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Aktuelle Version vom 9. Oktober 2023, 17:58 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 200/23
Sachvortrag:
Die Kommunen sind durch § 105 (1) GemO Baden-Württemberg verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information des Gemeinderats sowie der Einwohnerinnen und Einwohner über die Entwicklung und Betätigung der Beteiligungsunternehmen des privaten Rechts, beiträgt.
Im aktuell erstellten und hiermit vorgelegten 22. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall wird über den Verlauf und Abschluss des Geschäftsjahres 2021 berichtet.
Für jedes Unternehmen, an dem die Stadt Schwäbisch Hall direkt oder indirekt beteiligt ist, werden Angaben zum Unternehmensgegenstand, zu den Beteiligungsverhältnissen und zur Besetzung der Gesellschaftsorgane aufgeführt. Zudem wird eine kurze Information zur Abschlussprüfung und der Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr gegeben.
Bei Unternehmen, an denen aus städtischer Sicht ein direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis von mehr als 50 % besteht, werden ergänzend hierzu die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen mit Stichtag 31.12.2021 in Kurzform veröffentlicht sowie ein Überblick über den Geschäftsverlauf des Jahres 2021 und den Ausblick auf die künftigen Geschäftsjahre gegeben. Zusätzlich können anhand von einheitlichen Finanzkennzahlen Vergleiche mit anderen Gesellschaften gezogen werden. Spezifische Leistungskenndaten runden die Angaben der direkten Beteiligungsgesellschaften ab.
Der Beteiligungsbericht 2021 wird gemäß § 105 (3) GemO Baden-Württemberg voraussichtlich von Montag, 09.10.2023 bis einschließlich Dienstag, 17.10.2023 an sieben Tagen öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ausgelegt. Im Vorfeld wird in einer öffentlichen Bekanntmachung hierauf nochmals hingewiesen und die Jahresergebnisse der Beteiligungsgesellschaften mit einer mehrheitlichen kommunalen Beteiligung in Kurzform dargestellt.
Anlage: 22. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2021
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt den 22. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall zum Geschäftsjahr 2021 zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)