98186679/meetingannouncement/116143494/agendaitem
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.</p> | Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.</p> |
Version vom 8. November 2022, 11:14 Uhr
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 303/22
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlage: Spendenliste
Beschlussantrag:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.