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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde im Rahmen des schriftlichen Verfahrens beteiligt.</p>
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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde im Rahmen des schriftlichen Verfahrens beteiligt. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.</p>
 
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Der Mitgliedschaft der Stadt Schw&auml;bisch Hall zum Regionalverband Hohenlohe-Tauber e. V. wie im Sachvortrag dargestellt, wird zugestimmt.</p>
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Aktuelle Version vom 27. Dezember 2023, 12:38 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 346/23

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall wird ab dem Jahr 2024 mit der Gebietskulisse Gailenkirchen am europäischen LEADER Programm teilnehmen. Voraussetzung dafür ist eine neu zu begründende Mitgliedschaft im Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e. V., für die aktuell 50,-- € Mitgliedsbeitrag pro Jahr anfallen.

Die Antragsbearbeitung im LEADER erfolgt durch Regionalbüros. Für den Betrieb dieses Regionalmanagements hat die Stadt Schwäbisch Hall einen Kofinanzierungsanteil der entstehenden Kosten zu leisten. Dieser berechnet sich jährlich an Hand der Einwohnerzahl der betroffenen Gebietskulisse, hier Gailenkirchen. Für das Jahr 2024 wird der Betrag voraussichtlich 1.204,20 € betragen.

Für das Jahr 2024 ist die Finanzierung des Mitgliedsbeitrages und des Kofinanzierungsanteils durch die Wirtschaftsförderung, Produkt 57100000, Sachkonto 42710000 gedeckt.


Nachtrag zur Sitzungsvorlage:

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde im Rahmen des schriftlichen Verfahrens beteiligt. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.

Beschlussfassung:

Der Mitgliedschaft der Stadt Schwäbisch Hall zum Regionalverband Hohenlohe-Tauber e. V. wie im Sachvortrag dargestellt, wird zugestimmt.
(32 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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