136286979/meetingannouncement/158464520/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Die Satzung &uuml;ber die Erhebung der Hundesteuer in Schw&auml;bisch Hall wurde per Gemeinderatsbeschluss vom 05.10.2022 (&sect; 321, &ouml;ffentlich), mit Wirkung zum 01.01.2023, umfangreich ge&auml;ndert.</p>
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Im Rahmen der Digitalisierung bietet die Stadt Schw&auml;bisch Hall an, einen Hund &uuml;ber die digitale Plattform von Service-BW an- oder abzumelden. Das Angebot wird bereits rege genutzt, zur Rechtssicherheit ist eine Erg&auml;nzung in der bestehenden Satzung erforderlich.</p>
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Zudem m&ouml;chte die Verwaltung der Stadt Schw&auml;bisch Hall auf die digitale Hundesteuermarke umsteigen. Das bedeutet, dass die Erf&uuml;llung der Steuerpflicht &uuml;ber einen QR-Code nachgewiesen werden kann. Die Beschaffung und Verwaltung von Hundesteuermarken k&ouml;nnte dadurch entfallen. W&auml;hrend einer &Uuml;bergangszeit wird den Hundehaltern noch das Angebot von Hundesteuermarken gemacht.</p>
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Dieser Sitzungsvorlage ist die Satzung &uuml;ber die Erhebung der Hundesteuer bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall, welche zum 01.05.2024 in Kraft treten soll, als Anlage 1 beigef&uuml;gt.</p>
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Version vom 26. März 2024, 09:58 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 74/24

Sachvortrag:

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall wurde per Gemeinderatsbeschluss vom 05.10.2022 (§ 321, öffentlich), mit Wirkung zum 01.01.2023, umfangreich geändert.

Die zunehmende Anzahl an Hundeanmeldungen, die wesentliche Merkmale eines Phänotyps von Listenhunden/Kampfhunden oder ihrer Kreuzungen aufweist, hat dazu geführt, dass die Nachweispflicht über die Hunderasse bei der Anmeldung in § 11 konkretisiert wird. Zusätzlich möchte die Abteilung Abgabewesen mittelfristig eine Hundebestandsaufnahme durchführen, wofür ebenfalls in § 11 die Grundlage verankert wird.

Im Rahmen der Digitalisierung bietet die Stadt Schwäbisch Hall an, einen Hund über die digitale Plattform von Service-BW an- oder abzumelden. Das Angebot wird bereits rege genutzt, zur Rechtssicherheit ist eine Ergänzung in der bestehenden Satzung erforderlich.

Zudem möchte die Verwaltung der Stadt Schwäbisch Hall auf die digitale Hundesteuermarke umsteigen. Das bedeutet, dass die Erfüllung der Steuerpflicht über einen QR-Code nachgewiesen werden kann. Die Beschaffung und Verwaltung von Hundesteuermarken könnte dadurch entfallen. Während einer Übergangszeit wird den Hundehaltern noch das Angebot von Hundesteuermarken gemacht.

Dieser Sitzungsvorlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer bei der Stadt Schwäbisch Hall, welche zum 01.05.2024 in Kraft treten soll, als Anlage 1 beigefügt.

Zusätzlich ist als Anlage 2 eine Synopse beigefügt, bei der die durchgeführten Änderungen ersichtlich sind.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beiliegenden Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall – mit Inkrafttreten zum 01.05.2024 – zu.

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