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Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2022 mit 476 Millionen &euro; erneut Mittel f&uuml;r das seit 2015 bestehende Bundesprogramm SJK zur Verf&uuml;gung gestellt. Damit werden St&auml;dte und Gemeinden dabei unterst&uuml;tzt, den bestehenden Sanierungsstau bei diesen wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt.</p>
 
Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2022 mit 476 Millionen &euro; erneut Mittel f&uuml;r das seit 2015 bestehende Bundesprogramm SJK zur Verf&uuml;gung gestellt. Damit werden St&auml;dte und Gemeinden dabei unterst&uuml;tzt, den bestehenden Sanierungsstau bei diesen wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt.</p>
 
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Die 2020 veranschlagten Gesamtkosten lagen bei 8,6 Millionen &euro;; hochgerechnet - mit dem Preisindex der vergangenen zwei Jahre (Mai 2022 mit 147,2 und Mai mit 2020 117,7 ergeben 29,5 Prozentpunkte) und einem Zuschlag f&uuml;r die kommende Baupreisentwicklung auf insgesamt 40 Prozentpunkte - ergeben sich daraus Gesamtkosten in H&ouml;he von 12.086.000 &euro;. Bei einer F&ouml;rderung in H&ouml;he von 45 % liegt der beantragte Zuschuss bei 5.439.000 &euro; und der Eigenanteil bei 6.647.000 &euro;. Die Mittel sind dann bis 2027 einzustellen, denn zum 31. Dezember 2027 endet der Bewilligungszeitraum und das Projekt muss abgeschlossen sein.</p>
 
Die 2020 veranschlagten Gesamtkosten lagen bei 8,6 Millionen &euro;; hochgerechnet - mit dem Preisindex der vergangenen zwei Jahre (Mai 2022 mit 147,2 und Mai mit 2020 117,7 ergeben 29,5 Prozentpunkte) und einem Zuschlag f&uuml;r die kommende Baupreisentwicklung auf insgesamt 40 Prozentpunkte - ergeben sich daraus Gesamtkosten in H&ouml;he von 12.086.000 &euro;. Bei einer F&ouml;rderung in H&ouml;he von 45 % liegt der beantragte Zuschuss bei 5.439.000 &euro; und der Eigenanteil bei 6.647.000 &euro;. Die Mittel sind dann bis 2027 einzustellen, denn zum 31. Dezember 2027 endet der Bewilligungszeitraum und das Projekt muss abgeschlossen sein.</p>
 
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1. Die Verwaltung wird beauftragt, Zuschussantr&auml;ge nach dem Bundesprogramm &bdquo;Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2020&ldquo; zu stellen f&uuml;r die Sanierung der Hagenbachhallen 2 und 3 im Schulzentrum West.</p>
 
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Version vom 7. Oktober 2022, 11:53 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 275/22

Sachvortrag:

Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2022 mit 476 Millionen € erneut Mittel für das seit 2015 bestehende Bundesprogramm SJK zur Verfügung gestellt. Damit werden Städte und Gemeinden dabei unterstützt, den bestehenden Sanierungsstau bei diesen wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt.

Vor diesem Hintergrund wurde das Programm weiterentwickelt und legt nunmehr einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

Bereits 2020 (GR am 18.11.2022, § 203, öffentlich) wurde versucht, mit den Hagenbachhallen in dieses Förderprogramm aufgenommen zu werden. Nachdem die Sanierung der Hagenbachhallen in allen Punkten die Programmforderungen erfüllt, soll ein zweites Mal versucht werden, bei dem Förderprogramm aufgenommen zu werden.

Bis zum 30. September waren die Unterlagen für die Förderung online einzureichen, der heutige Ratsbeschluss kann bis zum 21. Oktober nachgereicht werden.
Im November werden die Projekte für die Förderung ausgewählt, und dann wird in einer zweiten Stufe der Projektantrag in Koordinierungsgesprächen mit dem Fördergeber konkretisiert und bis zum Februar/März eingereicht.

Die Sanierung der Hagenbachhallen ist aktuell nicht in den Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2023/2024. Wenn eine Förderzusage kommt, müssten hierfür Gelder eingestellt werden und dafür anderes verschoben werden; die erste Entscheidung in dem zweistufigen Förderverfahren erfolgt im November 2022.

Kosten und Finanzierung

Die 2020 veranschlagten Gesamtkosten lagen bei 8,6 Millionen €; hochgerechnet - mit dem Preisindex der vergangenen zwei Jahre (Mai 2022 mit 147,2 und Mai mit 2020 117,7 ergeben 29,5 Prozentpunkte) und einem Zuschlag für die kommende Baupreisentwicklung auf insgesamt 40 Prozentpunkte - ergeben sich daraus Gesamtkosten in Höhe von 12.086.000 €. Bei einer Förderung in Höhe von 45 % liegt der beantragte Zuschuss bei 5.439.000 € und der Eigenanteil bei 6.647.000 €. Die Mittel sind dann bis 2027 einzustellen, denn zum 31. Dezember 2027 endet der Bewilligungszeitraum und das Projekt muss abgeschlossen sein.

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Zuschussanträge nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2020“ zu stellen für die Sanierung der Hagenbachhallen 2 und 3 im Schulzentrum West.

2. Die städtischen Kofinanzierungsmittel werden in den entsprechenden Haushaltsjahren neu veranschlagt, wenn die Maßnahme im Förderprogramm aufgenommen wird.

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