118497092/meetingannouncement/133467971/agendaitem

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Die derzeit g&uuml;ltige Hauptsatzung wurde im Jahr 2011 beschlossen. Trotz einiger Ver&auml;nderungen in den vergangenen 12 Jahren sind wesentliche Teile, so auch die Zust&auml;ndigkeiten und Wertgrenzen im Wesentlichen unver&auml;ndert geblieben. In den vergangenen 12 Jahren gab es erhebliche und dynamische Entwicklungen in den Bereichen Personalwesen, Kinderbetreuung, Baupreise, Preissteigerungen allgemein, etc. Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass die Wertgrenzen, auch im Vergleich mit St&auml;dten vergleichbare Gr&ouml;&szlig;e, nicht mehr zeitgem&auml;&szlig; sind und realit&auml;tsnah angepasst werden sollten. Durch die Anpassung der Wertgrenzen und Zust&auml;ndigkeiten verspricht sich die Verwaltung eine effektive Entlastung der Aussch&uuml;sse und des Gemeinderats sowie eine beschleunigte Verfahrenserledigung durch die Verwaltung, da die Aussch&uuml;sse und der Gemeinderat dann nicht mehr &uuml;ber Angelegenheiten entscheiden m&uuml;ssen, die aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung, keine gr&ouml;&szlig;ere Bedeutung mehr haben. Zudem werden einige Ungereimtheiten beseitigt und manche Begriffe genauer definiert.</p>
 
Die derzeit g&uuml;ltige Hauptsatzung wurde im Jahr 2011 beschlossen. Trotz einiger Ver&auml;nderungen in den vergangenen 12 Jahren sind wesentliche Teile, so auch die Zust&auml;ndigkeiten und Wertgrenzen im Wesentlichen unver&auml;ndert geblieben. In den vergangenen 12 Jahren gab es erhebliche und dynamische Entwicklungen in den Bereichen Personalwesen, Kinderbetreuung, Baupreise, Preissteigerungen allgemein, etc. Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass die Wertgrenzen, auch im Vergleich mit St&auml;dten vergleichbare Gr&ouml;&szlig;e, nicht mehr zeitgem&auml;&szlig; sind und realit&auml;tsnah angepasst werden sollten. Durch die Anpassung der Wertgrenzen und Zust&auml;ndigkeiten verspricht sich die Verwaltung eine effektive Entlastung der Aussch&uuml;sse und des Gemeinderats sowie eine beschleunigte Verfahrenserledigung durch die Verwaltung, da die Aussch&uuml;sse und der Gemeinderat dann nicht mehr &uuml;ber Angelegenheiten entscheiden m&uuml;ssen, die aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung, keine gr&ouml;&szlig;ere Bedeutung mehr haben. Zudem werden einige Ungereimtheiten beseitigt und manche Begriffe genauer definiert.</p>
 
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Version vom 31. Oktober 2023, 07:23 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 1zu137/23

Sachvortrag:

Die derzeit gültige Hauptsatzung wurde im Jahr 2011 beschlossen. Trotz einiger Veränderungen in den vergangenen 12 Jahren sind wesentliche Teile, so auch die Zuständigkeiten und Wertgrenzen im Wesentlichen unverändert geblieben. In den vergangenen 12 Jahren gab es erhebliche und dynamische Entwicklungen in den Bereichen Personalwesen, Kinderbetreuung, Baupreise, Preissteigerungen allgemein, etc. Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass die Wertgrenzen, auch im Vergleich mit Städten vergleichbare Größe, nicht mehr zeitgemäß sind und realitätsnah angepasst werden sollten. Durch die Anpassung der Wertgrenzen und Zuständigkeiten verspricht sich die Verwaltung eine effektive Entlastung der Ausschüsse und des Gemeinderats sowie eine beschleunigte Verfahrenserledigung durch die Verwaltung, da die Ausschüsse und der Gemeinderat dann nicht mehr über Angelegenheiten entscheiden müssen, die aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung, keine größere Bedeutung mehr haben. Zudem werden einige Ungereimtheiten beseitigt und manche Begriffe genauer definiert.

Ferner wurde vorab ein früherer Entwurf an das Regierungspräsidium Stuttgart zur Vorprüfung versandt. Das Regierungspräsidium hat keine Bedenken gegen den Entwurf vorgebracht.

Anlagen:
Anlage a: 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall
Anlage 1: Neufassung der Anlage 1 (Wertgrenzen und Zuständigkeiten) neu
Anlage 2: neuer Hauptsatzungstext mit eingearbeiteten Änderungen
Anlage 3: Anlage 1 (Wertgrenzen und Zuständigkeiten) mit hervorgehobenen Änderungen neu
Anlage 4: Hauptsatzungstext mit hervorgehobenen Änderungen

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen 13. Änderung der Hauptsatzung sowie der Neufassung der Anlage 1 (Wertgrenzen und Zuständigkeiten) zu.