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Aus Sicht der Verwaltung ist ein Verzicht auf dieses Wegst&uuml;ck unproblematisch, da s&auml;mt-liche Parzellen &uuml;ber bestehende landwirtschaftliche Wege unmittelbar angebunden sind.</p>
 
Aus Sicht der Verwaltung ist ein Verzicht auf dieses Wegst&uuml;ck unproblematisch, da s&auml;mt-liche Parzellen &uuml;ber bestehende landwirtschaftliche Wege unmittelbar angebunden sind.</p>
 
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Die Fl&auml;che befindet sich s&uuml;dwestlich von T&uuml;ngental auf der Flur Sandbauernfeld (siehe An-lage&nbsp;2). S&uuml;dlich grenzt unmittelbar ein asphaltierter landwirtschaftlicher Weg an, der unter anderem eine Hauptradroute zwischen Innenstadt, Hessental und Sulzdorf darstellt. Etwa 150 m weiter s&uuml;dlich verl&auml;uft die Bahnlinie Schw&auml;bisch Hall &ndash; Crailsheim. Die Fl&auml;che wird bisher als Acker- und Wiesenfl&auml;che landwirtschaftlich genutzt.</p>
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Die Fl&auml;che befindet sich s&uuml;dwestlich von T&uuml;ngental auf der Flur Sandbauernfeld (siehe Anlage&nbsp;2). S&uuml;dlich grenzt unmittelbar ein asphaltierter landwirtschaftlicher Weg an, der unter anderem eine Hauptradroute zwischen Innenstadt, Hessental und Sulzdorf darstellt. Etwa 150 m weiter s&uuml;dlich verl&auml;uft die Bahnlinie Schw&auml;bisch Hall &ndash; Crailsheim. Die Fl&auml;che wird bisher als Acker- und Wiesenfl&auml;che landwirtschaftlich genutzt.</p>
 
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Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energie-wende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch im Stadtleitbild Schw&auml;bisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich <u>nicht</u> in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher ist eine Fl&auml;che gr&ouml;&szlig;er als 5 ha m&ouml;glich. Die Anlage befindet sich weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfl&auml;che I.</p>
 
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energie-wende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch im Stadtleitbild Schw&auml;bisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich <u>nicht</u> in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher ist eine Fl&auml;che gr&ouml;&szlig;er als 5 ha m&ouml;glich. Die Anlage befindet sich weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfl&auml;che I.</p>
 
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Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemein- derat am 22.06.2022 (SV-Nr. 1. zu 159/22, &ouml;ffentlich) beschlossen wurde.</p>
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Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemein- derat am 22.06.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186094/meetingannouncement/108180622/agendaitem SV-Nr. 1. zu 159/22, &ouml;ffentlich]) beschlossen wurde.</p>
 
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Thomas Scheurer als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Thomas Scheurer als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>

Version vom 26. Januar 2023, 12:24 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 23/23

Sachvortrag:

Auf den Flurstücken 349, 370 und 371, Gemarkung Tüngental, plant Herr Thomas Scheurer, Schwäbisch Hall, auf einer Fläche von ca. 6,6 ha eine Freiflächenphotovol-taikanlage. Die Flurstücke 349 und 371 befinden sich in seinem Eigentum. Beim Flurstück 370 handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Grasweg, der sich im städtischem Eigentum befindet. Herr Scheurer ist bereits in Verhandlung mit der Stadt über einen Teilerwerb, damit die geplante Anlage zusammenhängend realisiert werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein Verzicht auf dieses Wegstück unproblematisch, da sämt-liche Parzellen über bestehende landwirtschaftliche Wege unmittelbar angebunden sind.

Die Fläche befindet sich südwestlich von Tüngental auf der Flur Sandbauernfeld (siehe Anlage 2). Südlich grenzt unmittelbar ein asphaltierter landwirtschaftlicher Weg an, der unter anderem eine Hauptradroute zwischen Innenstadt, Hessental und Sulzdorf darstellt. Etwa 150 m weiter südlich verläuft die Bahnlinie Schwäbisch Hall – Crailsheim. Die Fläche wird bisher als Acker- und Wiesenfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energie-wende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich nicht in einem regionalen Grünzug, daher ist eine Fläche größer als 5 ha möglich. Die Anlage befindet sich weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfläche I.

Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemein- derat am 22.06.2022 (SV-Nr. 1. zu 159/22, öffentlich) beschlossen wurde.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Thomas Scheurer als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (siehe Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Thomas Scheurer auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 07.07.2022 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Tüngental tagt am 09.02.2023. Über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung am 16.02.2023 berichtet.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
 

Beschlussantrag:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Thomas Scheurer auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 07.07.2022 wird stattgegeben.

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