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Vorlage folgt</p>
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Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1615-01 &bdquo;Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage Kessel&auml;cker Erlach&ldquo; ist <u>vor</u> Satzungsbeschluss mit dem Vorhabentr&auml;ger ein Durchf&uuml;hrungsvertrag abzuschlie&szlig;en (vgl. &sect; 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).</p>
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Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben &uuml;ber die Errichtung einer Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage auf dem Flurst&uuml;ck 935 in Schw&auml;bisch Hall-Gelbingen. Das Vorhaben ist im entsprechenden Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan (Anlage 1) dargestellt.</p>
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Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchf&uuml;hrungsvertrages wird hingewiesen:</p>
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Errichtung von Solarmodulen auf Stahl‐ bzw. Aluminiumgestellen mit einer maximalen H&ouml;he von 3,50 m. Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Fundamente sind nicht zul&auml;ssig.</p>
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Der Vorhabentr&auml;ger verpflichtet sich, die Herstellung der Bau- und Erschlie&szlig;ungs-ma&szlig;nahmen nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1615-01 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage&ndash;Kessel&auml;cker Erlach&ldquo; herzustellen.</p>
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Umsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen durch den Vorhabentr&auml;ger, wie Anlegen von extensiven Gr&uuml;nland unter den Modulen, Eingr&uuml;nung der Module durch Pflanzung von Hecken, sowie das Anlegen von Bl&uuml;hstreifen und -s&auml;umen.</p>
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Anlage einer mehrj&auml;hrige Buntbrache f&uuml;r Offenland-Bodenbr&uuml;ter (Feldlerche) und deren Unterhaltung f&uuml;r die Dauer der PV-Nutzung auf einem externen Flurst&uuml;ck (Umsetzung CEF-Ma&szlig;nahme) durch den Vorhabentr&auml;ger <u>vor</u> Baubeginn.</p>
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Verpflichtung zur Durchf&uuml;hrung des Vorhabens und Fristenregelung &uuml;ber die Fertig- stellung des Vorhabens. Der Vorhabentr&auml;ger verpflichtet sich, das Vorhaben gem&auml;&szlig; dem Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan in Einklang mit den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1615-01 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage &ndash; Kessel&auml;cker Erlach&ldquo; und den Regelungen dieses Vertrags bis Ende 2025 zu verwirklichen.</p>
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Verpflichtung zum R&uuml;ckbau s&auml;mtlicher Anlagen nach Beendigung der Stromerzeugung durch den Vorhabentr&auml;ger.</p>
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Der Vorhabentr&auml;ger verpflichtet sich, s&auml;mtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchf&uuml;hrung zu tragen.</p>
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Der Ortschaftsrat Gelbingen ber&auml;t die Vorlage in seiner Sitzung am 16.01.2024. &Uuml;ber das Ergebnis wird in der Sitzungs des Bau- und Planungsausschusses am 29.01.2024 bzw. in der Gemeinderatssitzung am 07.02.2024 berichtet.</p>
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<u>Nachtrag zur Sitzungsvorlage</u><br />
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Der Ortschaftsrat Gelbingen hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 mehrheitlich zugestimmt.</p>
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<u>Anlage</u><u>n</u>:<br />
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Anlage 1: [[Media:4-24-AN_1_Vorhaben-und_Erschliessungsplan-Kesselaecker-Erlach.pdf{{!}}Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan vom 18.04.2023, SPM GmbH, Niedernhall]]<br />
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Anlage 2: [[Media:4-24-AN_2_Durchfuehrungsvertrag-Kesselaecker-Erlach-NICHT_OEFFENTLICH.pdf{{!}}Durchf&uuml;hrungsvertrag, Stand 19.12.2023 (n&ouml;)]]</p>
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Dem Durchf&uuml;hrungsvertrag zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall, An der Limpurgbr&uuml;cke 1, 74523 Schw&auml;bisch Hall zum Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan Nr. 1615-01 &bdquo;Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage Kessel&auml;cker Erlach&ldquo; (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1615-01 &bdquo;Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage Kessel&auml;cker Erlach&ldquo;) wird zugestimmt.<br />
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(28 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 7. Februar 2024, 21:49 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 4/24

Sachvortrag:

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Erlach“ ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 935 in Schwäbisch Hall-Gelbingen. Das Vorhaben ist im entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) dargestellt.

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Errichtung von Solarmodulen auf Stahl‐ bzw. Aluminiumgestellen mit einer maximalen Höhe von 3,50 m. Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Fundamente sind nicht zulässig.

  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Herstellung der Bau- und Erschließungs-maßnahmen nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1615-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage–Kesseläcker Erlach“ herzustellen.

  • Umsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen durch den Vorhabenträger, wie Anlegen von extensiven Grünland unter den Modulen, Eingrünung der Module durch Pflanzung von Hecken, sowie das Anlegen von Blühstreifen und -säumen.

  • Anlage einer mehrjährige Buntbrache für Offenland-Bodenbrüter (Feldlerche) und deren Unterhaltung für die Dauer der PV-Nutzung auf einem externen Flurstück (Umsetzung CEF-Maßnahme) durch den Vorhabenträger vor Baubeginn.

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, das Vorhaben gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan in Einklang mit den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1615-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage – Kesseläcker Erlach“ und den Regelungen dieses Vertrags bis Ende 2025 zu verwirklichen.

  • Verpflichtung zum Rückbau sämtlicher Anlagen nach Beendigung der Stromerzeugung durch den Vorhabenträger.

  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich, sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen.

Der Ortschaftsrat Gelbingen berät die Vorlage in seiner Sitzung am 16.01.2024. Über das Ergebnis wird in der Sitzungs des Bau- und Planungsausschusses am 29.01.2024 bzw. in der Gemeinderatssitzung am 07.02.2024 berichtet.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage
Der Ortschaftsrat Gelbingen hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 mehrheitlich zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 18.04.2023, SPM GmbH, Niedernhall
Anlage 2: Durchführungsvertrag, Stand 19.12.2023 (nö)

Beschlussfassung:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Stadtwerke Schwäbisch Hall, An der Limpurgbrücke 1, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Erlach“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1615-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kesseläcker Erlach“) wird zugestimmt.
(28 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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