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Die Verwaltung empfiehlt dem Beirat der Unterstiftung „Bildung und Kultur“ (Teilhaushalt VIII) die Finanzierung der bisherigen Zuschüsse des Sondervermögens „Bildung und Soziales“ (Teilhaushalt II) ab dem Haushaltsjahr 2024 zu übernehmen.</p> | Die Verwaltung empfiehlt dem Beirat der Unterstiftung „Bildung und Kultur“ (Teilhaushalt VIII) die Finanzierung der bisherigen Zuschüsse des Sondervermögens „Bildung und Soziales“ (Teilhaushalt II) ab dem Haushaltsjahr 2024 zu übernehmen.</p> | ||
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Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden die Zinserträge des Sondervermögens „Bildung und Soziales“ (Teilhaushalt II) bis auf Weiteres zur Finanzierung der Unterstiftung „Fachhochschule“ (Teilhaushalt IX) verwendet.</p> | Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden die Zinserträge des Sondervermögens „Bildung und Soziales“ (Teilhaushalt II) bis auf Weiteres zur Finanzierung der Unterstiftung „Fachhochschule“ (Teilhaushalt IX) verwendet.</p> |
Version vom 19. Juni 2023, 08:36 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 139/23
Sachvortrag:
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird von der Verwaltung befürwortet.
Wie bereits mehrfach in den Gremien berichtet, ist die zukünftige Finanzierung der Unterstiftung „Fachhochschule“ der Hospitalstiftung (Träger des Campus Schwäbisch Hall der Hochschule Heilbronn) aufgrund der zunehmenden Erosion des Spendenaufkommens aus der Wirtschaft nicht mehr gesichert.
Ein Baustein in der Sicherung der Finanzierung der Unterstiftung „Fachhochschule“ kann darin bestehen, dass die Erträgnisse des Sondervermögens „Bildung und Soziales“ (Teilhaushalt II.) bis auf Weiteres zur anteiligen Finanzierung der Unterstiftung „Fachhochschule“ verwendet werden. Der ursprüngliche Zweck des Sondervermögens war die Ganztagesbetreuung an weiterführenden Schulen zu finanzieren. Die Finanzierung der Ganztagesbetreuung an weiterführenden Schulen ist seit Jahren im städtischen Haushalt abgesichert. Die Erträgnisse des Sondervermögens wurden in der Vergangenheit daher für die regionalen Stipendienfonds für Studenten und Veranstaltungen am Campus sowie für die Unterstützung der Aufbauarbeit der „Stationäres Hospiz Schwäbisch Hall gGmbH“ verwendet.
Vor dem Hintergrund der angestiegenen Zinsätze für Geldanlagen hatte die Verwaltung im Mai 2023 das Sondervermögen „Bildung und Soziales“ im Umfang von 2 Mio. € in eine sichere (entsprechend der Anlagerichtlinien der Stadt und Hospitalstiftung) Festgeldanlage mit 4 % Zinsen für eine Laufzeit von 5 Jahren angelegt. Hieraus entstehen Zinserträge in Höhe von 80.000 € / Jahr. Diese Mittel sollen ab dem Haushaltsjahr 2024 gänzlich bis auf Weiteres zur anteiligen Finanzierung der Unterstiftung Fachhochschule verwendet werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Beirat der Unterstiftung „Bildung und Kultur“ (Teilhaushalt VIII) die Finanzierung der bisherigen Zuschüsse des Sondervermögens „Bildung und Soziales“ (Teilhaushalt II) ab dem Haushaltsjahr 2024 zu übernehmen.
Anlage: Antrag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“
Beschlussantrag:
Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden die Zinserträge des Sondervermögens „Bildung und Soziales“ (Teilhaushalt II) bis auf Weiteres zur Finanzierung der Unterstiftung „Fachhochschule“ (Teilhaushalt IX) verwendet.