98186375/meetingannouncement/113223739/agendaitem
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1. Erhöhung der Gebühr für Haller Schülerinnen und Schüler (inkl. Kooperationskommunen) um 2 €/Monat und Unterrichtsfach.<br /> | 1. Erhöhung der Gebühr für Haller Schülerinnen und Schüler (inkl. Kooperationskommunen) um 2 €/Monat und Unterrichtsfach.<br /> | ||
2. Erhöhung der Gebühr für auswärtige Schülerinnen und Schüler um 10%.<br /> | 2. Erhöhung der Gebühr für auswärtige Schülerinnen und Schüler um 10%.<br /> | ||
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− | Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung, der Erhöhung des Beitrags der Kooperationskommunen zum 1. Januar 2023 und der Gebührenordnung (Anlage) zu.</p> | + | Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung, der Erhöhung des Beitrags der Kooperationskommunen zum 1. Januar 2023 und der Gebührenordnung (Anlage) zu.<br /> |
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Aktuelle Version vom 23. September 2022, 12:39 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 239/22
Sachvortrag:
Das Produkt 26.30.00 „Musikschule“ weist im Haushaltsjahr 2020 ein Defizit in Höhe von 709 T€ im ordentlichen Ergebnis (ohne der internen Verrechnungen der Steuerungs- und Serviceprodukte) aus. In 2020 wurden Erträge in Höhe von 678 T€ erzielt, davon 518 T€ durch Gebühren.
Der Kostendeckungsgrad des Produkts lag im Haushaltsjahr 2020, ohne Berücksichtigung der Verrechnung der Steuerungs- und Serviceprodukte, bei 48,87%.
Der Fachbereich Kultur und Touristik zieht eine moderate Erhöhung der Unterrichtsgebühren in Erwägung.
Grundannahmen für die Gebührenerhöhung und Berechnung der Mehreinnahmen:
1. Erhöhung der Gebühr für Haller Schülerinnen und Schüler (inkl. Kooperationskommunen) um 2 €/Monat und Unterrichtsfach.
2. Erhöhung der Gebühr für auswärtige Schülerinnen und Schüler um 10%.
3. Erhöhung des Beitrags der Kooperationskommunen um 0,25 € pro Einwohner (Rosengarten und Michelfeld; von 0,50 € auf 0,75 €).
Potenzielle Mehreinnahmen:
1. 19.809,10 €
2. 5.160,00 €
3. 2.277,25 €
gesamt: 27.246,35 €
Die Zahlen beziehen sich auf den derzeitigen Ist-Stand der angemeldeten Schülerinnen und Schüler.
Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung würde zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 27.000 € p. a. führen. Damit können die in 2023 erwarteten Tarifsteigerungen bei den Personalkosten aufgefangen werden. (2,5% auf 1.066 T€ = 27 T€)
Anlage: Gebührenordnung der Musikschule der Stadt Schwäbisch Hall
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung, der Erhöhung des Beitrags der Kooperationskommunen zum 1. Januar 2023 und der Gebührenordnung (Anlage) zu.
(einstimmig - 16)