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Vorlage folgt</p>
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F&uuml;r mehrere Standorte in der Innenstadt wurde der Einbau von versenkbaren Pollern gepr&uuml;ft:</p>
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In der Gelbinger Gasse auf H&ouml;he &quot;Am M&uuml;hlenbollwerk&quot; soll der Poller dazu dienen, den Kfz-Verkehr zu regeln und die Zufahrt &uuml;ber die Gelbinger Gasse in Richtung Innenstadt zu kontrollieren. Auch der demontierte Poller an der Schiedgrabenbr&uuml;cke soll durch einen versenkbaren Poller ersetzt werden. Des Weiteren ist an der neuen Lindachbr&uuml;cke, auf der Seite Lindach, ein Poller als Zufahrtskontrolle auf das Unterw&ouml;hrd vorgesehen. Im Falle einer Umsetzung der Innenstadtsperrung k&ouml;nnten an der Alten Wache versenkbare Poller angeordnet werden, um hier wie in der Gelbinger Gasse flexibel die Zufahrt f&uuml;r den Kfz-Verkehr zu regeln.</p>
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Die Absperrung des Stra&szlig;enraums durch die Poller soll entsprechend zeitlicher Vorgaben erfolgen. Nur ein berechtigter Nutzerkreis wie Anwohner, Lieferdienste, Taxen, Arztpraxen etc. sollen die Poller f&uuml;r eine Durchfahrt absenken k&ouml;nnen.</p>
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Im Rahmen der Pr&uuml;fung der Pollerausf&uuml;hrung wurden durch das beauftragte Ingenieurb&uuml;ro mehrere Pollerhersteller kontaktiert und mit der Verwaltung m&ouml;gliche Pollerausf&uuml;hrungen mit Steuerung diskutiert. F&uuml;r eine flexible und erweiterbare Steuerung hat sich am Markt f&uuml;r &quot;Poller in Verkehrswegen&quot; die Ausf&uuml;hrung mit einer Kennzeichenerkennung etabliert. Die Bedienung mit Handsendern, Handynummern oder Codes ist organisatorisch aufwendig und ein Weitergeben einer Berechtigung kann nicht kontrolliert werden.</p>
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Bei der Kennzeichensteuerung werden die Kennzeichen der berechtigten Nutzer in das Programm eingegeben und die Polleranlage erkennt mittels Videokamera das berechtigte Kennzeichen und l&ouml;st das Einfahren der Poller aus. Die Vergabe der Berechtigungen w&uuml;rde durch das Ordnungsamt erfolgen. Die Anbieter solcher Polleranlagen bieten eine Cloud-L&ouml;sung &uuml;ber den Internetbrowser an, so dass diese mit dem st&auml;dtischen IT-Netz gesteuert werden k&ouml;nnen. Bei der Cloud-L&ouml;sung k&ouml;nnen weitere Polleranlagen eingepflegt werden. F&uuml;r den Betrieb der Poller m&uuml;ssen entsprechende Service-Vertr&auml;ge und die Cloud-L&ouml;sung abgeschlossen werden.</p>
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Folgende Polleranordnungen sind im Stra&szlig;enraum derzeit vorgesehen:</p>
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Gelbinger Gasse:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;ein versenkbarer Poller zwischen weiteren festen Pollern<br />
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Lindachbr&uuml;cke:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; ein versenbarer Poller<br />
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Schiedgrabenbr&uuml;cke:&nbsp; &nbsp; &nbsp; ein versenkbarer Poller</p>
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Entsprechend der aktuell angefragten Kosten bei Herstellern ergeben sich f&uuml;r die Polleranlagen die in Anlage 6 (n&ouml;) anteilig abgesch&auml;tzten Kosten f&uuml;r Lieferung und Montage mit Kennzeichenerkennung, Tiefbauarbeiten und Baunebenkosten.</p>
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F&uuml;r den Betrieb (Unterhaltung Videokameras f&uuml;r die Kennzeichenerkennung, Servicevertr&auml;ge Cloud-Plattform Lizenz, Heizspiralen etc.) entstehen f&uuml;r die Polleranlagen j&auml;hrliche Betriebskosten von ca. 4.900 &euro;.</p>
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F&uuml;r die Gelbinger Gasse, die Schiedgrabenbr&uuml;cke und die Lindachbr&uuml;cke soll eine beschr&auml;nkte Ausschreibung f&uuml;r die Poller mit Kennzeichenerkennung und Cloud-L&ouml;sung durchgef&uuml;hrt werden. Der Auftragnehmer soll auch zuk&uuml;nftig f&uuml;r weitere versenkbare Polleranlagen beauftragt werden, da entsprechend der Cloud-L&ouml;sung die Poller einheitlich mit einem Steuerungsprogramm gesteuert werden sollten.</p>
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<u>Kosten und Finanzierung:</u></p>
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Auf Grundlage der Kostensch&auml;tzung entstehen Gesamtkosten in H&ouml;he von ca. 143.000 &euro; f&uuml;r die Polleranlagen Gelbinger Gasse, Schiedgrabenbr&uuml;cke und Lindachbr&uuml;cke.</p>
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Diese zus&auml;tzlich ben&ouml;tigten Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verf&uuml;gung und m&uuml;ssen au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt werden. Die Bauverwaltung schl&auml;gt vor, die ben&ouml;tigten finanziellen Mittel in H&ouml;he von ca. 145.000 &euro; aus dem Produkt 42410120, Ma&szlig;nahme 14005 &quot;Sanierung Hagenbachhallen&quot; zu entnehmen. Der dortige Sperrvermerk w&auml;re anteilig aufzuheben.</p>
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<u>Anlagen:</u>&nbsp;<br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:323-23-A1-Uebersichtslageplan-Strassenpoller.pdf{{!}}&Uuml;bersichtslageplan]]<br />
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:323-23-A2-Lageplan-Gelbinger-Gasse-Strassenpoller.pdf{{!}}Lageplan Poller Gelbinger Gasse]]<br />
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Anlage 3:&nbsp;[[Media:323-23-A3-Lageplan-Schiedgrabenbruecke-Strassenpoller.pdf{{!}}Lageplan Poller Schiedgrabenbr&uuml;cke]]<br />
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Anlage 4:&nbsp;[[Media:323-23-A4-Lageplan-Lindachbruecke-Strassenpoller.pdf{{!}}Lageplan Poller Lindachbr&uuml;cke]]<br />
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Anlage 5:&nbsp;[[Media:323-23-A5-Beispiel-Strassenpoller.pdf{{!}}Beispiel f&uuml;r versenkbaren Poller]]<br />
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Anlage 6:&nbsp;[[Media:323-23-A6-noe-Kostenschaetzung-Strassenpoller.pdf{{!}}Kostenermittlung (nicht&ouml;ffentlich)]]</p>
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1. Den geplanten Ma&szlig;nahmen f&uuml;r den Einbau von versenkbaren Poller mit Kennzeichenerkennung in der Gelbinger Gasse, der Schiedgrabenbr&uuml;cke und an der Lindachbr&uuml;cke wird zugestimmt.<br />
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2. Die fehlenden finanziellen Mittel werden wie vorgeschlagen au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig zur Verf&uuml;gung gestellt. Der Sperrvermerk auf dem Produkt 42410120, Ma&szlig;nahme 14005 &quot;Sanierung Hagenbachhallen&quot; wird anteilig aufgehoben.<br />
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3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vergabeverfahren durchzuf&uuml;hren.<br />
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4. Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter f&uuml;r die Lieferung und Montage der Polleranlagen durchzuf&uuml;hren, sofern das gepr&uuml;fte Submissionsergebnis die gesch&auml;tzten Kosten um weniger als 10 %<br />
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&nbsp; &nbsp; &uuml;bersteigt. Die in diesem Falle weiteren zus&auml;tzlich ben&ouml;tigten finanziellen Mittel werden freigegeben.</p>
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(12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2023, 10:45 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 323/23

Sachvortrag:

Für mehrere Standorte in der Innenstadt wurde der Einbau von versenkbaren Pollern geprüft:

In der Gelbinger Gasse auf Höhe "Am Mühlenbollwerk" soll der Poller dazu dienen, den Kfz-Verkehr zu regeln und die Zufahrt über die Gelbinger Gasse in Richtung Innenstadt zu kontrollieren. Auch der demontierte Poller an der Schiedgrabenbrücke soll durch einen versenkbaren Poller ersetzt werden. Des Weiteren ist an der neuen Lindachbrücke, auf der Seite Lindach, ein Poller als Zufahrtskontrolle auf das Unterwöhrd vorgesehen. Im Falle einer Umsetzung der Innenstadtsperrung könnten an der Alten Wache versenkbare Poller angeordnet werden, um hier wie in der Gelbinger Gasse flexibel die Zufahrt für den Kfz-Verkehr zu regeln.

Die Absperrung des Straßenraums durch die Poller soll entsprechend zeitlicher Vorgaben erfolgen. Nur ein berechtigter Nutzerkreis wie Anwohner, Lieferdienste, Taxen, Arztpraxen etc. sollen die Poller für eine Durchfahrt absenken können.

Im Rahmen der Prüfung der Pollerausführung wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro mehrere Pollerhersteller kontaktiert und mit der Verwaltung mögliche Pollerausführungen mit Steuerung diskutiert. Für eine flexible und erweiterbare Steuerung hat sich am Markt für "Poller in Verkehrswegen" die Ausführung mit einer Kennzeichenerkennung etabliert. Die Bedienung mit Handsendern, Handynummern oder Codes ist organisatorisch aufwendig und ein Weitergeben einer Berechtigung kann nicht kontrolliert werden.

Bei der Kennzeichensteuerung werden die Kennzeichen der berechtigten Nutzer in das Programm eingegeben und die Polleranlage erkennt mittels Videokamera das berechtigte Kennzeichen und löst das Einfahren der Poller aus. Die Vergabe der Berechtigungen würde durch das Ordnungsamt erfolgen. Die Anbieter solcher Polleranlagen bieten eine Cloud-Lösung über den Internetbrowser an, so dass diese mit dem städtischen IT-Netz gesteuert werden können. Bei der Cloud-Lösung können weitere Polleranlagen eingepflegt werden. Für den Betrieb der Poller müssen entsprechende Service-Verträge und die Cloud-Lösung abgeschlossen werden.

Folgende Polleranordnungen sind im Straßenraum derzeit vorgesehen:

Gelbinger Gasse:             ein versenkbarer Poller zwischen weiteren festen Pollern
Lindachbrücke:                ein versenbarer Poller
Schiedgrabenbrücke:      ein versenkbarer Poller

Entsprechend der aktuell angefragten Kosten bei Herstellern ergeben sich für die Polleranlagen die in Anlage 6 (nö) anteilig abgeschätzten Kosten für Lieferung und Montage mit Kennzeichenerkennung, Tiefbauarbeiten und Baunebenkosten.

Für den Betrieb (Unterhaltung Videokameras für die Kennzeichenerkennung, Serviceverträge Cloud-Plattform Lizenz, Heizspiralen etc.) entstehen für die Polleranlagen jährliche Betriebskosten von ca. 4.900 €.

Für die Gelbinger Gasse, die Schiedgrabenbrücke und die Lindachbrücke soll eine beschränkte Ausschreibung für die Poller mit Kennzeichenerkennung und Cloud-Lösung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer soll auch zukünftig für weitere versenkbare Polleranlagen beauftragt werden, da entsprechend der Cloud-Lösung die Poller einheitlich mit einem Steuerungsprogramm gesteuert werden sollten.

Kosten und Finanzierung:

Auf Grundlage der Kostenschätzung entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 143.000 € für die Polleranlagen Gelbinger Gasse, Schiedgrabenbrücke und Lindachbrücke.

Diese zusätzlich benötigten Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Bauverwaltung schlägt vor, die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von ca. 145.000 € aus dem Produkt 42410120, Maßnahme 14005 "Sanierung Hagenbachhallen" zu entnehmen. Der dortige Sperrvermerk wäre anteilig aufzuheben.

Anlagen: 
Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Lageplan Poller Gelbinger Gasse
Anlage 3: Lageplan Poller Schiedgrabenbrücke
Anlage 4: Lageplan Poller Lindachbrücke
Anlage 5: Beispiel für versenkbaren Poller
Anlage 6: Kostenermittlung (nichtöffentlich)

Beschlussfassung:

1. Den geplanten Maßnahmen für den Einbau von versenkbaren Poller mit Kennzeichenerkennung in der Gelbinger Gasse, der Schiedgrabenbrücke und an der Lindachbrücke wird zugestimmt.

2. Die fehlenden finanziellen Mittel werden wie vorgeschlagen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Der Sperrvermerk auf dem Produkt 42410120, Maßnahme 14005 "Sanierung Hagenbachhallen" wird anteilig aufgehoben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vergabeverfahren durchzuführen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter für die Lieferung und Montage der Polleranlagen durchzuführen, sofern das geprüfte Submissionsergebnis die geschätzten Kosten um weniger als 10 %
    übersteigt. Die in diesem Falle weiteren zusätzlich benötigten finanziellen Mittel werden freigegeben.

(12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen)

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