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Bei der Regelkontrolle der Linde Nr. 05091 auf dem Kleinen Unterwöhrd Mitte April 2023 durch eine Sachverständige wurde auf die Spuren des Brandkrustenpilzes und Rissbil­dungen im Stamm hingewiesen, die auf eine Eigenbewegung des Baumes hindeuten, die fortschreitend zum Kollabieren der Linde führen könnte. Mit einer derart raschen Ausbreitung des Pilzbefalls und dem damit einhergehenden Schadbild war nach der letzten Begutachtung im Oktober 2019 nicht zu rechnen.</p> | Bei der Regelkontrolle der Linde Nr. 05091 auf dem Kleinen Unterwöhrd Mitte April 2023 durch eine Sachverständige wurde auf die Spuren des Brandkrustenpilzes und Rissbil­dungen im Stamm hingewiesen, die auf eine Eigenbewegung des Baumes hindeuten, die fortschreitend zum Kollabieren der Linde führen könnte. Mit einer derart raschen Ausbreitung des Pilzbefalls und dem damit einhergehenden Schadbild war nach der letzten Begutachtung im Oktober 2019 nicht zu rechnen.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2023, 14:36 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 127/23
Sachvortrag:
Bei der Regelkontrolle der Linde Nr. 05091 auf dem Kleinen Unterwöhrd Mitte April 2023 durch eine Sachverständige wurde auf die Spuren des Brandkrustenpilzes und Rissbildungen im Stamm hingewiesen, die auf eine Eigenbewegung des Baumes hindeuten, die fortschreitend zum Kollabieren der Linde führen könnte. Mit einer derart raschen Ausbreitung des Pilzbefalls und dem damit einhergehenden Schadbild war nach der letzten Begutachtung im Oktober 2019 nicht zu rechnen.
Ein Termin vor Ort am 17.04.2023 ergab, dass die Verkehrssicherheit im Bereich des Baumes nicht länger gewährleistet ist. Daher musste der Betrieb der Minigolfinsel sehr kurzfristig vorübergehend eingestellt werden.
Da keine weitergehende Einschätzung durch die Gutachterin erfolgen konnte, wurde das Sachverständigen-Büro Brudi & Partner PartGG TreeConsult um Stellunanahme gebeten. Nach dessen Einschätzung ist der Einbau von Stützen erforderlich und auch in diesem Fall müsste die Krone deutlich eingekürzt und zusätzliche Sicherungen eingesetzt werden. Bei einer Begutachtung am 28.04.2023 wurde die Rissbildung und der Befall durch Brandkrustenpilz bestätigt. Gleichzeitig wies der Gutachter darauf hin, dass der Baum zur Wundheilung in der Lage sei (Kallus). Daneben stellte er fest, dass die Vitalität des Baums unter den gegebenen Umständen in Ordnung sei, erkennbar an der Ausbildung der Zweige im Kronenbereich und starker intakter Versorgungsbahnen. Zwar sei die biologische Erhaltungsfähigkeit gegeben, jedoch die biomechanische Belastbarkeit stark eingeschränkt. Seiner Einschätzung nach könne der Baum mit entsprechender Unterstützung mehrere weitere Jahrzehnte bestehen, wobei eine Garantie hierfür nicht möglich ist.
Zur kurzfristigen Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurde zwischenzeitlich ein erster Rückschnitt und der Einbau der empfohlenen Kronensicherung ausgeführt. Damit konnte die Minigolfanlage zunächst wieder in Betrieb genommen werden.
In einem weiteren Beratungsgespräch mit dem Gutachter am 16.05.2023 empfahl dieser, weitergehende Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt des Baumes bereits im Sommer 2023 durchzuführen.
Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise:
Für einen möglichen Erhalt der Linde beschreibt der Gutachter folgende Maßnahmen:
- Abschnittsweiser Rückschnitt um insgesamt rund 6,00 m (fünf mal in 25 Jahren)
- Anbringen von zwei A-Stützen mittels Schraubfundamenten im Boden befestigt zur Sicherung der Stämmlinge.
Optional:
- Behandlung des Brandkrustenpilzes mit Trichoderma (Pilz, der sich mykoparasitär von anderen Pilzen ernährt)
- Anbringen schmaler Sicherungsbänder am Hauptstamm
Auf Grund des Berichts von Brudi & Partner PartGG TreeConsult über Maßnahmen zum Erhalt der Linde und der Tatsache, dass es sich bei der Linde um einen der ältesten Bäume im Stadtgebiet handelt (Alter ca. 680 Jahre) und der prägenden Bedeutung dieses Baums für den Standort empfiehlt die Abteilung Stadtplanung, die Maßnahmen zum Erhalt dieser Linde umsetzen zu lassen. Angesichts der Höhe der hierfür aufzubringenden Mittel beantragt die Verwaltung jedoch ein Votum des Gemeinderats über das weitere Vorgehen.
Die wesentlichen Kosten für die Leistungen zum Erhalt der Linde gliedern sich wie folgt:
- Abschnittsweiser Rückschnitt ca. 4.000,- EUR
- Liefern, Anbringen von zwei A-Stützen zur Sicherung ca. 28.000,- EUR
- Standortsanierung ca. 3.000,- EUR
SUMME brutto ca. 35.000,- EUR
Die Materialkosten für Carbonstützen, Fundamente und Zubehör liegen bei ca. 19.000 € brutto. Sollte der Baum entgegen der Prognose eine kürzere Lebensdauer erreichen, wären ca. 2/3 des Materials wieder verwendbar.
Für Teile der Maßnahmen wurden bereits Förderanfragen gestellt. Eine mögliche Förderung erfolgt über den Landschaftserhaltungsverband mit voraussichtlich bis zu 50% brutto der förderfähigen Kosten.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass Eigenmittel in Höhe von rund 25.000,- EUR erforderlich werden, um den Baum langfristig zu erhalten. Darin enthalten sind die genannten Maßnahmen sowie der abschnittsweise Rückschnitt abzüglich der Förderung.
Anlage: Konzeptskizze von Brudi & Partner PartGG TreeConsult Baumsachverständige vom 08.05.2023
Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat beschließt den Erhalt der Linde auf dem Kleinen Unterwöhrd.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungs- und Arbeitsleistungen zur Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von 35.000,- EUR brutto zu vergeben.
(22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)