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Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 34.840.855 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p> | Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 34.840.855 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p> | ||
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<u>Anlagen:</u><br /> | <u>Anlagen:</u><br /> | ||
− | Anlage 1:<br /> | + | Anlage 1: [[Media:1zu-32-23-A1-EUET-Aufwendungen-Auszahlungen-Ergebnishaushalt-Ermaechtigungsuebertragungen-HH-2022.pdf{{!}}Ermächtigungsübertragungen Aufwendungen/Auszahlungen Ergebnishaushalt]]<br /> |
− | Anlage 2:<br /> | + | Anlage 2: [[Media:1zu-32-23-A2-EUET-investiver-Einzahlungen-Finanzhaushalt-Ermaechtigungsuebertragungen-HH-2022.pdf{{!}}Ermächtigungsübertragungen investiver Einzahlungen Finanzhaushalt]]<br /> |
− | Anlage 3:</p> | + | Anlage 3: [[Media:1zu-32-23-A3-EUET-investiver-auszahlungen-Finanzhaushalt-Ermaechtigungsuebertragungen-HH-2022.pdf{{!}}Ermächtigungsübertragungen investiver Auszahlungen Finanzhaushalt]]</p> |
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Der Bildung der in den Anlagen aufgeführten Ermächtigungsübertragungen von Verfügungsmitteln wird zugestimmt.<br /> | Der Bildung der in den Anlagen aufgeführten Ermächtigungsübertragungen von Verfügungsmitteln wird zugestimmt.<br /> |
Version vom 20. Februar 2023, 11:12 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 1.zu 32/23
Sachvortrag:
Gemäß § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVO) können
-
Ansätze für Auszahlungen für Investitionen per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden.
-
Ansätze für zweckgebundene investive Einzahlungen per EÜT ins Folgejahr übertragen werden, wenn deren Eingang im Folgejahr sicher ist.
-
Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets entsprechend der städtischen Budgetierungsrichtlinie per EÜT ins Folgejahr übertragen werden.
Die EÜT's werden unterschieden in:
Übertrag offener Aufträge:
Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2023 zu übertragen.
Übertrag von nicht bewirtschafteten Haushaltsmitteln (Aufwendungen, Auszahlungen und investive Einzahlungen):
Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsmittel ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 34.840.855 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:
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Offene Aufträge |
Nicht bewirtschaftete HH-Mittel |
Gesamt |
Ergebnishaushalt |
|||
Aufwendungen = Auszahlungen |
2.272.908 € |
1.876.663 € |
4.149.573 € |
Investiver Finanzhaushalt |
|||
Einzahlungen |
0 € |
3.631.200 € |
3.631.200 € |
Auszahlungen |
14.656.465 € |
12.403.618 € |
27.060.082 € |
Gesamt |
16.929.373 € |
17.911.481 € |
34.840.855 € |
Im Vergleich zum Vorjahr (31.694.532,61 €) werden dieses Jahr mehr EÜT`s gebildet.
Detaildarstellungen aller Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen, getrennt nach Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie investive Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt, beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen Aufwendungen/Auszahlungen Ergebnishaushalt
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen investiver Einzahlungen Finanzhaushalt
Anlage 3: Ermächtigungsübertragungen investiver Auszahlungen Finanzhaushalt
Beschlussantrag:
Der Bildung der in den Anlagen aufgeführten Ermächtigungsübertragungen von Verfügungsmitteln wird zugestimmt.
Die Bildung der in den Anlagen aufgeführten Ermächtigungsübertragungen von offenen Aufträgen wird zur Kenntnis genommen.