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Vorlage folgt</p>
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Derzeit f&uuml;hrt der Regionalverband Heilbronn-Franken das Verfahren der 20. &Auml;nderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 durch. Inhalt ist die Ausweisung von Vorbehaltsge-bieten f&uuml;r regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen. Auf der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall betrifft dies eine Fl&auml;che &ouml;stlich von Sulzdorf (Anlage 1) &uuml;ber die der Gemeinderat im letzten Jahr in Kenntnis gesetzt wurde.</p>
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Vorbehaltsfl&auml;chen f&uuml;r FFPV erm&ouml;glichen es der Regionalplanung gro&szlig;fl&auml;chige FFPV-Anlagen in Regionalen Gr&uuml;nz&uuml;gen zuzulassen. Dadurch k&ouml;nnen z. B. Anschlussleitungen, &Uuml;bergabestationen (Trafos), etc. gemeinsam genutzt und Synergien generiert werden. Bisher sind nur &bdquo;Insel&ldquo;-Anlagen bis 2 ha unproblematisch, f&uuml;r Anlagen von 2-5 ha k&ouml;nnen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Gr&ouml;&szlig;ere Anlagen, bzw. mehrere nebeneinander liegende Anlagen und die damit verbundene kumulierende Wirkung werden vom Regionalverband derzeit regelm&auml;&szlig;ig abgelehnt.</p>
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Aktuell hat der Regionalverband eine weitere &Auml;nderung des Regionalplans mit gleicher Absicht angesto&szlig;en, um die Energiewende voranzutreiben und das vom Land gesetzte Fl&auml;chenziel von 0,2 % der Regionsfl&auml;che f&uuml;r FFPV-Anlagen zu erreichen. Deshalb wurde Mitte Mai eine Abfrage an die Kommunen &uuml;ber den weiteren Bedarf f&uuml;r entsprechende Vorhaltsgebiete gestartet. Eine R&uuml;ckmeldung muss bis 31.07.2023 erfolgen.</p>
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Im Umfeld von Bibersfeld sind eine ganze Reihe von Freifl&auml;chenpotovoltaikanlagen geplant. Entsprechende Planungserm&auml;chtigungen wurden erteilt, bzw. erste Verfahrenschritte zur Bauleitplanung beschlossen und begonnen. In der Anlage 2 sind diese als schwarz umrandete Fl&auml;chen dargestellt. Inzwischen liegen weitere Antr&auml;ge vor (Anlage 5). Gleichzeitig sind auf der unmittelbar angrenzenden Gemarkung Rosengarten-Sanzenbach ebenfalls zahlreiche Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen geplant.</p>
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Nach den Regelungen f&uuml;r Regionale Gr&uuml;nz&uuml;ge muss der Regionalverband aufgrund der kumulierenden Wirkung viele der geplanten Projekte ablehnen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung zusammen mit dem B&uuml;rgermeister der Gemeinde Rosengarten Ende Mai ein Gespr&auml;ch mit Vertreterinnen und Vertretern des Regionalverbandes gef&uuml;hrt. Ergebnis ist, dass die in Anlage 2 dargestellte Fl&auml;che als Vorbehaltsfl&auml;che f&uuml;r Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlagen im Regionalplan verankert werden soll. Dadurch werden die Anlagen geb&uuml;ndelt und erm&ouml;glicht, dass sie &uuml;ber eine gemeinsame Anschlussleitung an das &uuml;bergeordnete Stromnetz angeschlossen werden k&ouml;nnen. Auch ein erforderliches Umspannwerk kann dann sinnvollerweise gemeinsam genutzt werden. Anlage 3 stellt die geplante Fl&auml;che auf der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall dar.</p>
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Damit sich die FFPV-Anlagen m&ouml;glichst harmonisch in Natur und Landschaft einf&uuml;gen, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich f&uuml;r die Vorbehaltsfl&auml;che einen verbindlichen Rahmenplan aufzustellen, der die Fl&auml;che mittels Gr&uuml;n- und Wegschneisen strukturiert. Ein erster Entwurf des Strukturkonzeptes ist der Sitzungsvorlage beigef&uuml;gt und soll nach Aufnahme in das Verfahren zur &Auml;nderung des Regionalplanes weiter konkretisiert werden (Anlage&nbsp;4). Die weitere Bearbeitung erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit der Gemeinde Rosengarten.</p>
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Der derzeitige Entwurf der Vorbehaltsfl&auml;che (ca. 85 ha) sieht eine Stromerzeugung von etwa 36 MW bezogen auf die ca. 54 ha Modulfl&auml;chen vor, die &uuml;ber die nahegelegene Hochspannungsleitung in das regionale Stromnetz eingespeist werden k&ouml;nnen. Gleichzeitig werden durch die Gr&uuml;nkorridore mit einer Fl&auml;che von etwa 31 ha Bereiche geschaffen, die es Tieren weiterhin erm&ouml;glicht die Landschaft frei zu durchqueren und auch die &ouml;kologische Vielfalt deutlich steigert, im Vergleich zur derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung. Begleitend verlaufen hier auch die vorhandenen Bachl&auml;ufe und Wege. Dar&uuml;ber hinaus k&ouml;nnen die Modulfl&auml;chen innerhalb der Z&auml;une zusammen mit der Eingr&uuml;nung und den Wiesenfl&auml;chen sehr gut ins Landschaftsbild eingebunden werden. An zentraler Stelle an der Gemarkungsgrenze von Schw&auml;bisch Hall/Rosengarten ist eine Fl&auml;che (Landmark) denkbar, die &uuml;ber den Solarpark informiert, gleichzeitig aber auch Landschaftselemente (Aussichtspunkt, Baumhain,...) beinhaltet, die verschiedene Perspektiven auf den vorhandenen Naturraum er&ouml;ffnet. Insgesamt soll hier ein Mehrwert f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit geschaffen werden der auch die Akzeptanz f&uuml;r eine solche Anlage steigern kann.</p>
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In Anbetracht der k&uuml;nftigen Konzentration von FFPV-Anlagen entlang der Gemarkungsgrenze Schw&auml;bisch Hall-Bibersfeld und Rosengarten-Sanzenbach sind aus Sicht der Verwaltung weitere FFPV-Anlagen im Umfeld von Bibersfeld zu vermeiden, um Natur und Landschaft nicht zus&auml;tzlich zu belasten. Ausgenommen hiervon sind die Vorhaben, die bereits zur Planung erm&auml;chtigt wurden. In Anlage&nbsp;2 sind diese dargestellt.<br />
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Dar&uuml;ber hinaus wird mit den bereits im Verfahren befindlichen Vorhaben und den k&uuml;nftigen Vorbehaltsfl&auml;chen f&uuml;r FFPV die nach Kriterienkatalog festgesetzte maximale Zubaufl&auml;che von 100 ha erreicht. Gleichzeitig sind die FFPV-Vorbehaltsfl&auml;chen vorrangig zu bef&uuml;llen, weshalb auch aus diesem Grund keine weiteren bzw. bereits vorliegende Anfragen f&uuml;r FFPV-Anlagen um Bibersfeld angenommen werden. Die betroffenen Fl&auml;chen sind in Anlage 5 dargestellt.</p>
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Der Gemeinderat Rosengarten ber&auml;t nach der Sommerpause ebenfalls &uuml;ber die geplante Vorbehaltsfl&auml;che f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen auf seiner Gemarkung und meldet diese entsprechend an den Regionalverband.</p>
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 einstimmig zugestimmt.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1: [[Media:177-23-A1-Vorbehaltsflaeche-FFPV-Sulzdorf-Ost-Aenderung-Regionalplan.pdf{{!}} Vorbehaltsfl&auml;che f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen Sulzdorf-Ost, Stand 22.09.2022]]<br />
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Anlage 2: [[Media:177-23-A2-Vorbehaltsflaeche-FFPV-Bibersfeld-Sanzenbach-Aenderung-Regionalplan.pdf{{!}} Vorbehaltsfl&auml;che f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen Bibersfeld- Sanzenbach, Stand 07.06.2023]]<br />
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Anlage 3: [[Media:177-23-A3-Vorbehaltsflaeche-FFPV-Bibersfeld-Aenderung-Regionalplan.pdf{{!}} Vorbehaltsfl&auml;che f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen Bibersfeld, Stand 07.06.2023]]<br />
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Anlage 4: [[Media:177-23-A4-Entwurf-Strukturkonzept-Aenderung-Regionalplan.pdf{{!}}Entwurf Strukturkonzept, Stand 07.06.2023]]<br />
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Anlage 5:&nbsp;[[Media:177-23-A5-Uebersicht-FFPV-Anlagen-Aenderung-Regionalplan.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen angefragt, Stand 07.06.2023]]&nbsp;</p>
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1. Der geplanten Vorbehaltsfl&auml;che f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen f&uuml;r die vorgesehene Teil&auml;nderung des Regionalplans Heilbronn-Franken, dargestellt in Anlage 3, wird zugestimmt. Die&nbsp;Verwaltung wird beauftragt, die Fl&auml;che dem Regionalverband mitzuteilen.&nbsp; &nbsp; &nbsp;</p>
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2. Um Natur und Landschaft im Umfeld von Bibersfeld zu schonen, werden vorerst keine weiteren bzw. vorliegende Anfragen f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen in diesem Bereich&nbsp;&nbsp;angenommen.</p>
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3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einbindung der geplanten Vorbehaltsfl&auml;che f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen in Natur und Landschaft einen Rahmenplan auf Grundlage des vorliegenden&nbsp; Entwurfes (Anlage 4) weiter auszuarbeiten.</p>
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(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 10 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 27. Juli 2023, 14:08 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 177/23

Sachvortrag:

Derzeit führt der Regionalverband Heilbronn-Franken das Verfahren der 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 durch. Inhalt ist die Ausweisung von Vorbehaltsge-bieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen. Auf der Gemarkung Schwäbisch Hall betrifft dies eine Fläche östlich von Sulzdorf (Anlage 1) über die der Gemeinderat im letzten Jahr in Kenntnis gesetzt wurde.

Vorbehaltsflächen für FFPV ermöglichen es der Regionalplanung großflächige FFPV-Anlagen in Regionalen Grünzügen zuzulassen. Dadurch können z. B. Anschlussleitungen, Übergabestationen (Trafos), etc. gemeinsam genutzt und Synergien generiert werden. Bisher sind nur „Insel“-Anlagen bis 2 ha unproblematisch, für Anlagen von 2-5 ha können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Größere Anlagen, bzw. mehrere nebeneinander liegende Anlagen und die damit verbundene kumulierende Wirkung werden vom Regionalverband derzeit regelmäßig abgelehnt.

Aktuell hat der Regionalverband eine weitere Änderung des Regionalplans mit gleicher Absicht angestoßen, um die Energiewende voranzutreiben und das vom Land gesetzte Flächenziel von 0,2 % der Regionsfläche für FFPV-Anlagen zu erreichen. Deshalb wurde Mitte Mai eine Abfrage an die Kommunen über den weiteren Bedarf für entsprechende Vorhaltsgebiete gestartet. Eine Rückmeldung muss bis 31.07.2023 erfolgen.

Im Umfeld von Bibersfeld sind eine ganze Reihe von Freiflächenpotovoltaikanlagen geplant. Entsprechende Planungsermächtigungen wurden erteilt, bzw. erste Verfahrenschritte zur Bauleitplanung beschlossen und begonnen. In der Anlage 2 sind diese als schwarz umrandete Flächen dargestellt. Inzwischen liegen weitere Anträge vor (Anlage 5). Gleichzeitig sind auf der unmittelbar angrenzenden Gemarkung Rosengarten-Sanzenbach ebenfalls zahlreiche Freiflächenphotovoltaikanlagen geplant.

Nach den Regelungen für Regionale Grünzüge muss der Regionalverband aufgrund der kumulierenden Wirkung viele der geplanten Projekte ablehnen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung zusammen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Rosengarten Ende Mai ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Regionalverbandes geführt. Ergebnis ist, dass die in Anlage 2 dargestellte Fläche als Vorbehaltsfläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Regionalplan verankert werden soll. Dadurch werden die Anlagen gebündelt und ermöglicht, dass sie über eine gemeinsame Anschlussleitung an das übergeordnete Stromnetz angeschlossen werden können. Auch ein erforderliches Umspannwerk kann dann sinnvollerweise gemeinsam genutzt werden. Anlage 3 stellt die geplante Fläche auf der Gemarkung Schwäbisch Hall dar.

Damit sich die FFPV-Anlagen möglichst harmonisch in Natur und Landschaft einfügen, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich für die Vorbehaltsfläche einen verbindlichen Rahmenplan aufzustellen, der die Fläche mittels Grün- und Wegschneisen strukturiert. Ein erster Entwurf des Strukturkonzeptes ist der Sitzungsvorlage beigefügt und soll nach Aufnahme in das Verfahren zur Änderung des Regionalplanes weiter konkretisiert werden (Anlage 4). Die weitere Bearbeitung erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit der Gemeinde Rosengarten.

Der derzeitige Entwurf der Vorbehaltsfläche (ca. 85 ha) sieht eine Stromerzeugung von etwa 36 MW bezogen auf die ca. 54 ha Modulflächen vor, die über die nahegelegene Hochspannungsleitung in das regionale Stromnetz eingespeist werden können. Gleichzeitig werden durch die Grünkorridore mit einer Fläche von etwa 31 ha Bereiche geschaffen, die es Tieren weiterhin ermöglicht die Landschaft frei zu durchqueren und auch die ökologische Vielfalt deutlich steigert, im Vergleich zur derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung. Begleitend verlaufen hier auch die vorhandenen Bachläufe und Wege. Darüber hinaus können die Modulflächen innerhalb der Zäune zusammen mit der Eingrünung und den Wiesenflächen sehr gut ins Landschaftsbild eingebunden werden. An zentraler Stelle an der Gemarkungsgrenze von Schwäbisch Hall/Rosengarten ist eine Fläche (Landmark) denkbar, die über den Solarpark informiert, gleichzeitig aber auch Landschaftselemente (Aussichtspunkt, Baumhain,...) beinhaltet, die verschiedene Perspektiven auf den vorhandenen Naturraum eröffnet. Insgesamt soll hier ein Mehrwert für die Öffentlichkeit geschaffen werden der auch die Akzeptanz für eine solche Anlage steigern kann.

In Anbetracht der künftigen Konzentration von FFPV-Anlagen entlang der Gemarkungsgrenze Schwäbisch Hall-Bibersfeld und Rosengarten-Sanzenbach sind aus Sicht der Verwaltung weitere FFPV-Anlagen im Umfeld von Bibersfeld zu vermeiden, um Natur und Landschaft nicht zusätzlich zu belasten. Ausgenommen hiervon sind die Vorhaben, die bereits zur Planung ermächtigt wurden. In Anlage 2 sind diese dargestellt.
Darüber hinaus wird mit den bereits im Verfahren befindlichen Vorhaben und den künftigen Vorbehaltsflächen für FFPV die nach Kriterienkatalog festgesetzte maximale Zubaufläche von 100 ha erreicht. Gleichzeitig sind die FFPV-Vorbehaltsflächen vorrangig zu befüllen, weshalb auch aus diesem Grund keine weiteren bzw. bereits vorliegende Anfragen für FFPV-Anlagen um Bibersfeld angenommen werden. Die betroffenen Flächen sind in Anlage 5 dargestellt.

Der Gemeinderat Rosengarten berät nach der Sommerpause ebenfalls über die geplante Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf seiner Gemarkung und meldet diese entsprechend an den Regionalverband.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 einstimmig zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen Sulzdorf-Ost, Stand 22.09.2022
Anlage 2: Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen Bibersfeld- Sanzenbach, Stand 07.06.2023
Anlage 3: Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen Bibersfeld, Stand 07.06.2023
Anlage 4: Entwurf Strukturkonzept, Stand 07.06.2023
Anlage 5: Übersicht Freiflächenphotovoltaikanlagen angefragt, Stand 07.06.2023 

Beschlussfassung:

1. Der geplanten Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen für die vorgesehene Teiländerung des Regionalplans Heilbronn-Franken, dargestellt in Anlage 3, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fläche dem Regionalverband mitzuteilen.     

2. Um Natur und Landschaft im Umfeld von Bibersfeld zu schonen, werden vorerst keine weiteren bzw. vorliegende Anfragen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in diesem Bereich  angenommen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einbindung der geplanten Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Natur und Landschaft einen Rahmenplan auf Grundlage des vorliegenden  Entwurfes (Anlage 4) weiter auszuarbeiten.

(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 10 Enthaltungen)

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