98186267/meetingannouncement/110105989/agendaitem

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 (&sect; 167, &ouml;ffentlich) dem Entwurf f&uuml;r den Neubau des Hospiz zugestimmt und auch der Ausschreibung als GU-Leistung. Die Baugenehmigung wurde mittlerweile erteilt und das GU-Verfahren vorbereitet. Die Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Wahl des GU-Verfahrens ist die schnellere Erstellung des Bauwerks im Hinblick auf die Dringlichkeit der Ma&szlig;nahme f&uuml;r die Betreibergesellschaft des Hospiz und der Tatsache, dass die durchgehende dauerhafte Betreuung mit Einzelvergaben im Moment in der Hochbauverwaltung personell nicht abbildbar ist. Eine GU-Ausschreibung ist nach der VOB auch m&ouml;glich, wenn wirtschaftliche oder technische Gr&uuml;nde daf&uuml;r sprechen. Es werden aktuell bundesweit vermehrt Ausschreibung im GU-Verfahren durchgef&uuml;hrt.</p>
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/78505299/meetingannouncement/87057858/agendaitem &sect; 167, &ouml;ffentlich]) dem Entwurf f&uuml;r den Neubau des Hospiz zugestimmt und auch der Ausschreibung als GU-Leistung. Die Baugenehmigung wurde mittlerweile erteilt und das GU-Verfahren vorbereitet. Die Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Wahl des GU-Verfahrens ist die schnellere Erstellung des Bauwerks im Hinblick auf die Dringlichkeit der Ma&szlig;nahme f&uuml;r die Betreibergesellschaft des Hospiz und der Tatsache, dass die durchgehende dauerhafte Betreuung mit Einzelvergaben im Moment in der Hochbauverwaltung personell nicht abbildbar ist. Eine GU-Ausschreibung ist nach der VOB auch m&ouml;glich, wenn wirtschaftliche oder technische Gr&uuml;nde daf&uuml;r sprechen. Es werden aktuell bundesweit vermehrt Ausschreibung im GU-Verfahren durchgef&uuml;hrt.</p>
 
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Die Ausschreibung soll im August erfolgen und dann zum September ein Vergabevorschlag vorliegen.</p>
 
Die Ausschreibung soll im August erfolgen und dann zum September ein Vergabevorschlag vorliegen.</p>
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2. Der Oberb&uuml;rgermeister wird auf Grund der Dringlichkeit bevollm&auml;chtigt, die Bauma&szlig;nahme mit einer Eilentscheidung zu vergeben, wenn die Auftragssumme wirtschaftlich sinnvoll und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig ist.</p>
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2022, 17:24 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 208/22

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 (§ 167, öffentlich) dem Entwurf für den Neubau des Hospiz zugestimmt und auch der Ausschreibung als GU-Leistung. Die Baugenehmigung wurde mittlerweile erteilt und das GU-Verfahren vorbereitet. Die Begründung für die Wahl des GU-Verfahrens ist die schnellere Erstellung des Bauwerks im Hinblick auf die Dringlichkeit der Maßnahme für die Betreibergesellschaft des Hospiz und der Tatsache, dass die durchgehende dauerhafte Betreuung mit Einzelvergaben im Moment in der Hochbauverwaltung personell nicht abbildbar ist. Eine GU-Ausschreibung ist nach der VOB auch möglich, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dafür sprechen. Es werden aktuell bundesweit vermehrt Ausschreibung im GU-Verfahren durchgeführt.

Die Ausschreibung soll im August erfolgen und dann zum September ein Vergabevorschlag vorliegen.

Kosten und Finanzierung

Die Prognosen für die Kosten (bislang 3.68 Mio €) sind im Moment aufgrund der Marktsituation (die Verfügbarkeit von Baumaterialien und Handwerksfirmen und die Energiepreisentwicklung) besonders schwierig. Es wird deswegen an dem beschlossenen Kostenrahmen festgehalten.

Beschlussfassung:

1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen und dem geplanten Vorgehen der Bauverwaltung im Hinblick auf die Ausschreibung wird zugestimmt.

2. Der Oberbürgermeister wird auf Grund der Dringlichkeit bevollmächtigt, die Baumaßnahme mit einer Eilentscheidung zu vergeben, wenn die Auftragssumme wirtschaftlich sinnvoll und verhältnismäßig ist.

(einstimmig - 27)

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