98186679/meetingannouncement/116143494/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 08.11.2022 11:12, durch .)
(Änderung am 08.11.2022 11:14, durch .)
Zeile 3: Zeile 3:
 
Bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall sind die in der Anlage aufgef&uuml;hrten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach &sect; 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat &uuml;ber deren Annahme.</p>
 
Bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall sind die in der Anlage aufgef&uuml;hrten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach &sect; 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat &uuml;ber deren Annahme.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
<u>Anlage:</u></p>
+
<u>Anlage:</u>&nbsp;[[Media:303-22-Anlage-Spenden.pdf{{!}}Spendenliste]]</p>
 
|agendaitem-attribute-resolution_text=<p align="justify">
 
|agendaitem-attribute-resolution_text=<p align="justify">
 
Die in der Anlage aufgef&uuml;hrten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.</p>
 
Die in der Anlage aufgef&uuml;hrten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.</p>

Version vom 8. November 2022, 11:14 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 303/22

Sachvortrag:

Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.

Anlage: Spendenliste

Beschlussantrag:

Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.

Meine Werkzeuge