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1. Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zu.<br /> | 1. Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zu.<br /> |
Version vom 7. März 2024, 13:53 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 52/24
Sachvortrag:
Die Stadtwerke planen in einem Teilabschnitt der Grohwiesenstraße, im Bereich Hohlgasse bis Riegeläcker, Fernwärmeleitungen zu verlegen. In diesem Abschnitt der Grohwiesenstraße ist der bituminöse Straßenaufbau sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Im Weiteren müssen die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Die vorhandene Fußgängerlichtsignalanlage (Bj. 1980) muss ebenfalls modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Die Arbeiten sollen gemeinsam mit den Stadtwerken öffentlich ausgeschrieben werden. Die Ausführung ist für Mai bis November 2024 vorgesehen.
Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wird ein Förderantrag mit Antrag auf Bescheinigung der Förderunschädlichkeit des Baubeginns vor der Bewilligung gestellt.
Kosten und Finanzierung:
Die ermittelten Gesamtkosten für die städtische Maßnahme auf Grundlage einer Kostenschätzung, bestehend aus den Baukosten und Baunebenkosten (Objektplanung, Fachplanungen, Gutachten und Untersuchungen) betragen ca. 983.000 €, abzüglich der Kostenerstattung der Stadtwerke auf Grundlage der Konzesssionsverträge für die Sanierungsanteile der Straßenfläche im Bereich der Leitungsgräben. Dieser Anteil beträgt vorab abgeschätzt ca. 85.000 €.
Finanzielle Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2024 der Stadt unter dem Produkt 5410 0100, Sachkonto 4212 0000 zur Verfügung.
Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde in seiner Sitzung am 08.02.2024 in Kenntnis gesetzt.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Fotos Bestand
Anlage 3: Kostenschätzung (nichtöffentlich)
Anlage 4: Praesentation Buswendeschleife
Beschlussfassung:
1. Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt das Vergabeverfahren einzuleiten und die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.
3. Übersteigt das wirtschaftlichste Angebot für die Tief- und Straßenbauarbeiten die Kostenberechnung um nicht mehr als 10%, wird die Verwaltung ermächtigt die Vergabe durchzuführen.
(einstimmig - 28)