landesprogramm &bdquo;Empowerment f&uuml;r Frauen&ldquo; eingereicht, mit einem Bescheid ist hier erst im Mai zu rechnen. Sollte der Antrag keinen Erfolg haben, m&uuml;ssen f&uuml;r das Projekt im laufenden Haushaltsjahr &uuml;berplanm&auml;&szlig;ige Mittel in H&ouml;he von 15.000 Euro bereitgestellt werden, um Mietkosten, Aufwandsentsch&auml;digungen und weitere Sach- und Fortbildungskosten zu decken. Eine Gegenfinanzierung kann aus dem Budget Geb&auml;udebewirtschaftung 2, Sachkonto 42410023 erfolgen.</p>
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Die f&uuml;r das Folgejahr notwendigen Projektmittel in H&ouml;he von 25.000 Euro werden im Haushaltsplan 2025 aufgenommen.</li>
 
Die f&uuml;r das Folgejahr notwendigen Projektmittel in H&ouml;he von 25.000 Euro werden im Haushaltsplan 2025 aufgenommen.</li>
 
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; (14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)</p>
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Aktuelle Version vom 8. April 2024, 19:08 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 79/24

Sachvortrag:

ursprüngliche Fassung:

In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 15.05.2023 (SV-Nr. 101/23, öffentlich), in der der Runde Tisch Integration seine Arbeit vorgestellt hat, wurde auch die Frage nach einem ausreichenden Angebot an Sprach- und Integrationskursen in Schwäbisch Hall aufgeworfen. Im Nachgang hat die Verwaltung im Austausch mit lokalen Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit den entsprechenden Bedarf eruiert. Der größte identifizierte Bedarf liegt bei Frauen, die wegen fehlender Möglichkeiten der Kinderbetreuung an keinem Sprachkurs teilnehmen können. Gerade Mütter spielen jedoch eine ausgesprochen große Rolle in der Integration der Gesamtfamilie.

Bereits seit einigen Jahren gibt es kein derartiges Angebot mehr in der Stadt. Nach der Bedarfseruierung wurden von der Verwaltung verschiedene Sprachkursträger bezüglich Kooperationsmöglichkeiten für ein solches Angebot angesprochen, mit dem Ergebnis, dass lediglich ein Träger Interesse an einer Kooperation angemeldet hat. Es würde ein vollwertiger Integrationskurs angeboten – mit dem entsprechenden Sprachzertifikat und Nachweis zu Staatsbürgerkunde. Für die Kinderaufsicht wird eine Betreuungskraft mit einem Stellenumfang von 60 Prozent aus Mitteln des Fachbereichs Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport  eingestellt. Ehrenamtliche (z. B. Mütter) bieten hierbei Unterstützung. Im Gegenzug erhalten diese eine Aufwandsentschädigung gemäß Ehrenamtssatzung und können die Räumlichkeiten nachmittags und abends auch für Empowerment-Aktivitäten für Frauen nutzen (Vernetzungstreffen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen). Die Anmeldung zum Betreuungsangebot kann über das Anmeldeverfahren beim Sprachkursträger stattfinden.

Als Standort für das Angebot bietet sich die ehemalige Kita Eich im Solpark an, da dort die notwendige räumliche Nähe zwischen Kursräumen und Betreuungsräumen gegeben ist. Findet die Betreuung in Rufweite der Eltern statt, ist für das Angebot weder eine Betriebserlaubnis noch der Einsatz pädagogischer Fachkräfte erforderlich. Der Sprachkursträger würde die Gesamtmiete des Gebäudes übernehmen und die Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung an die Stadtverwaltung untervermieten.

Das oberste Ziel in der Kinderbetreuung ist weiterhin die Betreuung in den Regelkindergärten. Das angedachte Angebot soll ein Zusatzangebot sein und als Überbrückung dienen, ohne Fachkräfte aus dem Regelangebot abziehen zu müssen, jedoch den Interessenten einen schnelleren Einstieg in einen Sprachkurs ermöglicht.

Gleichzeitig können durch dieses Projektangebot zugewanderte Frauen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrem Selbstwert- und Zugehörigkeitsgefühl gestärkt werden. Sie erhalten eine Aufgabe mit Anerkennung und können sich dabei zusätzlich fortbilden und ein neues Tätigkeitsfeld kennenlernen.

Bei der Umsetzung des Betreuungsangebots wird die federführende Integrationsbeauftragte durch den Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport beratend und konzeptionell unterstützt.

Für die zusätzlichen Projektkosten neben der vorgesehenen Teilzeitstelle rechnet die Verwaltung mit Kosten in Höhe von 40.000 Euro für die Zeit von Juni 2024 bis Dezember 2025. Diese Kosten beinhalten Mittel für die Raummiete, Material- und Fortbildungskosten, Aufwandsentschädigungen und eventuell eine zusätzliche Minijob-Stelle. Zur Finanzierung dieser Kosten in der Pilotphase bis Ende 2025 hat die Stadtverwaltung einen Förderantrag für das Landesprogramm „Empowerment für Frauen“ eingereicht, mit einem Bescheid ist hier erst im Mai zu rechnen. Sollte der Antrag keinen Erfolg haben, müssen für das Projekt im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßige Mittel in Höhe von 15.000 Euro bereitgestellt werden, um Mietkosten, Aufwandsentschädigungen und weitere Sach- und Fortbildungskosten zu decken. Eine Gegenfinanzierung kann aus dem Budget Gebäudebewirtschaftung 2, Sachkonto 42410023 erfolgen.

 

neue Fassung Sachvortrag vom 08.04.2024 (Tischvorlage):

In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 15.05.2023 (SV-Nr. 101/23, öffentlich) in der der Runde Tisch Integration seine Arbeit vorgestellt hat, wurde auch die Frage nach einem ausreichenden Angebot an Sprach- und Integrationskursen in Schwäbisch Hall aufgeworfen. Im Nachgang hat die Verwaltung im Austausch mit lokalen Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit den entsprechenden Bedarf eruiert. Der größte identifizierte Bedarf liegt bei Frauen, die wegen fehlender Möglichkeiten der Kinderbetreuung an keinem Sprachkurs teilnehmen können. Gerade Mütter spielen jedoch eine ausgesprochen große Rolle in der Integration der Gesamtfamilie.

Bereits seit einigen Jahren gibt es kein derartiges Angebot mehr in der Stadt. Nach der Bedarfseruierung wurden von der Verwaltung verschiedene Sprachkursträger bezüglich Kooperationsmöglichkeiten für ein solches Angebot angesprochen, mit dem Ergebnis, dass lediglich ein Träger Interesse an einer Kooperation angemeldet hat. Es würde ein vollwertiger Integrationskurs angeboten – mit dem entsprechenden Sprachzertifikat und Nachweis zu Staatsbürgerkunde. Die Kinderaufsicht übernehmen Ehrenamtliche (z. B. Mütter). Im Gegenzug erhalten diese eine Aufwandsentschädigung gemäß Ehrenamtssatzung und können die Räumlichkeiten nachmittags und abends auch für Empowerment-Aktivitäten für Frauen nutzen (Vernetzungstreffen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen). Die Anmeldung zum Betreuungsangebot kann über das Anmeldeverfahren beim Sprachkursträger stattfinden.

Als Standort für das Angebot bietet sich die ehemalige Kita Eich im Solpark an, da dort die notwendige räumliche Nähe zwischen Kursräumen und Betreuungsräumen gegeben ist. Findet die Betreuung in Rufweite der Eltern statt, ist für das Angebot weder eine Betriebserlaubnis noch der Einsatz pädagogischer Fachkräfte erforderlich. Der Sprachkursträger würde die Gesamtmiete des Gebäudes übernehmen und die Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung an die Stadtverwaltung untervermieten.

Das oberste Ziel in der Kinderbetreuung ist weiterhin die Betreuung in den Regelkindergärten. Das angedachte Angebot soll ein Zusatzangebot sein und als Überbrückung dienen, ohne Fachkräfte aus dem Regelangebot abziehen zu müssen, jedoch den Interessenten einen schnelleren Einstieg in einen Sprachkurs ermöglicht.

Gleichzeitig können durch dieses Projektangebot zugewanderte Frauen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrem Selbstwert- und Zugehörigkeitsgefühl gestärkt werden. Sie erhalten eine Aufgabe mit Anerkennung und können sich dabei zusätzlich fortbilden und ein neues Tätigkeitsfeld kennenlernen.

Für die Projektkosten rechnet die Verwaltung mit Kosten in Höhe von 40.000 Euro für die Zeit von Juni 2024 bis Dezember 2025. Diese Kosten beinhalten Mittel für die Raummiete, Material- und Fortbildungskosten, Aufwandsentschädigungen und einer Minijob-Stelle. Zur Finanzierung dieser Kosten in der Pilotphase bis Ende 2025 hat die Stadtverwaltung einen Förderantrag für das Landesprogramm „Empowerment für Frauen“ eingereicht, mit einem Bescheid ist hier erst im Mai zu rechnen. Sollte der Antrag keinen Erfolg haben, müssen für das Projekt im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßige Mittel in Höhe von 15.000 Euro bereitgestellt werden, um Mietkosten, Aufwandsentschädigungen und weitere Sach- und Fortbildungskosten zu decken. Eine Gegenfinanzierung kann aus dem Budget Gebäudebewirtschaftung 2, Sachkonto 42410023 erfolgen.

 

Beschlussfassung:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung des Projektes zur Kinderbetreuung für Integrationskursteilnahme wie im Sachvortrag beschrieben zu.
     
  2. Der Gemeinderat stimmt für den Fall eines ablehnenden Förderbescheids der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 15.000 Euro für die weiteren Projektkosten im Jahr 2024 zu. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Budget Gebäudebewirtschaftung 2, Sachkonto 42410023.
     
  3. Die für das Folgejahr notwendigen Projektmittel in Höhe von 25.000 Euro werden im Haushaltsplan 2025 aufgenommen.

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