136285733/meetingannouncement/147749085/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 136285733/meetingannouncement(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 30.01.2024 15:53, durch Dagmar Vogt.)
(Änderung am 07.02.2024 20:36, durch .)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 5: Zeile 5:
 
Nachzahlungen Betriebskosten: 4.500,00 Euro, Sekretariat (50%): 17.000,00 Euro,<br />
 
Nachzahlungen Betriebskosten: 4.500,00 Euro, Sekretariat (50%): 17.000,00 Euro,<br />
 
Honorare: 25.000,00 Euro.<br />
 
Honorare: 25.000,00 Euro.<br />
Die Stadt gew&auml;hrt der Haller Akademie bereits einen Mietzuschuss f&uuml;r das Geb&auml;ude &bdquo;Im Haal 14&ldquo; mit j&auml;hrlich 43.260 Euro .</p>
+
Die Stadt gew&auml;hrt der Haller Akademie bereits einen Mietzuschuss f&uuml;r das Geb&auml;ude &bdquo;Im Haal 14&ldquo; mit j&auml;hrlich 43.260 Euro.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Die Verwaltung schl&auml;gt zur weiterf&uuml;hrenden Unterst&uuml;tzung der Haller Akademie ein Ma&szlig;nahmenpaket mit vier S&auml;ulen vor:</p>
 
Die Verwaltung schl&auml;gt zur weiterf&uuml;hrenden Unterst&uuml;tzung der Haller Akademie ein Ma&szlig;nahmenpaket mit vier S&auml;ulen vor:</p>
Zeile 18: Zeile 18:
 
<p>
 
<p>
 
S&auml;ule 2 wurde bereits in der Mitgliederversammlung der Haller Akademie beraten und beschlossen. S&auml;ule 3 wird im Semesterbetrieb 2024 beraten und beschlossen. Die S&auml;ulen 2 und 3 sind f&uuml;r die Stadt die Voraussetzung f&uuml;r die F&ouml;rderung. Die Winterakademie kann aus organisatorischen Gr&uuml;nden erst im Jahr 2025 eingef&uuml;hrt werden.</p>
 
S&auml;ule 2 wurde bereits in der Mitgliederversammlung der Haller Akademie beraten und beschlossen. S&auml;ule 3 wird im Semesterbetrieb 2024 beraten und beschlossen. Die S&auml;ulen 2 und 3 sind f&uuml;r die Stadt die Voraussetzung f&uuml;r die F&ouml;rderung. Die Winterakademie kann aus organisatorischen Gr&uuml;nden erst im Jahr 2025 eingef&uuml;hrt werden.</p>
<p>
 
<br />
 
&nbsp;</p>
 
 
|agendaitem-attribute-resolution_text=<ol>
 
|agendaitem-attribute-resolution_text=<ol>
 
<li>
 
<li>
Zeile 30: Zeile 27:
 
Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Ma&szlig;nahmenpaket zu und gew&auml;hrt der Haller Akademie f&uuml;r die Jahre 2025 und 2026 f&uuml;r die Sommer- und die Winterakademie einen Pro-Kopf-Zuschuss von 130 Euro pro Teilnehmenden mit einem Gesamtvolumen von 26.000 Euro.</li>
 
Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Ma&szlig;nahmenpaket zu und gew&auml;hrt der Haller Akademie f&uuml;r die Jahre 2025 und 2026 f&uuml;r die Sommer- und die Winterakademie einen Pro-Kopf-Zuschuss von 130 Euro pro Teilnehmenden mit einem Gesamtvolumen von 26.000 Euro.</li>
 
</ol>
 
</ol>
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=11|agendaitem-template-title=Unterstützung Haller Akademie der Künste e.V.|agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=07.02.2024|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussantrag|}}
+
<p>
 +
&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; (28 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)</p>
 +
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=11|agendaitem-template-title=Unterstützung Haller Akademie der Künste e.V.|agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=07.02.2024|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussfassung|}}
  
 
[[Category:TYP:AI|147749085]]
 
[[Category:TYP:AI|147749085]]

Aktuelle Version vom 7. Februar 2024, 21:36 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 1.zu 12/24

Sachvortrag:

Die Haller Akademie der Künste interdisziplinäres Forum für zeitgenössische Kunst e.V. ist eine wichtige Bildungseinrichtung im künstlerischen Bereich. Sie bietet Kurse, an denen Kunstinteressierte aus der ganzen Bundesrepublik und dem benachbarten Ausland teilnehmen. Zudem bereitet die Akademie angehende Studierende auf die Eignungsprüfungen für Studiengänge im künstlerischen Bereich vor.
Die Haller Akademie hat ab dem kommenden Jahr mit voraussichtlich 46.500,00 Euro Mehrkosten pro Jahr zu rechnen. Diese Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Nachzahlungen Betriebskosten: 4.500,00 Euro, Sekretariat (50%): 17.000,00 Euro,
Honorare: 25.000,00 Euro.
Die Stadt gewährt der Haller Akademie bereits einen Mietzuschuss für das Gebäude „Im Haal 14“ mit jährlich 43.260 Euro.

Die Verwaltung schlägt zur weiterführenden Unterstützung der Haller Akademie ein Maßnahmenpaket mit vier Säulen vor:

1. Säule: Die Haller Akademie führt eine Winterakademie zusätzlich zur schon bestehenden Sommerakademie ein. Die Stadt verspricht sich dadurch eine Wirtschaftsförderung von Hotellerie und Gastronomie in einer weniger ausgelasteten Zeit des Jahres. Die Stadt gewährt einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 130 Euro pro Teil-nehmenden pro Jahr. (Annahme: 90 Teilnehmende in der Winterakademie, 110 Teilnehmende in der Sommerakademie; jährlicher Zuschuss für die beiden Akademiephasen: 26.000 Euro)

2. Säule: die Haller Akademie erhöht ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag von 60 auf 80 Euro (bei 165 Mitgliedern Mehreinnahmen von 3.300 Euro/p.a.)

3. Säule: die Haller Akademie erhöht ihre Kursgebühren um mind. 10%. (ca. 10.000 Euro Mehreinnahmen/p.a.)

4. Säule: Die Stadt unterstützt die Haller Akademie im Bereich Marketing.

Säule 2 wurde bereits in der Mitgliederversammlung der Haller Akademie beraten und beschlossen. Säule 3 wird im Semesterbetrieb 2024 beraten und beschlossen. Die Säulen 2 und 3 sind für die Stadt die Voraussetzung für die Förderung. Die Winterakademie kann aus organisatorischen Gründen erst im Jahr 2025 eingeführt werden.

Beschlussfassung:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenpaket zu und gewährt der Haller Akademie für das Jahr 2024 für die Sommerakademie einen Pro-Kopf-Zuschuss von 130 Euro pro Teilnehmenden mit einem Gesamtvolumen von 14.300 Euro.

    Haushaltsplanansatz für das Jahr 2024 wird um 14.300,00 Euro erhöht. Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt und die Deckung erfolgt von den Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuern in 2024.
     
  2. Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket zu und gewährt der Haller Akademie für die Jahre 2025 und 2026 für die Sommer- und die Winterakademie einen Pro-Kopf-Zuschuss von 130 Euro pro Teilnehmenden mit einem Gesamtvolumen von 26.000 Euro.

        (28 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge