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Daraufhin erfolgten weitere Gespr&auml;che mit dem ZfP, mit bestehenden sowie potentiellen Standortgemeinden und der Besuch einer Delegation aus der Mitte des Gemeinderats einer entsprechende Einrichtung in Weinsberg mit anschlie&szlig;endem Austausch mit der dortigen Stadtverwaltung. Weiter erhielt der Gemeinderat die M&ouml;glichkeit, seine Fragen nochmals schriftlich an das ZfP zu stellen, die daraufhin beantwortet wurden.<br />
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Im Weiteren beauftragte der Gemeinderat in seiner nicht&ouml;ffentlichen Sitzung am 30. M&auml;rz 2022 die Verwaltung damit, Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen einer Ansiedlung eines Ma&szlig;regelvollzuges durch das Land zu verhandeln. Alle in der damaligen Vorlage aufgef&uuml;hrten Punkte wurden gegen&uuml;ber dem Land soweit n&ouml;tig in Absprache mit Dritten angesprochen.<br />
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<strong>Verhandlungsergebnis</strong><br />
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Die Verhandlungen umfassten zwei Bereiche: Vereinbarung mit dem Land Baden-W&uuml;rttemberg &uuml;ber die Ansiedlung (Anlage 1) und Rahmenbedingungen zur Ansiedlung einer Landeseinrichtung.<br />
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Anlage 1 (Rahmenvereinbarung) wird im Rahmen der Sitzung erl&auml;utert.</p>
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<strong>Weiteres Vorgehen</strong><br />
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Sollte der Gemeinderat der Ansiedlung zustimmen, dann werden sich das Land Baden-W&uuml;rttemberg und die Stadt dar&uuml;ber austauschen, welche weiteren Schritte n&ouml;tig sind.</p>
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&quot;Sollten im Rahmen der weiteren Schritte die Stadt zum Beispiel Verpflichtungen eingehen, so stehen diese unter einer aufl&ouml;senden Bedingung siehe Absatz 3 des Beschlussvorschlages. Damit wird die Stadt nur entsprechende Dokumente unterschreiben, die eine entsprechende Formulierung aufweisen.&quot;</p>
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Weitere Informationen erfolgen m&uuml;ndlich im Rahmen der Sitzung.</p>
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Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, redaktionelle Endverhandlungen zu f&uuml;hren und die notwendigen vertraglichen Rahmenbedingungen f&uuml;r die Ansiedlung in die Wege zu leiten.</p>
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Der Beschluss ist aufl&ouml;send bedingt. Er verliert seine Wirkung, wenn der Haushaltsgesetzgeber &ndash; wider Erwarten &ndash; die Bereitstellung von zus&auml;tzlichen Landesmitteln nicht entsprechend der &bdquo;Zusage &uuml;ber die Steigerung des Raumschaftsanteils der Au&szlig;enstelle Schw&auml;bisch Hall der Hochschule Heilbronn mit Landesmitteln&ldquo; beschlie&szlig;en sollte. Der Haushaltsgesetzgeber wird voraussichtlich Ende dieses Jahres 2022 &uuml;ber die Bereitstellung von zus&auml;tzlichen Landesmitteln abschlie&szlig;end entscheiden.</p>
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Version vom 27. Juli 2022, 11:36 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 1zu192/22

Sachvortrag:

Ausgangslage
In einer nichtöffentlichen Sitzung am 29. November 2021 hatte das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Psychiatrie am Klinikum Weissenhof (im Weiteren „ZfP“), erstmals den Gemeinderat über einen Ansiedlungswunsch eines Maßregelvollzugs informiert.
Daraufhin erfolgten weitere Gespräche mit dem ZfP, mit bestehenden sowie potentiellen Standortgemeinden und der Besuch einer Delegation aus der Mitte des Gemeinderats einer entsprechende Einrichtung in Weinsberg mit anschließendem Austausch mit der dortigen Stadtverwaltung. Weiter erhielt der Gemeinderat die Möglichkeit, seine Fragen nochmals schriftlich an das ZfP zu stellen, die daraufhin beantwortet wurden.
Im Weiteren beauftragte der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 30. März 2022 die Verwaltung damit, Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen einer Ansiedlung eines Maßregelvollzuges durch das Land zu verhandeln. Alle in der damaligen Vorlage aufgeführten Punkte wurden gegenüber dem Land soweit nötig in Absprache mit Dritten angesprochen.
Am 31. Mai 2022 fand eine Informationsveranstaltung über die mögliche Ansiedlung eines Maßregelvollzuges statt. Bei dieser hatten alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen.

Verhandlungsergebnis
Die Verhandlungen umfassten zwei Bereiche: Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über die Ansiedlung (Anlage 1) und Rahmenbedingungen zur Ansiedlung einer Landeseinrichtung.
Anlage 1 (Rahmenvereinbarung) wird im Rahmen der Sitzung erläutert.

Weiteres Vorgehen
Sollte der Gemeinderat der Ansiedlung zustimmen, dann werden sich das Land Baden-Württemberg und die Stadt darüber austauschen, welche weiteren Schritte nötig sind.

"Sollten im Rahmen der weiteren Schritte die Stadt zum Beispiel Verpflichtungen eingehen, so stehen diese unter einer auflösenden Bedingung siehe Absatz 3 des Beschlussvorschlages. Damit wird die Stadt nur entsprechende Dokumente unterschreiben, die eine entsprechende Formulierung aufweisen."

Weitere Informationen erfolgen mündlich im Rahmen der Sitzung.

Anlage: Rahmenvereinbarung

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der Ansiedlung eines Maßregelvollzugs unter folgenden Bedingungen zu:
Erfüllung der Rahmenvereinbarung (Anlage 1) und unter Berücksichtigung des Verhandlungsergebnisses zwischen dem Land Baden Württemberg und der Stadt Schwäbisch Hall.

Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Endverhandlungen zu führen und die notwendigen vertraglichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung in die Wege zu leiten.

Der Beschluss ist auflösend bedingt. Er verliert seine Wirkung, wenn der Haushaltsgesetzgeber – wider Erwarten – die Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln nicht entsprechend der „Zusage über die Steigerung des Raumschaftsanteils der Außenstelle Schwäbisch Hall der Hochschule Heilbronn mit Landesmitteln“ beschließen sollte. Der Haushaltsgesetzgeber wird voraussichtlich Ende dieses Jahres 2022 über die Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln abschließend entscheiden.

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