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Vorlage folgt</p>
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Gem&auml;&szlig; dem Beschluss des Gemeinderates vom 19.05.2021,&nbsp;[https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/78505398/meetingminutes/84024278/paragraph &sect; 116], &ouml;ffentlich, wurde der Eigenbetrieb Touristik und Marketing mit Wirkung zum 01.01.2022 in den Kernhaushalt reintegriert.&nbsp;</p>
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Bei dem gewerblichen Teil des ehemaligen Eigenbetriebs Touristik und Marketing handelte es sich um einen Betrieb gewerblicher Art der Stadt Schw&auml;bisch Hall. Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind gem&auml;&szlig; &sect; 4 K&ouml;rperschafsteuergesetz (KStG) Einrichtungen innerhalb einer juristischen Person des &ouml;ffentlichen Rechts, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen T&auml;tigkeit zur Erzielung von Einnahmen au&szlig;erhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbet&auml;tigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Nach der K&ouml;rperschaftsteuerrichtlinie 4.1 Abs. 5 hebt sich eine T&auml;tigkeit aus der Gesamtbet&auml;tigung heraus, wenn der Jahresumsatz 45.000 Euro nachhaltig &uuml;bersteigt. Gewinne von BgA f&uuml;hren zu einer K&ouml;rperschaftsteuerpflicht. Gewinnaussch&uuml;ttungen k&ouml;nnen zudem zu einer Kapitalertagsteuerpflicht der Stadt Schw&auml;bisch Hall f&uuml;hren.</p>
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Der BgA Touristik und Marketing war die Gesamtheit der wirtschaftlichen T&auml;tigkeiten des Eigenbetriebs. Dazu geh&ouml;rten u.a. die Vermietung der Fassfabrik, des Neubausaals und der Hospitalkirche, die Organisation von M&auml;rkten und Festen wie dem Weihnachtsmarkt und dem Jacobimarkt, sowie der Betrieb der Tourist Information. Da der BgA Touristik und Marketing in der Vergangenheit dauerdefizit&auml;r war und j&auml;hrlich hohe Verluste vorgetragen wurden, entstand bislang weder eine K&ouml;rperschaft- noch eine Kapitalertagsteuerpflicht f&uuml;r die Stadt.</p>
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Durch die organisatorische Eingliederung des Eigenbetriebs Touristik und Marketing zum 01.01.2022 wurde der ehemalige BgA Touristik und Marketing aufgegeben. Die einzelnen T&auml;tigkeiten werden im Kernhaushalt der Stadt von verschiedenen Organisationseinheiten, d. h. Fachbereichen und Abteilungen ausgef&uuml;hrt. Eine gemeinsame Einrichtung i.S.d. &sect; 4 KStG f&uuml;r die T&auml;tigkeiten des ehemaligen BgA Touristik und Marketing liegt seitdem nicht mehr vor.</p>
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Aus dem aufgegebenen BgA Touristik und Marketing des Eigenbetriebs sind im Kernhaushalt der Stadt seit 2022 folgende neue BgA`s hervorgegangen:</p>
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BgA Hospitalkirche<br />
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BgA Neubausaal<br />
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BgA Tagungsr&auml;ume Am Markt 9<br />
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BgA Fassfabrik<br />
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BgA M&auml;rkte und Feste<br />
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BgA Tourist Info<br />
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BgA Pauschalreisen</p>
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Diese T&auml;tigkeiten begr&uuml;nden einzeln die Voraussetzungen des &sect; 4 KStG. Um eine verdeckte Gewinnaussch&uuml;ttung im Zuge der dauerdefizit&auml;ren T&auml;tigkeiten (nicht beg&uuml;nstigte BgA) zu vermeiden, muss f&uuml;r jeden dieser BgA eine K&ouml;rperschaftsteuererkl&auml;rung abgegeben werden.</p>
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W&auml;hrend in der Vergangenheit f&uuml;r den BgA Touristik und Marketing und damit f&uuml;r s&auml;mtliche gewerbliche T&auml;tigkeiten des ehemaligen Eigenbetriebes TM eine Steuerbilanz aufgestellt werden musste, muss zuk&uuml;nftig nur f&uuml;r den BgA Fassfabrik eine Steuerbilanz aufgestellt werden (Jahresumsatz &uuml;ber 600 T&euro;). F&uuml;r alle anderen BgA reicht eine Einnahme-&Uuml;berschuss-Rechnung f&uuml;r die K&ouml;rperschaftsteuererkl&auml;rung aus.</p>
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Die Aufl&ouml;sung des Betrieb gewerblicher Art Touristik und Marketing und die Gr&uuml;ndung der benannten neuen Betriebe gewerblicher Art der Stadt Schw&auml;bisch Hall wird zur Kenntnis genommen.<br />
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(ohne Abstimmung)</p>
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2024, 11:17 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 11/24

Sachvortrag:

Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 19.05.2021, § 116, öffentlich, wurde der Eigenbetrieb Touristik und Marketing mit Wirkung zum 01.01.2022 in den Kernhaushalt reintegriert. 

Bei dem gewerblichen Teil des ehemaligen Eigenbetriebs Touristik und Marketing handelte es sich um einen Betrieb gewerblicher Art der Stadt Schwäbisch Hall. Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind gemäß § 4 Körperschafsteuergesetz (KStG) Einrichtungen innerhalb einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Nach der Körperschaftsteuerrichtlinie 4.1 Abs. 5 hebt sich eine Tätigkeit aus der Gesamtbetätigung heraus, wenn der Jahresumsatz 45.000 Euro nachhaltig übersteigt. Gewinne von BgA führen zu einer Körperschaftsteuerpflicht. Gewinnausschüttungen können zudem zu einer Kapitalertagsteuerpflicht der Stadt Schwäbisch Hall führen.

Der BgA Touristik und Marketing war die Gesamtheit der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Eigenbetriebs. Dazu gehörten u.a. die Vermietung der Fassfabrik, des Neubausaals und der Hospitalkirche, die Organisation von Märkten und Festen wie dem Weihnachtsmarkt und dem Jacobimarkt, sowie der Betrieb der Tourist Information. Da der BgA Touristik und Marketing in der Vergangenheit dauerdefizitär war und jährlich hohe Verluste vorgetragen wurden, entstand bislang weder eine Körperschaft- noch eine Kapitalertagsteuerpflicht für die Stadt.

Durch die organisatorische Eingliederung des Eigenbetriebs Touristik und Marketing zum 01.01.2022 wurde der ehemalige BgA Touristik und Marketing aufgegeben. Die einzelnen Tätigkeiten werden im Kernhaushalt der Stadt von verschiedenen Organisationseinheiten, d. h. Fachbereichen und Abteilungen ausgeführt. Eine gemeinsame Einrichtung i.S.d. § 4 KStG für die Tätigkeiten des ehemaligen BgA Touristik und Marketing liegt seitdem nicht mehr vor.

Aus dem aufgegebenen BgA Touristik und Marketing des Eigenbetriebs sind im Kernhaushalt der Stadt seit 2022 folgende neue BgA`s hervorgegangen:

BgA Hospitalkirche
BgA Neubausaal
BgA Tagungsräume Am Markt 9
BgA Fassfabrik
BgA Märkte und Feste
BgA Tourist Info
BgA Pauschalreisen

Diese Tätigkeiten begründen einzeln die Voraussetzungen des § 4 KStG. Um eine verdeckte Gewinnausschüttung im Zuge der dauerdefizitären Tätigkeiten (nicht begünstigte BgA) zu vermeiden, muss für jeden dieser BgA eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben werden.

Während in der Vergangenheit für den BgA Touristik und Marketing und damit für sämtliche gewerbliche Tätigkeiten des ehemaligen Eigenbetriebes TM eine Steuerbilanz aufgestellt werden musste, muss zukünftig nur für den BgA Fassfabrik eine Steuerbilanz aufgestellt werden (Jahresumsatz über 600 T€). Für alle anderen BgA reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für die Körperschaftsteuererklärung aus.

Beschlussfassung:

Die Auflösung des Betrieb gewerblicher Art Touristik und Marketing und die Gründung der benannten neuen Betriebe gewerblicher Art der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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