118497025/meetingannouncement/129761051/agendaitem

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Wie in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22.05.2023 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118496834/meetingannouncement/123505493/agendaitem SV-Nr. 112/23, &ouml;ffentlich]) und des Gemeinderats am 24.05.2023 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/123764973/meetingannouncement/123767188/agendaitem SV-Nr. 112/23, &ouml;ffentlich]) erl&auml;utert ist entsprechend den &Auml;nderungen des Naturschutzgesetzes Baden-W&uuml;rttemberg vom 31.07.2020 jede Kommune verpflichtet eine Kommunale Biotopverbundplanung (KBVP) zu erstellen. Es wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Kommunalen Biotopverbundplanung zu beauftragen und die erforderliche Planungsleistung zu vergeben.</p>
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Das B&uuml;ro f&uuml;r Umweltplanung J&uuml;ttner weist eine durchgef&uuml;hrte und eine in Arbeit befindliche Biotopverbundplanung als Referenz auf. Beide Projekte liegen im Landkreis Schw&auml;bisch Hall. Auf Nachfrage bei den Auftraggebern wurde eine gute, zuverl&auml;ssige Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro J&uuml;tter beschrieben. Neben der Biotopverbundplanung verweist das B&uuml;ro J&uuml;ttner auf sechs Biotopkartierungen, die Durchf&uuml;hrung von zwei Pflege- und Entwicklungsplanungen, sowie die Erstellung einer Heckenkonzeption.<br />
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Entsprechend der standardisierten Bewertungsmatrix liegt das B&uuml;ro J&uuml;ttner auch fachlich leicht vor dem Mitbewerber, was insbesondere durch die Kenntnis des hiesigen Naturraums begr&uuml;ndet ist.</p>
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Es wird empfohlen, den Auftrag an das B&uuml;ro f&uuml;r Umweltplanung J&uuml;ttner aus Gerabronn mit einer Auftragssumme in H&ouml;he von 124.497,06 &euro; (brutto) zu vergeben. Die erforderlichen finanziellen Mittel stehen ausreichend im allgemeinen Planungsbudget zur Verf&uuml;gung.</p>
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Aktuelle Version vom 27. September 2023, 13:29 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 224/23

Sachvortrag:

Wie in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22.05.2023 (SV-Nr. 112/23, öffentlich) und des Gemeinderats am 24.05.2023 (SV-Nr. 112/23, öffentlich) erläutert ist entsprechend den Änderungen des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg vom 31.07.2020 jede Kommune verpflichtet eine Kommunale Biotopverbundplanung (KBVP) zu erstellen. Es wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Kommunalen Biotopverbundplanung zu beauftragen und die erforderliche Planungsleistung zu vergeben.

Am 29.06.2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Die Submission fand am 28.08.2023 statt, insgesamt haben zwei Unternehmen ein Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Büro für Umweltplanung Jüttner, Gerabronn, abgegeben.

Das Büro für Umweltplanung Jüttner weist eine durchgeführte und eine in Arbeit befindliche Biotopverbundplanung als Referenz auf. Beide Projekte liegen im Landkreis Schwäbisch Hall. Auf Nachfrage bei den Auftraggebern wurde eine gute, zuverlässige Zusammenarbeit mit dem Büro Jütter beschrieben. Neben der Biotopverbundplanung verweist das Büro Jüttner auf sechs Biotopkartierungen, die Durchführung von zwei Pflege- und Entwicklungsplanungen, sowie die Erstellung einer Heckenkonzeption.
Entsprechend der standardisierten Bewertungsmatrix liegt das Büro Jüttner auch fachlich leicht vor dem Mitbewerber, was insbesondere durch die Kenntnis des hiesigen Naturraums begründet ist.

Es wird empfohlen, den Auftrag an das Büro für Umweltplanung Jüttner aus Gerabronn mit einer Auftragssumme in Höhe von 124.497,06 € (brutto) zu vergeben. Die erforderlichen finanziellen Mittel stehen ausreichend im allgemeinen Planungsbudget zur Verfügung.

Für die Erstellung der Konzeption gewährt das Land Baden-Württemberg eine Förderung in Höhe von bis zu 90 %.

Anlage: Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungleistungen zur Erstellung einer kommunalen Biotopverbundplanung nach Eingang der Förderzusage an das Büro für Umweltplanung Jüttner, Gerabronn mit einer Auftragssumme in Höhe von 124.497,06 € (brutto) zu vergeben.
(einstimmig - 16)