136285733/meetingannouncement/147749179/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.12.2023 (SV-Nr. 1 zu 137/23) die 14. Satzung zur &Auml;nderung der Hauptsatzung (neue Wertgrenzen) beschlossen. Im Rahmen der Diskussion &uuml;ber die Satzungs&auml;nderung hat die SPD-Fraktion in der VFA-Sitzung vom 23.10.2023 (SV-Nr. 1 zu 137/23) eine &Auml;nderung der Bestimmungen in der Ziffer 11b) der Anlage 1 angeregt. Es ging um die Begrenzung der &uuml;bertariflichen Eingruppierung von bis zu 2 Entgeltgruppen. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang zugesagt, die Vorlage dahingehend zu erg&auml;nzen, dass diese M&ouml;glichkeit nur bis zur Entgeltgruppe 9c, sowie nur im Einzelfall m&ouml;glich sein soll. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 06.12.2023 (SV-Nr. 1 zu 137/23) wurde diese &Auml;nderung von Seiten der Verwaltung nochmals best&auml;tigt. Die Anlage 1 und die Anlage 3 der Sitzungsvorlage zur 14. Satzung zur &Auml;nderung der Hauptsatzung wurden bereits im Nachgang zur Sitzung des VFA am 23.10.2023 entsprechend erg&auml;nzt.</p>
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Version vom 31. Januar 2024, 11:02 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 31/24

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.12.2023 (SV-Nr. 1 zu 137/23) die 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (neue Wertgrenzen) beschlossen. Im Rahmen der Diskussion über die Satzungsänderung hat die SPD-Fraktion in der VFA-Sitzung vom 23.10.2023 (SV-Nr. 1 zu 137/23) eine Änderung der Bestimmungen in der Ziffer 11b) der Anlage 1 angeregt. Es ging um die Begrenzung der übertariflichen Eingruppierung von bis zu 2 Entgeltgruppen. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang zugesagt, die Vorlage dahingehend zu ergänzen, dass diese Möglichkeit nur bis zur Entgeltgruppe 9c, sowie nur im Einzelfall möglich sein soll. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 06.12.2023 (SV-Nr. 1 zu 137/23) wurde diese Änderung von Seiten der Verwaltung nochmals bestätigt. Die Anlage 1 und die Anlage 3 der Sitzungsvorlage zur 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wurden bereits im Nachgang zur Sitzung des VFA am 23.10.2023 entsprechend ergänzt.

Leider wurden aufgrund eines redaktionellen Versäumnisses die geänderten Vorlagen im Ratsinformationssystem nicht entsprechend ausgetauscht. Dies hatte zur Folge, dass in den Sitzungsvorlagen für die entscheidende Sitzung am 18.12.2023 noch die „alte“ Anlage, d.h. ohne die Begrenzung auf die Entgeltgruppe 9c und den Einzelfall eingestellt war.

Der Gemeinderat hat somit in der Sitzung vom 18.12.2023 rechtswirksam die Hauptsatzungsänderung auf Basis der alten Anlage, ohne die entsprechenden Begrenzungen, beschlossen. Da dieses Ergebnis, wie aus den Vorberatungen und den Änderungswünschen zu entnehmen war, zumindest von Teilen des Gemeinderats nicht gewünscht ist, soll mit dieser Vorlage die Möglichkeit eingeräumt werden, die hier gegenständliche Ziffer 11b) der Anlage 1 zur 14. Satzung der Änderung der Hauptsatzung noch gemäß den mündlich besprochenen Veränderungen abzuändern.

Zur Wirksamkeit der Abänderung muss diese gemäß § 4 Absatz 2 Gemeindeordnung BW mit der Mehrheit aller Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates beschlossen werden.

Das Verfahren wurde im Vorfeld mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt. 

Anlagen:
Anlage 1: 
Anlage 2: 

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der Veränderung der Ziffer 11b) in der 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, wie aus den Anlagen ersichtlich, zu. 

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