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Ankn&uuml;pfend an den vorangehenden TOP (vgl. SV-Nr. 232/23) gibt es f&uuml;r das Gel&auml;nde des ehemaligen Autohauses Hirsch zwischenzeitlich ein konkretes privates Vorhaben (Mehrfamilienhausbebauung) &ndash; siehe Anlage 4-5. Aufgrund der st&auml;dtebaulichen Gemengelage und den hohen Anforderungen an das Einf&uuml;gen des Vorhabens in den zu erhaltenden Siedlungscharakter mit historischem Geb&auml;udebestand, ergibt sich die Erforderlichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Erm&ouml;glichung einer detailgenauen, ma&szlig;geschneiderten und auf die sensible Umgebung konkret abgestimmte Planung.</p>
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Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Innenentwicklungsma&szlig;nahme in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. &sect; 13a BauGB ohne Umweltpr&uuml;fung durchzuf&uuml;hren, da die Voraussetzungen hierf&uuml;r erf&uuml;llt werden.</p>
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Der Antrag des Vorhabentr&auml;gers zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (gem. &sect; 12 BauGB) zur Schaffung der Zul&auml;ssigkeitsvoraussetzungen f&uuml;r den Bau eines Mehrfamilienhauses liegt vor (s. Anlage 3).</p>
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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus drei Teilen:<br />
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- dem Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan (VEP),<br />
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- dem Durchf&uuml;hrungsvertrag zwischen Vorhabentr&auml;ger und der Stadt,<br />
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- der Satzung der Gemeinde (vorhabenbezogener Bebauungsplan mit &ouml;rtlichen&nbsp;Bauvorschriften).</p>
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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit &ouml;rtlichen Bauvorschriften wird nach aktuellem Sachstand ma&szlig;geblich die nachfolgenden Regelungsinhalte aufweisen:<br />
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- Festsetzung der Nutzungsart<br />
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- Definition von Baufeldern zur ma&szlig;vollen Innenentwicklung<br />
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- Steuerung der K&ouml;rnung durch Festsetzungen zum Ma&szlig; der baulichen Nutzung unter Erhalt der Kleinteiligkeit<br />
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- Festsetzungen zum Gr&uuml;nkonzept und zur Erschlie&szlig;ung<br />
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- Steuerung und Weiterentwicklung des Siedlungscharakters durch gestalterische Vorgaben im Rahmen von &ouml;rtlichen Bauvorschriften<br />
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- Ggf. Regelung des Hochwasserschutzes</p>
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Die allgemeinen Festsetzungen des Bebauungsplans werden durch die Festsetzung konkretisiert, dass nur solche Vorhaben zul&auml;ssig sind, zu denen sich der Vorhabentr&auml;ger im Durchf&uuml;hrungsvertrag verpflichtet hat.</p>
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Der neue Geltungsbereich wird kompakt auf den Vorhabenbereich zugeschnitten. Er wird durch den ma&szlig;geblichen Lageplan in Anlage 2 definiert und umfasst die Flurst&uuml;cke 78/3 und Teile von Flst. 75 (M&uuml;hlweg) mit insgesamt rund 0,2 ha.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:233-23-A1-Orientierungsplan-Bplan-VEP-Muehlweg.pdf{{!}}Orientierungsplan, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 07.08.2023]]<br />
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:233-23-A2-Geltungsbereich-Bplan-VEP-Muehlweg.pdf{{!}}Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 0213-04 &bdquo;VEP M&uuml;hlweg&ldquo;, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 07.08.2023]]<br />
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Anlage 3:&nbsp;[[Media:233-23-A3-Antrag-Bplan-VEP-Muehlweg.pdf{{!}}Antrag des Vorhabentr&auml;gers vom 13.07.2023]]<br />
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Anlage 4:&nbsp;[[Media:233-23-A4-Lageplaene-Bplan-VEP-Muehlweg.pdf{{!}}Lagepl&auml;ne des Vorhabens]]<br />
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Anlage 5:&nbsp;[[Media:233-23-A5-Visualisierung-Bplan-VEP-Muehlweg.pdf{{!}}Visualisierung des Vorhabens]]</p>
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<u>1. Planungserm&auml;chtigung</u><br />
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Dem Antrag des Vorhabentr&auml;gers R&ouml;wisch Wohnbau Regional auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 13. Juli 2023 wird stattgegeben.</p>
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<u>2. Aufstellungsbeschl&uuml;sse</u><br />
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A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0213-04 &bdquo;VEP M&uuml;hlweg&ldquo;<br />
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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0213-04 &bdquo;VEP M&uuml;hlweg&ldquo; wird auf Antrag des Vorhabentr&auml;gers (vgl. Anlage 3) gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. &sect; 13a BauGB aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Abgrenzungsplan im Ma&szlig;stab 1:1.000 vom 07.08.2023 (vgl. Anlage 2).<br />
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B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0213-04 &bdquo;VEP M&uuml;hlweg&ldquo;<br />
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0213-04 &bdquo;VEP M&uuml;hlweg&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 i.V.m &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt. Der ma&szlig;gebliche Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0213-04 &bdquo;VEP M&uuml;hlweg&ldquo; (vgl. Anlage 2).</p>
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(15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)</p>
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Aktuelle Version vom 26. September 2023, 17:41 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 233/23

Sachvortrag:

Anknüpfend an den vorangehenden TOP (vgl. SV-Nr. 232/23) gibt es für das Gelände des ehemaligen Autohauses Hirsch zwischenzeitlich ein konkretes privates Vorhaben (Mehrfamilienhausbebauung) – siehe Anlage 4-5. Aufgrund der städtebaulichen Gemengelage und den hohen Anforderungen an das Einfügen des Vorhabens in den zu erhaltenden Siedlungscharakter mit historischem Gebäudebestand, ergibt sich die Erforderlichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ermöglichung einer detailgenauen, maßgeschneiderten und auf die sensible Umgebung konkret abgestimmte Planung.

Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Innenentwicklungsmaßnahme in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen, da die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.

Der Antrag des Vorhabenträgers zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (gem. § 12 BauGB) zur Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Bau eines Mehrfamilienhauses liegt vor (s. Anlage 3).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus drei Teilen:
- dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP),
- dem Durchführungsvertrag zwischen Vorhabenträger und der Stadt,
- der Satzung der Gemeinde (vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird nach aktuellem Sachstand maßgeblich die nachfolgenden Regelungsinhalte aufweisen:
- Festsetzung der Nutzungsart
- Definition von Baufeldern zur maßvollen Innenentwicklung
- Steuerung der Körnung durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung unter Erhalt der Kleinteiligkeit
- Festsetzungen zum Grünkonzept und zur Erschließung
- Steuerung und Weiterentwicklung des Siedlungscharakters durch gestalterische Vorgaben im Rahmen von örtlichen Bauvorschriften
- Ggf. Regelung des Hochwasserschutzes

Die allgemeinen Festsetzungen des Bebauungsplans werden durch die Festsetzung konkretisiert, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.

Der neue Geltungsbereich wird kompakt auf den Vorhabenbereich zugeschnitten. Er wird durch den maßgeblichen Lageplan in Anlage 2 definiert und umfasst die Flurstücke 78/3 und Teile von Flst. 75 (Mühlweg) mit insgesamt rund 0,2 ha.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 07.08.2023
Anlage 2: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“, Stadt Schwäbisch Hall, 07.08.2023
Anlage 3: Antrag des Vorhabenträgers vom 13.07.2023
Anlage 4: Lagepläne des Vorhabens
Anlage 5: Visualisierung des Vorhabens

Beschlussfassung:

1. Planungsermächtigung
Dem Antrag des Vorhabenträgers Röwisch Wohnbau Regional auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 13. Juli 2023 wird stattgegeben.

2. Aufstellungsbeschlüsse

A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“ wird auf Antrag des Vorhabenträgers (vgl. Anlage 3) gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:1.000 vom 07.08.2023 (vgl. Anlage 2).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i.V.m § 74 Abs. 1 LBO parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt. Der maßgebliche Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“ (vgl. Anlage 2).

(15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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