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Bei allen Unf&auml;llen in 2023 wollten die Verursacher jeweils von der Breiteichstra&szlig;e kommend nach links in K 2576 in Fahrtrichtung B14 einbiegen.</p>
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Bei den Unf&auml;llen in 2022 war dies einer, beim zweiten VU fuhr der Verkehrsteilnehmer auf der K 2576 und hat die Vorfahrt beim Linksabbiegen in die Breiteichstra&szlig;e nicht beachtet.</p>
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Bei allen Unf&auml;llen in 2021 wollten die Verursacher von der Breiteichstra&szlig;e kommend nach rechts in die K 2576 in Fahrtrichtung Autobahn einbiegen.</p>
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<u>Bereits getroffenen Ma&szlig;nahmen, jeweils vorangehend ein Verkehrsgespr&auml;ch</u></p>
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2015&nbsp; Einrichtung einer Einf&auml;delspur</p>
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2018&nbsp; Anbringen einer Agglomeratmarkierungen zur Erlangung einer erh&ouml;hten Aufmerksamkeit beim Einfahren in die K2576</p>
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2018&nbsp; &Uuml;berlegung zum Versetzen der Leitplanke, Kostenermittlung (82.000 &euro; ohne Erdbewegung), Ablehnung durch Amt f&uuml;r Stra&szlig;enbau und Nah- verkehr (Landratsamt)</p>
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2019&nbsp; Versetzen des Stopp-Schildes in Richtung K 2576 und Anbringen eines Zusatzschildes an der Stopp-Stelle &bdquo;bis zur Haltelinie vorfahren&ldquo;</p>
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2020&nbsp; Sicherheitsaudit, Beurteilung der Verkehrssituation durch ISTW Planungs- gesellschaft (siehe Anlage)</p>
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2024&nbsp; Verkehrsz&auml;hlung durch Seitenradar</p>
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<u>Einsch&auml;tzung der Verwaltung der im Antrag B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen genannten Vorschl&auml;ge</u></p>
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Die von der Verwaltung vorgeschlagene Sichtschutzwand ist ein vielfach praktizierter Eingriff, um an Einm&uuml;ndungen in &uuml;bergeordnete Stra&szlig;e Unf&auml;lle zu reduzieren. Dadurch dass erst ganz vorne an der Haltelinie eine freie Sicht auf die einzubiegende Stra&szlig;e besteht, wird die Gefahr des &Uuml;bersehens eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs auf der &Uuml;bergeordneten Stra&szlig;e deutlich reduziert. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde diese Ma&szlig;nahme von allen Beteiligten zur Umsetzung empfohlen. Die Umsetzung dieser Ma&szlig;nahme wurde im Gemeinderat abgelehnt. Im Hinblick auf die jetzt beabsichtigte Umsetzung von Ma&szlig;nahmen (siehe unten) wird der Sichtschutzzaun zur&uuml;ckgestellt.</p>
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Da unserer Einsch&auml;tzung nach - und durch viele Vororttermine best&auml;tigt- die Sicht f&uuml;r den einbiegenden Verkehr nach links durch die Leitschutzplanke nicht beeintr&auml;chtigt wird, ist deren R&uuml;ckbau nicht zielf&uuml;hrend. In der normalen H&ouml;he eines Autofahrers ist in der Ann&auml;herung an die Einfahrt die Sicht auf die Fahrbahn und dort sich n&auml;hernde Fahrzeuge nicht eingeschr&auml;nkt.</p>
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Die Verengung der Ausfahrt, damit dort nicht Links- und Rechtsabbieger gleichzeitig an der Haltelinie warten und sich gegenseitig die Sicht nehmen, ist ein Umbauvorschlag, der zwar die Leistungsf&auml;higkeit der Einfahrt mindert aber eine Sichtbehinderung durch ein benachbart stehende Fahrzeug ausschlie&szlig;t. Soweit kann dies als eine Verbesserung angesehen werden. Die Schleppkurve eines Ortsausw&auml;rtsfahrenden LKWs erzwingt bei einer stark verengten Fahrbahn die Mitbenutzung des Linksabbiegestreifens auf der Westumgehung, um ein &Uuml;berfahren des Banketts zu vermeiden ist eine Bordsteinkante n&ouml;tig.</p>
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Eine Beschilderung der Westumgehung stadtausw&auml;rts mit den Hinweisen auf die dort geltenden Tempo 50 und auf eine unfalltr&auml;chtige Kreuzung kann den stadtausw&auml;rts fahrenden Verkehr f&uuml;r diese besondere Stelle sensibilisieren und damit die Brems- und Reaktionsbereitschaft erh&ouml;hen. Insofern erscheint dies auch als eine Ma&szlig;nahme, die helfen kann, das Unfallgeschehen an dieser Einfahrt zu reduzieren.</p>
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Mit der Installation eines station&auml;ren Blitzers (stadtausw&auml;rts) kann wohl das Beschleunigen des stadtausw&auml;rtsfahrenden Verkehrs &uuml;ber 50 km/h reduziert werden, f&uuml;r den aus der Breiteich einbiegenden Verkehr ist er jedoch eine Sichtbehinderung nach links.</p>
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Aufgrund fehlender Bepflanzung sind alle Geschwindigkeits&uuml;berwachungsger&auml;te weithin sichtbar, so dass der Effekt der Reduzierung der Geschwindigkeit eintritt, wenn das Ger&auml;t tats&auml;chlich steht.</p>
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<u>Z</u><u>ur Umsetzung vorgesehene neue Vorschl&auml;ge der Verwaltung in Absprache mit der Polizei:</u></p>
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1. Einsatz mobiler Geschwindigkeitsmessanlage<br />
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2. Erneuerung und Anpassung der Markierung entsprechend Sicherheitsaudit<br />
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3. Anbringen von baulichen Fahrbahnteilern auf der K2576<br />
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4. Einengung der Breiteichstra&szlig;e durch bauliche Erweiterung der Verkehrsinsel, sodass die Aufstellfl&auml;che auf nur ein Fahrzeug begrenzt ist (bessere Sicht f&uuml;r den Einfahrenden)<br />
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5. evtl. Unterbinden des Einfahrens nach links, Ausweichm&ouml;glichkeiten vorhanden<br />
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6. evtl. Hinweisschild auf der Westumgehung stadtausw&auml;rts &bdquo;Gef&auml;hrliche Einm&uuml;ndung&ldquo;</p>
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Die zur Umsetzung genannten Vorschl&auml;ge werden entsprechend ihrer Reihenfolge durchgef&uuml;hrt.</p>
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Version vom 28. Februar 2024, 16:18 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 2zu331/23

Sachvortrag:

Unfallgeschehen, Stand 24.11.2023

Insgesamt ereigneten sich in den letzten drei Jahren an dieser Örtlichkeit acht Verkehrsunfälle (VU), hiervon drei im Jahr 2021, zwei im Jahr 2022 und drei im Jahr 2023. Darauf entfallen ein VU auf die Kategorie 2 – VU mit schwerverletztem Verkehrsteilnehmern, zwei VU auf die Kategorie 3 – VU mit leichtverletzten Verkehrsteilnehmern und bei vier VU blieb es bei Sachschäden.

Bei allen Unfällen in 2023 wollten die Verursacher jeweils von der Breiteichstraße kommend nach links in K 2576 in Fahrtrichtung B14 einbiegen.

Bei den Unfällen in 2022 war dies einer, beim zweiten VU fuhr der Verkehrsteilnehmer auf der K 2576 und hat die Vorfahrt beim Linksabbiegen in die Breiteichstraße nicht beachtet.

Bei allen Unfällen in 2021 wollten die Verursacher von der Breiteichstraße kommend nach rechts in die K 2576 in Fahrtrichtung Autobahn einbiegen.

Bereits getroffenen Maßnahmen, jeweils vorangehend ein Verkehrsgespräch

2015  Einrichtung einer Einfädelspur

2018  Anbringen einer Agglomeratmarkierungen zur Erlangung einer erhöhten Aufmerksamkeit beim Einfahren in die K2576

2018  Überlegung zum Versetzen der Leitplanke, Kostenermittlung (82.000 € ohne Erdbewegung), Ablehnung durch Amt für Straßenbau und Nah- verkehr (Landratsamt)

2019  Versetzen des Stopp-Schildes in Richtung K 2576 und Anbringen eines Zusatzschildes an der Stopp-Stelle „bis zur Haltelinie vorfahren“

2020  Sicherheitsaudit, Beurteilung der Verkehrssituation durch ISTW Planungs- gesellschaft (siehe Anlage)

2024  Verkehrszählung durch Seitenradar

Einschätzung der Verwaltung der im Antrag Bündnis 90/Die Grünen genannten Vorschläge

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Sichtschutzwand ist ein vielfach praktizierter Eingriff, um an Einmündungen in übergeordnete Straße Unfälle zu reduzieren. Dadurch dass erst ganz vorne an der Haltelinie eine freie Sicht auf die einzubiegende Straße besteht, wird die Gefahr des Übersehens eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs auf der Übergeordneten Straße deutlich reduziert. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde diese Maßnahme von allen Beteiligten zur Umsetzung empfohlen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde im Gemeinderat abgelehnt. Im Hinblick auf die jetzt beabsichtigte Umsetzung von Maßnahmen (siehe unten) wird der Sichtschutzzaun zurückgestellt.

Da unserer Einschätzung nach - und durch viele Vororttermine bestätigt- die Sicht für den einbiegenden Verkehr nach links durch die Leitschutzplanke nicht beeinträchtigt wird, ist deren Rückbau nicht zielführend. In der normalen Höhe eines Autofahrers ist in der Annäherung an die Einfahrt die Sicht auf die Fahrbahn und dort sich nähernde Fahrzeuge nicht eingeschränkt.

Die Verengung der Ausfahrt, damit dort nicht Links- und Rechtsabbieger gleichzeitig an der Haltelinie warten und sich gegenseitig die Sicht nehmen, ist ein Umbauvorschlag, der zwar die Leistungsfähigkeit der Einfahrt mindert aber eine Sichtbehinderung durch ein benachbart stehende Fahrzeug ausschließt. Soweit kann dies als eine Verbesserung angesehen werden. Die Schleppkurve eines Ortsauswärtsfahrenden LKWs erzwingt bei einer stark verengten Fahrbahn die Mitbenutzung des Linksabbiegestreifens auf der Westumgehung, um ein Überfahren des Banketts zu vermeiden ist eine Bordsteinkante nötig.

Eine Beschilderung der Westumgehung stadtauswärts mit den Hinweisen auf die dort geltenden Tempo 50 und auf eine unfallträchtige Kreuzung kann den stadtauswärts fahrenden Verkehr für diese besondere Stelle sensibilisieren und damit die Brems- und Reaktionsbereitschaft erhöhen. Insofern erscheint dies auch als eine Maßnahme, die helfen kann, das Unfallgeschehen an dieser Einfahrt zu reduzieren.

Mit der Installation eines stationären Blitzers (stadtauswärts) kann wohl das Beschleunigen des stadtauswärtsfahrenden Verkehrs über 50 km/h reduziert werden, für den aus der Breiteich einbiegenden Verkehr ist er jedoch eine Sichtbehinderung nach links.

Aufgrund fehlender Bepflanzung sind alle Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte weithin sichtbar, so dass der Effekt der Reduzierung der Geschwindigkeit eintritt, wenn das Gerät tatsächlich steht.

Zur Umsetzung vorgesehene neue Vorschläge der Verwaltung in Absprache mit der Polizei:

1. Einsatz mobiler Geschwindigkeitsmessanlage
2. Erneuerung und Anpassung der Markierung entsprechend Sicherheitsaudit
3. Anbringen von baulichen Fahrbahnteilern auf der K2576
4. Einengung der Breiteichstraße durch bauliche Erweiterung der Verkehrsinsel, sodass die Aufstellfläche auf nur ein Fahrzeug begrenzt ist (bessere Sicht für den Einfahrenden)
5. evtl. Unterbinden des Einfahrens nach links, Ausweichmöglichkeiten vorhanden
6. evtl. Hinweisschild auf der Westumgehung stadtauswärts „Gefährliche Einmündung“

Beschlussantrag:

Die zur Umsetzung genannten Vorschläge werden entsprechend ihrer Reihenfolge durchgeführt.