136285733/meetingannouncement/147748960/agendaitem

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Das Thema wurde im gemeinsamer Antrag der FWV-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 04.01.2024 zur Gemeinschaftsverpflegung wieder aufgegriffen.</p>
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Die Stadtverwaltung hat die M&ouml;glichkeit eine Wirtschaftlichkeitspr&uuml;fung mit Erfahrungsabgleich von anderen Kommunen durchzuf&uuml;hren. Dies w&uuml;rde jedoch nur einen Teil der aufgeworfenen Fragen und Themenstellungen beantworten k&ouml;nnen.</p>
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Die Verwaltung schl&auml;gt darum vor, einen externen Dienstleister mit Erfahrungen aus diesem Bereich zu beauftragen.<br />
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In einem ersten Anbietergespr&auml;ch wurde ein solcher Prozess mit Bestandsaufnahme, Erhebung der Infrastruktur, Variantenpr&uuml;fung sowie Empfehlungen mit Kosten in H&ouml;he von etwa 20.000 EUR beziffert.</p>
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Bei einer Einstellung in den Haushalt 2025 k&ouml;nnte bis zur Sommerpause des Jahres 2024 der Leistungsumfang gekl&auml;rt werden, das Vergabeverfahren gew&auml;hlt und Anfang 2025 ein Auftrag erteilt werden. Um Kostensteigerungen aufzufangen sowie die M&ouml;glichkeit zur Gestaltung des Auftrags zu belassen, schl&auml;gt die Verwaltung die Aufnahme von 24.000 EUR in den Haushalt 2025 vor.</p>
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(27 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 7. Februar 2024, 20:10 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 35/24

Sachvortrag:

Die FWV-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben für den Doppelhaushalt 2020/21 Anträge zur Prüfung von Alternativen zur Ausschreibung der Essensversorgung gestellt. Durch die Corona-Pandemie fielen sowohl eine geplante Besichtigung der Schulküche in Crailsheim als auch die Darstellung durch einen Vertreter der Stadt Crailsheim aus.
Die Verwaltung konnte sich vor Ort die Erfahrungen und Rahmenbedingungen in Crailsheim erläutern lassen. Die weitergehende Bearbeitung der Anträge unterblieb.

Das Thema wurde im gemeinsamer Antrag der FWV-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 04.01.2024 zur Gemeinschaftsverpflegung wieder aufgegriffen.

Die Stadtverwaltung hat die Möglichkeit eine Wirtschaftlichkeitsprüfung mit Erfahrungsabgleich von anderen Kommunen durchzuführen. Dies würde jedoch nur einen Teil der aufgeworfenen Fragen und Themenstellungen beantworten können.

Die Verwaltung schlägt darum vor, einen externen Dienstleister mit Erfahrungen aus diesem Bereich zu beauftragen.
In einem ersten Anbietergespräch wurde ein solcher Prozess mit Bestandsaufnahme, Erhebung der Infrastruktur, Variantenprüfung sowie Empfehlungen mit Kosten in Höhe von etwa 20.000 EUR beziffert.

Bei einer Einstellung in den Haushalt 2025 könnte bis zur Sommerpause des Jahres 2024 der Leistungsumfang geklärt werden, das Vergabeverfahren gewählt und Anfang 2025 ein Auftrag erteilt werden. Um Kostensteigerungen aufzufangen sowie die Möglichkeit zur Gestaltung des Auftrags zu belassen, schlägt die Verwaltung die Aufnahme von 24.000 EUR in den Haushalt 2025 vor.

Anlage: Gemeinsamer Antrag der FWV-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 04.01.2024

Beschlussfassung:

Im Haushalt 2025 werden Mittel i.H.v. 24.000 EUR eingestellt, um die Prüfung einer Essensversorgung in der Gemeinschaftsverpflegung der städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit städtischer Beteiligung oder unter städtischer Trägerschaft durchzuführen.
(27 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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