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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die Stadt Schw&auml;bisch Hall gibt in denjenigen Teilorten, die Ortschaften im Sinne der Gemeindeordnung von Baden-W&uuml;rttemberg sind, Teilortsbl&auml;tter (TOB) heraus. Die Teilortsbl&auml;tter erscheinen in der Regel w&ouml;chentlich - mit Redaktionspausen im Sommer und &uuml;ber den Jahreswechsel - in vier Ausgaben:</p>
 
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1. Bibersfeld<br />
 
2. Gailenkirchen<br />
 
3. Gelbingen, Eltershofen, T&uuml;ngental, Weckrieden<br />
 
4. Sulzdorf</p>
 
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Die entstehenden Kosten werden teilweise &uuml;ber Abo-Verk&auml;ufe und Anzeigenverk&auml;ufe kompensiert. Der Kostendeckungsgrad, der laut Berechnung des Fachbereichs Finanzen im Haushaltsjahr 2020 bei rund 35 Prozent lag, soll im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gesteigert werden. Da die Teilortsbl&auml;tter eine wichtige Rolle in der &Ouml;ffentlichkeitsarbeit der Stadt einnehmen und von gro&szlig;er Bedeutung f&uuml;r das Gemeinschaftsgef&uuml;hl in den Teilorten sind, sollen die Anpassungen so moderat erfolgen, dass es nicht zu K&uuml;ndigungen in gr&ouml;&szlig;erem Umfang kommt.</p>
 
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<u>Abonnements</u><br />
 
Es bestehen derzeit rund 1.600 Abonnements. Seit 2004 betr&auml;gt der Abo-Preis unver&auml;ndert 18 &euro; brutto im Jahr; Preissteigerungen wurden seitdem nicht abgebildet. Die Verwaltung schl&auml;gt vor, die Abo-Preise ab Januar 2023 auf 24 &euro; im Jahr zu erh&ouml;hen.</p>
 
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<u>Anzeigen</u><br />
 
Die aktuellen Brutto-Anzeigenpreise gelten seit 2015 und gestalten sich wie folgt:</p>
 
<table border="1" cellpadding="2" cellspacing="0" width="623">
 
 
<tr>
 
<td>
 
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einspaltig</p>
 
</td>
 
<td>
 
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4,76 &euro;/cm</p>
 
</td>
 
</tr>
 
<tr>
 
<td>
 
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zweispaltig</p>
 
</td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
9,52 &euro;/cm</p>
 
</td>
 
</tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
Rabattpreis komplette Spalte</p>
 
</td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
101,15 &euro; (statt 119,00 &euro;)</p>
 
</td>
 
</tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
Rabattpreis halbe Seite</p>
 
</td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
101,15 &euro; (statt 123,76 &euro;)</p>
 
</td>
 
</tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
Rabattpreis ganze Seite</p>
 
</td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
190,40 &euro; (statt 238,00 &euro;)</p>
 
</td>
 
</tr>
 
 
</table>
 
<dl>
 
</dl>
 
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Bei Schaltung von mindestens sechs Anzeigen im Vierteljahr wird ein Rabatt von 10 Prozent gew&auml;hrt.</p>
 
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Die Verwaltung schl&auml;gt vor, die Brutto-Anzeigenpreise k&uuml;nftig wie folgt zu gestalten:</p>
 
<table border="1" cellpadding="2" cellspacing="0" width="601">
 
 
<tr>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
einspaltig</p>
 
</td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
5,24 &euro;/cm</p>
 
</td>
 
</tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
zweispaltig</p>
 
</td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
10,47 &euro;/cm</p>
 
</td>
 
</tr>
 
<tr>
 
<td>
 
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Rabattpreis komplette Spalte</p>
 
</td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
111,27 &euro; (statt 131,00 &euro;)</p>
 
</td>
 
</tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
Rabattpreis halbe Seite</p>
 
</td>
 
<td>
 
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111,27 &euro; (statt 136,11 &euro;)</p>
 
</td>
 
</tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
Rabattpreis ganze Seite</p>
 
</td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
209,44 &euro; (statt 261,75 &euro;)</p>
 
</td>
 
</tr>
 
 
</table>
 
<dl>
 
</dl>
 
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Der Mengenrabatt von 10 Prozent soll beibehalten werden.</p>
 
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Die Anpassungen folgen weitgehend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit 2004 (f&uuml;r Abonnements) bzw. 2015 (f&uuml;r Anzeigen). Die Verwaltung rechnet mit Mehreinnahmen von rund 9.000 &euro; brutto pro Jahr.</p>
 
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Die Entgelte werden auf privatrechtlicher Grundlage erhoben.</p>
 
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Der Sachverhalt wird/wurde den Ortschaftsr&auml;ten Bibersfeld (Sitzung am 04.10.2022), Gailenkirchen (Sitzung am 13.10.2022), Gelbingen (Sitzung am 13.09.2022), Eltershofen (Sitzung am 19.10.2022), T&uuml;ngental (Sitzung am 15.09.2022), Weckrieden (Sitzung am 15.09.2022) und Sulzdorf (Sitzung am 27.09.2022) zur Kenntnis gegeben.</p>
 
<p align="justify">
 
 
Die Stadt Schw&auml;bisch Hall gibt in denjenigen Teilorten, die Ortschaften im Sinne der Gemeindeordnung von Baden-W&uuml;rttemberg sind, Teilortsbl&auml;tter (TOB) heraus. Die Teilortsbl&auml;tter erscheinen in der Regel w&ouml;chentlich - mit Redaktionspausen im Sommer und &uuml;ber den Jahreswechsel - in vier Ausgaben:</p>
 
Die Stadt Schw&auml;bisch Hall gibt in denjenigen Teilorten, die Ortschaften im Sinne der Gemeindeordnung von Baden-W&uuml;rttemberg sind, Teilortsbl&auml;tter (TOB) heraus. Die Teilortsbl&auml;tter erscheinen in der Regel w&ouml;chentlich - mit Redaktionspausen im Sommer und &uuml;ber den Jahreswechsel - in vier Ausgaben:</p>
 
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Version vom 11. November 2022, 07:59 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 246/22

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall gibt in denjenigen Teilorten, die Ortschaften im Sinne der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg sind, Teilortsblätter (TOB) heraus. Die Teilortsblätter erscheinen in der Regel wöchentlich - mit Redaktionspausen im Sommer und über den Jahreswechsel - in vier Ausgaben:

1. Bibersfeld
2. Gailenkirchen
3. Gelbingen, Eltershofen, Tüngental, Weckrieden
4. Sulzdorf

Die entstehenden Kosten werden teilweise über Abo-Verkäufe und Anzeigenverkäufe kompensiert. Der Kostendeckungsgrad, der laut Berechnung des Fachbereichs Finanzen im Haushaltsjahr 2020 bei rund 35 Prozent lag, soll im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gesteigert werden. Da die Teilortsblätter eine wichtige Rolle in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt einnehmen und von großer Bedeutung für das Gemeinschaftsgefühl in den Teilorten sind, sollen die Anpassungen so moderat erfolgen, dass es nicht zu Kündigungen in größerem Umfang kommt.

Abonnements
Es bestehen derzeit rund 1.600 Abonnements. Seit 2004 beträgt der Abo-Preis unverändert 18 € brutto im Jahr; Preissteigerungen wurden seitdem nicht abgebildet. Die Verwaltung schlägt vor, die Abo-Preise ab Januar 2023 auf 24 € im Jahr zu erhöhen.

Anzeigen
Die aktuellen Brutto-Anzeigenpreise gelten seit 2015 und gestalten sich wie folgt:

einspaltig

4,76 €/cm

zweispaltig

9,52 €/cm

Rabattpreis komplette Spalte

101,15 € (statt 119,00 €)

Rabattpreis halbe Seite

101,15 € (statt 123,76 €)

Rabattpreis ganze Seite

190,40 € (statt 238,00 €)

Bei Schaltung von mindestens sechs Anzeigen im Vierteljahr wird ein Rabatt von 10 Prozent gewährt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Brutto-Anzeigenpreise künftig wie folgt zu gestalten:

einspaltig

5,24 €/cm

zweispaltig

10,47 €/cm

Rabattpreis komplette Spalte

111,27 € (statt 131,00 €)

Rabattpreis halbe Seite

111,27 € (statt 136,11 €)

Rabattpreis ganze Seite

209,44 € (statt 261,75 €)

Der Mengenrabatt von 10 Prozent soll beibehalten werden.

Die Anpassungen folgen weitgehend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit 2004 (für Abonnements) bzw. 2015 (für Anzeigen). Die Verwaltung rechnet mit Mehreinnahmen von rund 9.000 € brutto pro Jahr.

Die Entgelte werden auf privatrechtlicher Grundlage erhoben.

Der Sachverhalt wird/wurde den Ortschaftsräten Bibersfeld (Sitzung am 04.10.2022), Gailenkirchen (Sitzung am 13.10.2022), Gelbingen (Sitzung am 13.09.2022), Eltershofen (Sitzung am 19.10.2022), Tüngental (Sitzung am 15.09.2022), Weckrieden (Sitzung am 15.09.2022) und Sulzdorf (Sitzung am 27.09.2022) zur Kenntnis gegeben.

Beschlussantrag:

1. Der Erhöhung der Abo-Preise für die Teilortsblätter von jährlich 18 € auf 24 € ab dem Jahr 2023 wird zugestimmt.

2. Der Erhöhung der Anzeigenpreise für die Teilortsblätter gemäß der Aufstellung ab dem Jahr 2023 wird zugestimmt.

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