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Seit vielen Jahren f&uuml;hrt die Stadt im Ortsteil Hessental ein offenes Jugendangebot durch, das sehr gerne angenommen wird. Um Syn-ergien zu erzielen und R&auml;ume gegenseitig zu nutzen, erfolgte das Angebot bisher bereits an der Grundschule Hessental. Auch k&uuml;nftig sollen Synergien genutzt werden und das Angebot an der neuen Grundschule wei-tergef&uuml;hrt werden.</p>
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Seit vielen Jahren f&uuml;hrt die Stadt im Ortsteil Hessental ein offenes Jugendangebot durch, das sehr gerne angenommen wird. Um Synergien zu erzielen und R&auml;ume gegenseitig zu nutzen, erfolgte das Angebot bisher bereits an der Grundschule Hessental. Auch k&uuml;nftig sollen Synergien genutzt werden und das Angebot an der neuen Grundschule weitergef&uuml;hrt werden.</p>
 
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Das Jugendhilfeangebot ist seit &uuml;ber 10 Jah-ren im alten Schulhaus der Grundschule Hes-sental untergebracht. Die kurzen Wege und die M&ouml;glichkeit des Austausches und der Zusammenarbeit haben sich bew&auml;hrt. Der Wunsch aller Beteiligten ist es, dass das An-gebot auch k&uuml;nftig in der N&auml;he der Schule erfolgt. Hierf&uuml;r sind Fl&auml;chen zus&auml;tzlich zum Raumprogramm der Schule erforderlich. Der Landkreis als Jugendhilfetr&auml;ger erstattet Miete, Nebenkosten und Lohnkosten incl. Fachaufsicht.</p>
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Das Jugendhilfeangebot ist seit &uuml;ber 10 Jah-ren im alten Schulhaus der Grundschule Hes-sental untergebracht. Die kurzen Wege und die M&ouml;glichkeit des Austausches und der Zusammenarbeit haben sich bew&auml;hrt. Der Wunsch aller Beteiligten ist es, dass das Angebot auch k&uuml;nftig in der N&auml;he der Schule erfolgt. Hierf&uuml;r sind Fl&auml;chen zus&auml;tzlich zum Raumprogramm der Schule erforderlich. Der Landkreis als Jugendhilfetr&auml;ger erstattet Miete, Nebenkosten und Lohnkosten incl. Fachaufsicht.</p>
 
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Version vom 25. Oktober 2023, 11:35 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 271/23

Sachvortrag:

Gemäß Beschlüsse des Gemeinderates vom 15.03.2023 (1. zu SV-Nr. 41/23, öffentlich) und 12.07.2023 (Neue SV-Nr. 134/23, öffentlich) soll für den Schulbezirk Hessental ein Neubau einer fünfzügigen Schule am Standort „Molkerei“ geplant werden.

Um mit allen am Schulleben Beteiligten ein Raum- und Funktionskonzept für den Neubau zu erstellen, das Grundlage für weitere Architektenleistungen ist, wurde mit der Leistungsphase 0 gestartet. Für diese Leistungsphase 0 ist das Architekturbüro Schönle aus Stuttgart beauftragt worden, das in dieser Phase mit dem Pädagogen Dr. Otto Seydel vom Institut für Schulentwicklung zusammenarbeitet.

Beteiligte im Verfahren waren neben dem Architekturbüro Vertretungen Schulträger, Schulleitung, Lehrkräfte, Betreuungskräfte (AWO), Eltern, Kinder (Interviews), Offene Jugendarbeit, Flexible Hilfen, Schulsozialarbeit und TSV Hessental.

Das Achitekturbüro Schönle stellt den Prozessablauf der Leistungsphase 0 sowie das Ergebnis in der Sitzung vor.

Bei der Planung der Räume wurden die Vorgaben des Landes gemäß Modellraumprogramm (max.) für eine fünfzügige Grundschule zugrunde gelegt. Hinzu kommen Flächen für die Außenklasse der Friedensbergschule, Flächen für das Jugendhilfeangebot Flexible Hilfen sowie das Angebot der Offenen Jugendarbeit Gruffel.

Im Folgenden erfolgt eine Aufstellung, welche Flächen erforderlich und welche zusätzlich erwünscht sind.

 

Erforderlich

Wunsch

Begründung

Schulräume gemäß

Modellraum

x

 

Die Bedarfsplanung orientiert sich am in der Vergangenheit bewährten oberen Wert des Modellraumprogramms.

Flächen

für Gruffel

 

x

Seit vielen Jahren führt die Stadt im Ortsteil Hessental ein offenes Jugendangebot durch, das sehr gerne angenommen wird. Um Synergien zu erzielen und Räume gegenseitig zu nutzen, erfolgte das Angebot bisher bereits an der Grundschule Hessental. Auch künftig sollen Synergien genutzt werden und das Angebot an der neuen Grundschule weitergeführt werden.

Flächen

für

Flexible Hilfen

 

x

Das Jugendhilfeangebot ist seit über 10 Jah-ren im alten Schulhaus der Grundschule Hes-sental untergebracht. Die kurzen Wege und die Möglichkeit des Austausches und der Zusammenarbeit haben sich bewährt. Der Wunsch aller Beteiligten ist es, dass das Angebot auch künftig in der Nähe der Schule erfolgt. Hierfür sind Flächen zusätzlich zum Raumprogramm der Schule erforderlich. Der Landkreis als Jugendhilfeträger erstattet Miete, Nebenkosten und Lohnkosten incl. Fachaufsicht.

Außenklasse Friedensberg-schule

 

x

Die Außenklasse der Friedensbergschule greift auf langjährige Erfahrungen an der Grundschule Hessental zurück. Auch in diesem Bereich hat sich der Standort bewährt. Die Akzeptanz sowohl bei den Eltern als auch bei den Schülerinnen und Schülern ist hoch. Eine Fortführung an der künftigen Schule ist sinnvoll und zielführend. Es wird empfohlen, Flächen hierfür bereit zu stellen.

Sporthalle

x
 

x

s. Text unterhalb der Tabelle.

Erforderlich:

Halle mind. 24 m x 24 m, Sanitär, Umkleiden

Wunsch:

Halle 22 m x 44 m, Bühne, Tribüne, Bewirtungsfläche

Sportfreianla-gen

x

x

Die für den Unterricht benötigten Einrichtungen wie z. B. für die Durchführung von Bundesjugendspielen, sind in den Freianlagen eingeplant. Erwünscht ist ein Feld für Fuß- und Basketball. Bisher verfügt die Grundschule über einen Hartplatz, der bei entsprechender Witterung täglich sowohl von der Schule als auch von der offenen Jugendarbeit intensiv genutzt wird. Der Belag des künftigen Platzes wird von Seiten der Schule nachrangig gesehen. Aufgrund der Folgekosten empfiehlt die Verwaltung einen Kunstrasen.

Der TSV Hessental wünscht sich einen Kunstrasenplatz in der Größe der Halle. Aus Sicht der Verwaltung und der Schulleitung ist ein kleineres Kunstrasenfeld und eine weitere Bewegungsfläche ausreichend.

Um den Stundenplan abdecken zu können, ist eine zweiteilbare Sporthalle oder eine Halle + Bewegungslandschaft notwendig. Die Schule hat sich gegen eine Bewegungslandschaft ausgesprochen. Sie präferiert zwei Hallenteile. Die Größe eines Hallenteiles ist mindestens mit der jetzigen Sporthalle (12m x 24 m) anzusetzen, um vernünftig Sport mit einer Klasse machen zu können. Der ortsansässige Sportverein TSV Hessental bittet darum, dass die Hallenfläche mindestens eine Wettkampfgröße von 20 m x 40 m aufweist. Dies entspricht ungefähr der DIN-Norm einer Zweifachhalle.

DIN 18032 ist eine Norm für den Bau von Sporthallen und Räumen für Sport- und Mehrzwecknutzung.Die folgend genannten Maße und Flächen beziehen sich auf die für den Sport nutzbare Fläche ohne Tribünen oder reine Zugänge:

 
 
 
Wird die Sporthalle nach der DIN-Norm gebaut, so können Wettkämpfe in verschiedenen Sportarten wie Handball und Basketball durchgeführt werden. Aktuell verfügt die Stadt Schwäbisch Hall nur über zwei Sporthallen mit Tribünenplätze. Es handelt sich um die Hagenbachhalle 1 im Schulzentrum West und die Halle 1 im Schulzentrum Ost. In der Halle 1 Schulzentrum Ost können keine Basketballwettkämpfe durchgeführt werden, da die entsprechenden Vorrichtungen fehlen und aufgrund der Statik nicht nachgerüstet werden können. Der Mangel an verfügbaren und für Zuschauer entsprechend geeignete Hallen führt dazu, dass Wettkämpfe in Hallen ausgetragen werden müssen, in denen die Anzahl der Besucher eingeschränkt ist und diese keine entsprechende Sicht haben. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, Tribünenplätze vorzusehen.

Die Verwaltung empfiehlt, die neue Halle in Hessental als Versammlungsstätte auszuführen, damit sie gleichzeitig auch für Schulfeste und für Feste genutzt werden kann. Eine Bühne ist sowohl für Schulfeste als auch für Veranstaltungen wünschenswert. Für eine Bewirtungsmöglichkeit sind entsprechende Flächen einzuplanen.

Aufgrund der o.g. Ausführungen empfiehlt die Verwaltung, die Halle nach DIN 18032 Zweifachhalle zu errichten, eine Bühne und Tribüne vorzusehen sowie die entsprechenden Bewirtungs- und Nebenräume bereit zu stellen.

Anlage: Empfehlungen September 2023

Beschlussantrag:

1. Dem Raum- und Funktionsplan der Grundschule Hessental wird zugestimmt.

2. Die Flächen für die Außenklasse der Friedensbergschule, Flexible Hilfen und Gruffel werden zusätzlich zur Verfügung gestellt.

3. Der Sporthallenplanung mit einer Zweifachhalle nach DIN und entsprechenden Ne- benflächen sowie Bühne, Tribüne und Bewirtungsfläche wird zugestimmt. Die Halle wird als Versammlungsstätte hergestellt.