98186492/meetingannouncement/114577223/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Im Zuge dessen wurden Sch&auml;den am s&uuml;dlichen St&uuml;tzmauerwerk des Grasb&ouml;dele sichtbar und zug&auml;nglich.</p>
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Das s&uuml;dliche St&uuml;tzmauerwerk des Grasb&ouml;dele weist ein gleichgelagertes Schadensbild analog dem St&uuml;tzmauerwerks des Unterw&ouml;hrd auf und steht ebenfalls unter Denkmalschutz. Aus Gr&uuml;nden der zur Zeit gegebenen Zug&auml;nglichkeit ist es sinnvoll, einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen, nach erfolgter Genehmigung Denkmalf&ouml;rderung zu beantragen und die benannten Sch&auml;den im Zuge der Arbeiten am St&uuml;tzmauerwerk des Unterw&ouml;hrd ebenfalls zu sanieren.</p>
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Notwendig sind konstruktiv und statisch-wirksame Eingriffe im St&uuml;tzmauerwerk, der dazugeh&ouml;rigen Gr&uuml;ndung und im dadurch beanspruchten Baugrund. Es sollen Teilabbr&uuml;che mit Neuaufbau, Erg&auml;nzungsma&szlig;nahmen des Bestands sowie permanent wirksame Verg&uuml;tungen zur Strukturverbesserung durchgef&uuml;hrt werden.</p>
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<u>Kosten:</u></p>
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Nebenkosten</p>
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<u>Finanzierung:</u></p>
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Analog zu den Ma&szlig;nahmen 22013 Sanierung St&uuml;tzmauer Hallsteige/Unterlimpurger Stra&szlig;e und 22041 Sanierung St&uuml;tzmauer Unterw&ouml;hrd wird die Sanierung des St&uuml;tzmauerwerks S&uuml;dseite Grasb&ouml;dele entsprechend den Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung im investiven Finanzhaushalt bei 54100100-78720000 Ma&szlig;nahme 22042 abgewickelt. Im Haushaltsplan 2022 der Stadt stehen f&uuml;r die Ma&szlig;nahme 22042 keine finanziellen Mittel zur Verf&uuml;gung und m&uuml;ssen deshalb au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig zur Verf&uuml;gung gestellt werden.</p>
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Die au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ige Auszahlung kann gegenfinanziert werden &uuml;ber Minderauszahlungen auf der Ma&szlig;nahme 22011 Geh- und Radweg L&uuml;ckenschluss T&uuml;ngental-Solpark 54100100-78720000.</p>
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Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die fehlenden finanziellen Mittel in H&ouml;he von 320.000 &euro; werden auf der Ma&szlig;nahme 22042 au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig zur Verf&uuml;gung gestellt. Der Gegenfinanzierung &uuml;ber die Ma&szlig;nahme 22011 wird zugestimmt.</p>
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Die Bauverwaltung wird beauftragt, das schadhafte s&uuml;dliche St&uuml;tzmauerwerk des Grasb&ouml;dele instandzusetzen.</p>
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Version vom 19. Oktober 2022, 12:35 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 285/22

Sachvortrag:

Zur Zeit laufen die Instandsetzungsarbeiten des Stützmauerwerks am Unterwöhrd. Für diese Arbeiten war es notwendig, den Kocherarm zwischen Unterwöhrd und Grasbödele durch einen Damm trocken zu legen.

Im Zuge dessen wurden Schäden am südlichen Stützmauerwerk des Grasbödele sichtbar und zugänglich.

Das südliche Stützmauerwerk des Grasbödele weist ein gleichgelagertes Schadensbild analog dem Stützmauerwerks des Unterwöhrd auf und steht ebenfalls unter Denkmalschutz. Aus Gründen der zur Zeit gegebenen Zugänglichkeit ist es sinnvoll, einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen, nach erfolgter Genehmigung Denkmalförderung zu beantragen und die benannten Schäden im Zuge der Arbeiten am Stützmauerwerk des Unterwöhrd ebenfalls zu sanieren.

Notwendig sind konstruktiv und statisch-wirksame Eingriffe im Stützmauerwerk, der dazugehörigen Gründung und im dadurch beanspruchten Baugrund. Es sollen Teilabbrüche mit Neuaufbau, Ergänzungsmaßnahmen des Bestands sowie permanent wirksame Vergütungen zur Strukturverbesserung durchgeführt werden.

Kosten:

Südseite Stützmauerwerk Grasbödele

275.000 €

Nebenkosten

45.000 €

vor. Gesamtkosten

320.000 €

Finanzierung:

Analog zu den Maßnahmen 22013 Sanierung Stützmauer Hallsteige/Unterlimpurger Straße und 22041 Sanierung Stützmauer Unterwöhrd wird die Sanierung des Stützmauerwerks Südseite Grasbödele entsprechend den Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung im investiven Finanzhaushalt bei 54100100-78720000 Maßnahme 22042 abgewickelt. Im Haushaltsplan 2022 der Stadt stehen für die Maßnahme 22042 keine finanziellen Mittel zur Verfügung und müssen deshalb außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Die außerplanmäßige Auszahlung kann gegenfinanziert werden über Minderauszahlungen auf der Maßnahme 22011 Geh- und Radweg Lückenschluss Tüngental-Solpark 54100100-78720000.

Beschlussantrag:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die fehlenden finanziellen Mittel in Höhe von 320.000 € werden auf der Maßnahme 22042 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Der Gegenfinanzierung über die Maßnahme 22011 wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das schadhafte südliche Stützmauerwerk des Grasbödele instandzusetzen.

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