136287298/meetingannouncement/160101740/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 03.04.2024 11:07, durch .)
(Änderung am 03.04.2024 13:55, durch .)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{agendaitem_template
 
{{agendaitem_template
 
|agendaitem-attribute-id=160101740|agendaitem-attribute-ma_id=136287298|agendaitem-attribute-number=4|agendaitem-attribute-subnumber=3|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=85/24|agendaitem-attribute-title=Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0317-01/01 „Grauwiesenbach – Änderung Haller Gartentreff; hier: Planungsermächtigung - Vorberatung -|agendaitem-attribute-statement=<p>
 
|agendaitem-attribute-id=160101740|agendaitem-attribute-ma_id=136287298|agendaitem-attribute-number=4|agendaitem-attribute-subnumber=3|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=85/24|agendaitem-attribute-title=Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0317-01/01 „Grauwiesenbach – Änderung Haller Gartentreff; hier: Planungsermächtigung - Vorberatung -|agendaitem-attribute-statement=<p>
Vorlage folgt</p>
+
Die Laukenmann Wohnbau GmbH, Obersontheim hat am 20. Februar 2024 einen Antrag auf Planung f&uuml;r die Flurst&uuml;cke 1631/1 und 1631/3 gestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum auf dem ehemaligen Gel&auml;nde des Haller Gartentreffs im Stadtteil Hessental (Anlagen 1+2). Weitere Nutzungsm&ouml;glichkeiten wie Kleingewerbe, Verkaufsfl&auml;chen, ein Caf&eacute; oder auch eine Kindergartengruppe werden vom Bautr&auml;ger vorgeschlagen.</p>
|agendaitem-attribute-resolution_text=|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=4.3|agendaitem-template-title=Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0317-01/01 „Grauwiesenbach – Änderung Haller Gartentreff; hier: Planungsermächtigung - Vorberatung -|agendaitem-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|agendaitem-template-start_date=15.04.2024|agendaitem-attribute-resolution-heading=- nicht anzeigen -|}}
+
<p>
 +
Derzeit gilt f&uuml;r das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 0317-01 &bdquo;Grauwiesenbach&ldquo;, der die Fl&auml;che als Sondergebiet mit Zweckbestimmung &bdquo;G&auml;rtnerei&ldquo; ausweist (Anlage 4). Im rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan ist die Fl&auml;che als Sondergebiet festgesetzt (Anlage 3).</p>
 +
<p>
 +
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes Nr. 0317-01 &bdquo;Grauwiesenbach&ldquo; und die Berichtigung des Fl&auml;chennutzungsplans erforderlich. Dies soll in Abstimmung zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und der Laukenmann Wohnbau GmbH als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgef&uuml;hrt werden. Hinsichtlich der angestrebten Schaffung von Wohnraum besteht grunds&auml;tzlich ein &ouml;ffentliches Interesse an der Planung.</p>
 +
<p>
 +
Angesichts des st&auml;dtebaulich prominenten Standorts und dem hohen Interesse der Hessentaler Bev&ouml;lkerung ist aus Sicht der Verwaltung zwingend ein B&uuml;rgerworkshop vorzuschalten und in der Folge ein st&auml;dtebaulich architektonischer Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung durchzuf&uuml;hren, wie z.B. beim ehemaligen Polizeigel&auml;nde Im Lehen, um die erforderliche Akzeptanz und Qualit&auml;t zu erlangen.</p>
 +
<p>
 +
Es wird empfohlen, dem beigef&uuml;gten Antrag (Anlage 5) der Laukenmann Wohnbau GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattzugeben mit der Auflage, eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltetem B&uuml;rgerworkshop durchzuf&uuml;hren. Die Auslobung ist im Einvernehmen mit der Stadtplanung zu entwickeln.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Anlagen:</u><br />
 +
Anlage 1: [[Media:85-24_A1_Orientierungsplan_BPlan_Grauwiesenbach_Aenderung-Haller-Gartentreff.pdf{{!}}Orientierungsplan, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 29.02.2024]]<br />
 +
Anlage 2: [[Media:85-24_A2_Abgrenzungsplan_BPlan_Grauwiesenbach_Aenderung-Haller-Gartentreff.pdf{{!}}Abgrenzungsplan, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 29.02.2024]]<br />
 +
Anlage 3: Auszug aus dem rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 29.02.2024<br />
 +
Anlage 4: Auszug aus dem rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 29.02.2024<br />
 +
Anlage 5: Antrag auf Planungserm&auml;chtigung, Laukenmann Wohnbau GmbH, Obersontheim, 20.02.2024</p>
 +
|agendaitem-attribute-resolution_text=<p>
 +
1. Der Gemeinderat erm&auml;chtigt die Laukenmann Wohnbau GmbH aus Obersontheim, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten.</p>
 +
<p>
 +
2. Vorab ist ein st&auml;dtebaulich architektonischer Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltetem B&uuml;rgerworkshop durchzuf&uuml;hren. Die Abgrenzung ist im beigef&uuml;gten Lageplan (Anlage 2) dargestellt.</p>
 +
<p>
 +
3. Die Auslobung ist im Einvernehmen mit der Stadtplanung zu entwickeln.</p>
 +
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=4.3|agendaitem-template-title=Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0317-01/01 „Grauwiesenbach – Änderung Haller Gartentreff; hier: Planungsermächtigung - Vorberatung -|agendaitem-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|agendaitem-template-start_date=15.04.2024|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussantrag|}}
  
 
[[Category:TYP:AI|160101740]]
 
[[Category:TYP:AI|160101740]]

Version vom 3. April 2024, 12:55 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 85/24

Sachvortrag:

Die Laukenmann Wohnbau GmbH, Obersontheim hat am 20. Februar 2024 einen Antrag auf Planung für die Flurstücke 1631/1 und 1631/3 gestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum auf dem ehemaligen Gelände des Haller Gartentreffs im Stadtteil Hessental (Anlagen 1+2). Weitere Nutzungsmöglichkeiten wie Kleingewerbe, Verkaufsflächen, ein Café oder auch eine Kindergartengruppe werden vom Bauträger vorgeschlagen.

Derzeit gilt für das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 0317-01 „Grauwiesenbach“, der die Fläche als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Gärtnerei“ ausweist (Anlage 4). Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sondergebiet festgesetzt (Anlage 3).

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0317-01 „Grauwiesenbach“ und die Berichtigung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dies soll in Abstimmung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Laukenmann Wohnbau GmbH als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Hinsichtlich der angestrebten Schaffung von Wohnraum besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse an der Planung.

Angesichts des städtebaulich prominenten Standorts und dem hohen Interesse der Hessentaler Bevölkerung ist aus Sicht der Verwaltung zwingend ein Bürgerworkshop vorzuschalten und in der Folge ein städtebaulich architektonischer Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung durchzuführen, wie z.B. beim ehemaligen Polizeigelände Im Lehen, um die erforderliche Akzeptanz und Qualität zu erlangen.

Es wird empfohlen, dem beigefügten Antrag (Anlage 5) der Laukenmann Wohnbau GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattzugeben mit der Auflage, eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltetem Bürgerworkshop durchzuführen. Die Auslobung ist im Einvernehmen mit der Stadtplanung zu entwickeln.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 29.02.2024
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 29.02.2024
Anlage 3: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 29.02.2024
Anlage 4: Auszug aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 29.02.2024
Anlage 5: Antrag auf Planungsermächtigung, Laukenmann Wohnbau GmbH, Obersontheim, 20.02.2024

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat ermächtigt die Laukenmann Wohnbau GmbH aus Obersontheim, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten.

2. Vorab ist ein städtebaulich architektonischer Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltetem Bürgerworkshop durchzuführen. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2) dargestellt.

3. Die Auslobung ist im Einvernehmen mit der Stadtplanung zu entwickeln.

Meine Werkzeuge