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Vorlage folgt</p>
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Am 05.07.2021(&sect; 173, &ouml;ffentlich) hat der Gemeinderat beschlossen, einen Planungswettbewerb f&uuml;r die Umgestaltung des Bahnhofs Hessental und dessen Umfeld vorzubereiten. Zwischenzeitlich erfolgte die Beteiligung von B&uuml;rger*innen sowie der von der Planung betroffenen Verb&auml;nde und Unternehmen (Busbetriebe, Taxibetreiber, Barrierefrei e.V., ADFC, etc.) im Rahmen von Online-Workshops. Die entsprechenden Dokumentationen der Veranstaltungen sind als Anlage beigef&uuml;gt und werden nach der Vorstellung im Gemeinderat am 18.07.2022 auf der Homepage der Stadt eingestellt.</p>
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Urspr&uuml;nglich sollte bereits im April der Beschluss &uuml;ber das Wettbewerbsverfahren eingebracht und der nichtoffene Ideenwettbewerb mit einer Bearbeitungsphase nach RPW 2013 begonnen werden. Die bis dahin gewonnen Erkenntnisse, insbesondere aus der Expertenbeteiligung, lie&szlig;en einen Start des Verfahrens jedoch nicht zu. Folgende Themen m&uuml;ssen vor der Auslobung des Wettbewerbsverfahrens n&auml;her untersucht und beschlossen werden:</p>
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<strong>1. &Ouml;ffentlicher Personennahverkehr (&Ouml;PNV) &ndash; Busbetrieb:</strong><br />
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Aufgrund der Anforderungen an die k&uuml;nftige Abwicklung der 6 Buslinien am Bahnhof Hessental ist zun&auml;chst eine Machbarkeitsstudie erforderlich, welche aufzeigt, wie die Buslinien k&uuml;nftig auf der zur Verf&uuml;gung stehenden Fl&auml;che betrieben werden k&ouml;nnen. Es hat sich in der Vorbereitung zum Wettbewerbsverfahren gezeigt, dass voraussichtlich die gesamte Fl&auml;che westlich des Bahnhofgeb&auml;udes f&uuml;r die Abwicklung des Busbetriebes erforderlich ist und damit ein Wegfall der dort befindlichen Parkpl&auml;tze einhergeht. &Uuml;ber eine verkehrsplanerische Studie soll aufgezeigt werden, welche Fl&auml;chen aus betrieblicher Sicht des Busverkehrs im Umfeld des Bahnhofs zwingend erforderlich sind und welche Fl&auml;chen f&uuml;r weitere Nutzungen wie Taxist&auml;nde, Radabstellanlagen, Car-Sharingpl&auml;tze, etc. im unmittelbaren Umfeld zur Verf&uuml;gung stehen.</p>
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<strong>2. Barrierefreie Anbindung P+R Parkplatz:</strong><br />
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<strong>a</strong><strong>) </strong>Ein wesentlicher Teil der Aufgabenstellung f&uuml;r die zuk&uuml;nftige Neugestaltung des Bahnhofes Hessental samt seines Umfeldes wird die barrierefreie Anbindung des P+R Parkplatzes sein und damit auch die Frage, wo sich dieser in Zukunft befindet. Bereits im Vorfeld bestand die Absicht einer Verl&auml;ngerung der Unterf&uuml;hrung sowie des Baus einer Rampe bis zu den Stellpl&auml;tzen. Mit der DB Station&amp;Service AG wurde daher vereinbart, hierzu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, sobald der Planungsauftrag f&uuml;r die barrierefreie Umgestaltung der Bahnsteige erfolgt ist. Zwischenzeitlich steht das Planungsb&uuml;ro der DB Station&amp;Service AG fest und erste Abstimmungen zwischen den Planern, Vertretern der DB und der Stadt haben stattgefunden. Es wurde die Verl&auml;ngerung der Unterf&uuml;hrung besprochen und dabei schnell deutlich, dass dieses Vorhaben nicht ohne weiteres in die Bauma&szlig;nahmen der DB im Bahnhofsmodernisierungsprogramm II (BMP II) integriert werden kann.</p>
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Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass die Unterf&uuml;hrung eine Bahnbetriebsanlage der DB darstellt und mit der Verl&auml;ngerung zu einer Personenunterf&uuml;hrung umgewidmet werden m&uuml;sste. Damit w&auml;re auch der Unterhalt und die Kostentragung haupts&auml;chlich bei der Stadt. Baulich k&ouml;nnte die Unterf&uuml;hrung aufgrund geltender Normen nicht einfach verl&auml;ngert werden, sondern m&uuml;sste neu gebaut werden, da das notwendige L&auml;ngen-Breiten-Verh&auml;ltnis bei einer Verl&auml;ngerung nicht eingehalten werden kann. Selbst mit den Ma&szlig;gaben der DB-Richtlinie, welche ein L&auml;ngen-Breiten-Verh&auml;ltnis von max. 10:1 vorgibt, ist davon auszugehen, dass mit einem blo&szlig;en Durchstich zur S&uuml;dseite dieses Verh&auml;ltnis nicht einzuhalten ist.</p>
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Neben den baulichen Rahmenbedingungen sind f&uuml;r eine Verl&auml;ngerung der Unterf&uuml;hrung auch planungsrechtliche Voraussetzungen durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen, was einen weiteren Vorlauf von mindestens 2-3 Jahren bedeutet. In Summe kommt die Verwaltung vor dem Hintergrund der vorgenannten Hemmnisse und den absehbaren finanziellen Auswirkungen zum Schluss, einen Anschluss des P+R Parkplatzes mittels Verl&auml;ngerung der Unterf&uuml;hrung nicht weiter zu verfolgen<strong>.</strong></p>
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<strong>b) </strong>Als Alternative zu der Unterf&uuml;hrung wurde gepr&uuml;ft, ob die bestehende Br&uuml;cke barrierefrei ausgebaut werden kann. Dies ist jedoch aufgrund der Bauweise nicht m&ouml;glich, hinzu kommt die Lage der &Uuml;berf&uuml;hrung, welche keine direkte Anbindung an die Bahnsteige zulassen w&uuml;rde.</p>
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<strong>c) </strong>Ebenfalls wurde gepr&uuml;ft, ob die P+R Stellpl&auml;tze weiterhin s&uuml;dlich der Bahnlinie verbleiben k&ouml;nnen mit Anschluss des Bahnhofes durch eine neue barrierefreie &Uuml;berf&uuml;hrung, die ggf. auch den Mittelbahnsteig direkt &uuml;ber einen Aufzug erschlie&szlig;t. Sinnvoll in diesem Zusammenhang w&auml;re die Integration eines Parkdecks, um die entfallenden Parkpl&auml;tze im direkten Umfeld des Bahnhofes auszugleichen. Hinsichtlich der Realisierung scheidet diese Variante jedoch aus, da die Umsetzung nicht im Zuge des BMP II erfolgen kann. Ferner sind sehr lange Vorl&auml;ufe bereits in der Planungsphase erforderlich, da die neue &Uuml;berf&uuml;hrung ein Planfeststellungsverfahren sowie eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB Bahn erforderlich macht. Eine Verbesserung der heutigen Situation am Bahnhof Hessental w&auml;re dann fr&uuml;hestens 2029 umsetzbar, also drei Jahre sp&auml;ter als derzeit geplant. Auch w&auml;ren bei dieser Variante zus&auml;tzlich zu den bereits projektierten Auz&uuml;gen f&uuml;r die bestehende Unterf&uuml;hrung weitere Aufz&uuml;ge an Br&uuml;cke und Parkhaus zu unterhalten (Folgekosten).</p>
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<strong>d)</strong> Daher erscheint eine schrittweise Verlagerung der P+R Stellpl&auml;tze auf das Karl-Kurz-Areal als zielf&uuml;hrendste L&ouml;sung, um zun&auml;chst die aufgrund des k&uuml;nftigen Platzbedarfs des &Ouml;PNV entfallenden Stellpl&auml;tze auszugleichen sowie eine barrierefreie Anbindung an den Bahnhof durch die Neugestaltung der Verkehrsfl&auml;chen sicherzustellen. Sobald die Verkehrsfl&auml;chen und das Umfeld des Bahnhofs neu gestaltet sind, k&ouml;nnten die gesamten Parkpl&auml;tze entlang der Einkornstra&szlig;e ebenfalls auf diese Fl&auml;che verlagert werden und in einem Parkdeck m&ouml;glichst fl&auml;chensparend umgesetzt werden. Ein m&ouml;glicher Standort f&uuml;r den neuen P+R Stellplatz k&ouml;nnte eine Teilfl&auml;che des im Besitz der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH befindlichen Grundst&uuml;cks hinter dem Geb&auml;ude Karl-Kurz-Stra&szlig;e 44 sein.</p>
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<strong>3. Nutzungen im Bahnhofsumfeld</strong><br />
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Neben den bahnbetrieblichen Nutzungen wie Wartehalle, Infopoints, Fahrkartenautomaten, Sanit&auml;ranlagen mit Wickelbereich etc., kam im Rahmen der Beteiligung zum Ausdruck, dass das Bahnhofsgeb&auml;ude oder das Umfeld mit weiteren Nutzungen belegt werden solle. Besonders wichtig wurde in diesem Zusammenhang die Belebung zu allen Tageszeiten bewertet und dahingehend vielf&auml;ltige Ideen f&uuml;r erg&auml;nzende Nutzungen formuliert. Deutlich wurde aber auch, dass hierf&uuml;r weitere Fl&auml;chen im Bahnhofsumfeld n&ouml;tig werden und gepr&uuml;ft werden muss, welche Nutzungen aus der B&uuml;rgerbeteiligung wie bspw. ein Caf&eacute; / Kiosk, B&auml;ckerei, Gastronomie, Nahversorgung, Zeitschriftenverkauf, Galerie oder Ausstellungsraum, Fundb&uuml;ro, Co-Working-Spaces, etc. &uuml;berhaupt in das Umfeld oder im Bahnhofsgeb&auml;ude integriert werden k&ouml;nnen, auch im Hinblick auf eine barrierefreie Erreichbarkeit der Angebote. Ein Erg&auml;nzungsbau zum denkmalgesch&uuml;tzten Bahnhofsgeb&auml;ude ist auf der direkt angrenzenden Fl&auml;che in Anbetracht der zuk&uuml;nftigen Abwicklung des Busverkehrs nach ersten Pr&uuml;fungen nicht denkbar. F&uuml;r weitere Nutzungen m&uuml;ssten daher umliegende Grundst&uuml;cke oder Geb&auml;ude mit in die Planung einbezogen werden. Ob dies m&ouml;glich ist, wird im Weiteren gepr&uuml;ft.</p>
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<u>Ausblick</u></p>
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Anhand der Ergebnisse aus der verkehrsplanerischen Studie, den Ergebnissen aus der B&uuml;rger- und Expertenbeteiligung und der Diskussion im Gemeinderat wird eine Auslobung erarbeitet und zur Beratung nach der Sommerpause vorgelegt, um im Herbst diesen Jahres das Wettbewerbsverfahren beginnen zu k&ouml;nnen.</p>
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Anlagen:<br />
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Anlage 1:<br />
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Anlage 2a:<br />
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Anlage 2b:<br />
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Anlage 3a:<br />
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Anlage 3b:</p>
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1. Die Ergebnisse der Beteiligung werden zur Kenntnis genommen.</p>
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2. Im Vorgriff zum Wettbewerbsverfahren wird der Erstellung einer verkehrsplanerischen Studie zugestimmt, damit die busbetrieblichen Gesichtspunkte als feste Rahmenbedingung aufgenommen werden k&ouml;nnen.</p>
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3. Anstatt der Verl&auml;ngerung der Unterf&uuml;hrung soll der P+R Parkplatz auf dem Karl- Kurz-Gel&auml;nde neu organisiert und barrierefrei an den Bahnhof angebunden werden. Im Wettbewerbsverfahren sollen Ideen f&uuml;r die schrittweise Verlagerung&nbsp; &nbsp;<br />
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&nbsp; &nbsp;sowie f&uuml;r ein Parkdeck auf dieser Fl&auml;che entwickelt werden, um die notwendigen P+R Stellpl&auml;tze nachzuweisen.</p>
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Version vom 30. Juni 2022, 12:02 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 188/22

Sachvortrag:

Am 05.07.2021(§ 173, öffentlich) hat der Gemeinderat beschlossen, einen Planungswettbewerb für die Umgestaltung des Bahnhofs Hessental und dessen Umfeld vorzubereiten. Zwischenzeitlich erfolgte die Beteiligung von Bürger*innen sowie der von der Planung betroffenen Verbände und Unternehmen (Busbetriebe, Taxibetreiber, Barrierefrei e.V., ADFC, etc.) im Rahmen von Online-Workshops. Die entsprechenden Dokumentationen der Veranstaltungen sind als Anlage beigefügt und werden nach der Vorstellung im Gemeinderat am 18.07.2022 auf der Homepage der Stadt eingestellt.

Ursprünglich sollte bereits im April der Beschluss über das Wettbewerbsverfahren eingebracht und der nichtoffene Ideenwettbewerb mit einer Bearbeitungsphase nach RPW 2013 begonnen werden. Die bis dahin gewonnen Erkenntnisse, insbesondere aus der Expertenbeteiligung, ließen einen Start des Verfahrens jedoch nicht zu. Folgende Themen müssen vor der Auslobung des Wettbewerbsverfahrens näher untersucht und beschlossen werden:


1. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) – Busbetrieb:
Aufgrund der Anforderungen an die künftige Abwicklung der 6 Buslinien am Bahnhof Hessental ist zunächst eine Machbarkeitsstudie erforderlich, welche aufzeigt, wie die Buslinien künftig auf der zur Verfügung stehenden Fläche betrieben werden können. Es hat sich in der Vorbereitung zum Wettbewerbsverfahren gezeigt, dass voraussichtlich die gesamte Fläche westlich des Bahnhofgebäudes für die Abwicklung des Busbetriebes erforderlich ist und damit ein Wegfall der dort befindlichen Parkplätze einhergeht. Über eine verkehrsplanerische Studie soll aufgezeigt werden, welche Flächen aus betrieblicher Sicht des Busverkehrs im Umfeld des Bahnhofs zwingend erforderlich sind und welche Flächen für weitere Nutzungen wie Taxistände, Radabstellanlagen, Car-Sharingplätze, etc. im unmittelbaren Umfeld zur Verfügung stehen.

2. Barrierefreie Anbindung P+R Parkplatz:
a) Ein wesentlicher Teil der Aufgabenstellung für die zukünftige Neugestaltung des Bahnhofes Hessental samt seines Umfeldes wird die barrierefreie Anbindung des P+R Parkplatzes sein und damit auch die Frage, wo sich dieser in Zukunft befindet. Bereits im Vorfeld bestand die Absicht einer Verlängerung der Unterführung sowie des Baus einer Rampe bis zu den Stellplätzen. Mit der DB Station&Service AG wurde daher vereinbart, hierzu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, sobald der Planungsauftrag für die barrierefreie Umgestaltung der Bahnsteige erfolgt ist. Zwischenzeitlich steht das Planungsbüro der DB Station&Service AG fest und erste Abstimmungen zwischen den Planern, Vertretern der DB und der Stadt haben stattgefunden. Es wurde die Verlängerung der Unterführung besprochen und dabei schnell deutlich, dass dieses Vorhaben nicht ohne weiteres in die Baumaßnahmen der DB im Bahnhofsmodernisierungsprogramm II (BMP II) integriert werden kann.

Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass die Unterführung eine Bahnbetriebsanlage der DB darstellt und mit der Verlängerung zu einer Personenunterführung umgewidmet werden müsste. Damit wäre auch der Unterhalt und die Kostentragung hauptsächlich bei der Stadt. Baulich könnte die Unterführung aufgrund geltender Normen nicht einfach verlängert werden, sondern müsste neu gebaut werden, da das notwendige Längen-Breiten-Verhältnis bei einer Verlängerung nicht eingehalten werden kann. Selbst mit den Maßgaben der DB-Richtlinie, welche ein Längen-Breiten-Verhältnis von max. 10:1 vorgibt, ist davon auszugehen, dass mit einem bloßen Durchstich zur Südseite dieses Verhältnis nicht einzuhalten ist.

Neben den baulichen Rahmenbedingungen sind für eine Verlängerung der Unterführung auch planungsrechtliche Voraussetzungen durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen, was einen weiteren Vorlauf von mindestens 2-3 Jahren bedeutet. In Summe kommt die Verwaltung vor dem Hintergrund der vorgenannten Hemmnisse und den absehbaren finanziellen Auswirkungen zum Schluss, einen Anschluss des P+R Parkplatzes mittels Verlängerung der Unterführung nicht weiter zu verfolgen.

b) Als Alternative zu der Unterführung wurde geprüft, ob die bestehende Brücke barrierefrei ausgebaut werden kann. Dies ist jedoch aufgrund der Bauweise nicht möglich, hinzu kommt die Lage der Überführung, welche keine direkte Anbindung an die Bahnsteige zulassen würde.

c) Ebenfalls wurde geprüft, ob die P+R Stellplätze weiterhin südlich der Bahnlinie verbleiben können mit Anschluss des Bahnhofes durch eine neue barrierefreie Überführung, die ggf. auch den Mittelbahnsteig direkt über einen Aufzug erschließt. Sinnvoll in diesem Zusammenhang wäre die Integration eines Parkdecks, um die entfallenden Parkplätze im direkten Umfeld des Bahnhofes auszugleichen. Hinsichtlich der Realisierung scheidet diese Variante jedoch aus, da die Umsetzung nicht im Zuge des BMP II erfolgen kann. Ferner sind sehr lange Vorläufe bereits in der Planungsphase erforderlich, da die neue Überführung ein Planfeststellungsverfahren sowie eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB Bahn erforderlich macht. Eine Verbesserung der heutigen Situation am Bahnhof Hessental wäre dann frühestens 2029 umsetzbar, also drei Jahre später als derzeit geplant. Auch wären bei dieser Variante zusätzlich zu den bereits projektierten Auzügen für die bestehende Unterführung weitere Aufzüge an Brücke und Parkhaus zu unterhalten (Folgekosten).

d) Daher erscheint eine schrittweise Verlagerung der P+R Stellplätze auf das Karl-Kurz-Areal als zielführendste Lösung, um zunächst die aufgrund des künftigen Platzbedarfs des ÖPNV entfallenden Stellplätze auszugleichen sowie eine barrierefreie Anbindung an den Bahnhof durch die Neugestaltung der Verkehrsflächen sicherzustellen. Sobald die Verkehrsflächen und das Umfeld des Bahnhofs neu gestaltet sind, könnten die gesamten Parkplätze entlang der Einkornstraße ebenfalls auf diese Fläche verlagert werden und in einem Parkdeck möglichst flächensparend umgesetzt werden. Ein möglicher Standort für den neuen P+R Stellplatz könnte eine Teilfläche des im Besitz der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH befindlichen Grundstücks hinter dem Gebäude Karl-Kurz-Straße 44 sein.

3. Nutzungen im Bahnhofsumfeld
Neben den bahnbetrieblichen Nutzungen wie Wartehalle, Infopoints, Fahrkartenautomaten, Sanitäranlagen mit Wickelbereich etc., kam im Rahmen der Beteiligung zum Ausdruck, dass das Bahnhofsgebäude oder das Umfeld mit weiteren Nutzungen belegt werden solle. Besonders wichtig wurde in diesem Zusammenhang die Belebung zu allen Tageszeiten bewertet und dahingehend vielfältige Ideen für ergänzende Nutzungen formuliert. Deutlich wurde aber auch, dass hierfür weitere Flächen im Bahnhofsumfeld nötig werden und geprüft werden muss, welche Nutzungen aus der Bürgerbeteiligung wie bspw. ein Café / Kiosk, Bäckerei, Gastronomie, Nahversorgung, Zeitschriftenverkauf, Galerie oder Ausstellungsraum, Fundbüro, Co-Working-Spaces, etc. überhaupt in das Umfeld oder im Bahnhofsgebäude integriert werden können, auch im Hinblick auf eine barrierefreie Erreichbarkeit der Angebote. Ein Ergänzungsbau zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist auf der direkt angrenzenden Fläche in Anbetracht der zukünftigen Abwicklung des Busverkehrs nach ersten Prüfungen nicht denkbar. Für weitere Nutzungen müssten daher umliegende Grundstücke oder Gebäude mit in die Planung einbezogen werden. Ob dies möglich ist, wird im Weiteren geprüft.

Ausblick

Anhand der Ergebnisse aus der verkehrsplanerischen Studie, den Ergebnissen aus der Bürger- und Expertenbeteiligung und der Diskussion im Gemeinderat wird eine Auslobung erarbeitet und zur Beratung nach der Sommerpause vorgelegt, um im Herbst diesen Jahres das Wettbewerbsverfahren beginnen zu können.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2a:
Anlage 2b:
Anlage 3a:
Anlage 3b:

Beschlussantrag:

1. Die Ergebnisse der Beteiligung werden zur Kenntnis genommen.

2. Im Vorgriff zum Wettbewerbsverfahren wird der Erstellung einer verkehrsplanerischen Studie zugestimmt, damit die busbetrieblichen Gesichtspunkte als feste Rahmenbedingung aufgenommen werden können.

3. Anstatt der Verlängerung der Unterführung soll der P+R Parkplatz auf dem Karl- Kurz-Gelände neu organisiert und barrierefrei an den Bahnhof angebunden werden. Im Wettbewerbsverfahren sollen Ideen für die schrittweise Verlagerung   
   sowie für ein Parkdeck auf dieser Fläche entwickelt werden, um die notwendigen P+R Stellplätze nachzuweisen.

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