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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Der Landkreis ist deshalb auf die Stadt Schw&auml;bisch Hall zugekommen und m&ouml;chte die Fl&auml;chen von Flurst&uuml;ck 2350 und 2317 (1137 m&sup2;) im Fl&auml;chentausch mit der r&uuml;ckgebauten Stra&szlig;enfl&auml;che (801 m&sup2;) und Ausgleichszahlung erwerben. Die Tauschfl&auml;che kann mit dem st&auml;dtischen Flurst&uuml;ck 2427 verschmolzen werden. Die vertraglichen Regelungen zum Grundst&uuml;ckerwerb werden vom Fachbereich Liegenschaften noch verhandelt und zur Abstimmung in die Gremien eingebracht.</p>
 
Der Landkreis ist deshalb auf die Stadt Schw&auml;bisch Hall zugekommen und m&ouml;chte die Fl&auml;chen von Flurst&uuml;ck 2350 und 2317 (1137 m&sup2;) im Fl&auml;chentausch mit der r&uuml;ckgebauten Stra&szlig;enfl&auml;che (801 m&sup2;) und Ausgleichszahlung erwerben. Die Tauschfl&auml;che kann mit dem st&auml;dtischen Flurst&uuml;ck 2427 verschmolzen werden. Die vertraglichen Regelungen zum Grundst&uuml;ckerwerb werden vom Fachbereich Liegenschaften noch verhandelt und zur Abstimmung in die Gremien eingebracht.</p>
 
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<u>Anlagen:</u><br />
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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde in seiner Sitzung am 22.06.2023 in Kenntnis gesetzt.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:155-23-A1-Luftbild-K2577.pdf{{!}}Luftbild]]<br />
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:155-23-A2-Trassenfuehrung-K2577.pdf{{!}}Trassenf&uuml;hrung]]</p>
 
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Der Sachvortrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
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Aktuelle Version vom 11. Juli 2023, 11:27 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 155/23

Sachvortrag:

Das Straßenbauamt des Landkreises Schwäbisch Hall plant einen Ersatzneubau der Straßenbrücke der Kreisstraße K 2577 von Gottwollshausen nach Sülz über die DB-Bahnstrecke. Die vorhandene Brücke ist schadhaft und soll auf Grund des Schadensbild und der Konstruktion nicht mehr saniert werden.

Der Landkreis ist seit längerem mit der DB in Abstimmung und auf Grund der vorhandenen Anlagen der DB muss die Straßenbrücke in Richtung Norden abgerückt werden. Die Straßenanbindung der Brücke in Richtung Sülz zur bestehenden Kreisstraße soll über die städtischen Flurstücke 2350 und 2317 geführt werden.

Der Landkreis ist deshalb auf die Stadt Schwäbisch Hall zugekommen und möchte die Flächen von Flurstück 2350 und 2317 (1137 m²) im Flächentausch mit der rückgebauten Straßenfläche (801 m²) und Ausgleichszahlung erwerben. Die Tauschfläche kann mit dem städtischen Flurstück 2427 verschmolzen werden. Die vertraglichen Regelungen zum Grundstückerwerb werden vom Fachbereich Liegenschaften noch verhandelt und zur Abstimmung in die Gremien eingebracht.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde in seiner Sitzung am 22.06.2023 in Kenntnis gesetzt.

Anlagen:
Anlage 1: Luftbild
Anlage 2: Trassenführung

Beschlussfassung:

Der Sachvortrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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