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<u>Aufstellungsbeschluss und Beschluss &uuml;ber die fr&uuml;hzeitige Beteiligung</u></p>
 
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Die 3. Teil&auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans Fortschreibung 7D der vVG Schw&auml;bisch Hall wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 BauGB und &sect; 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) aufgestellt. Ma&szlig;gebend sind die Abgrenzungspl&auml;ne vom 11.01.2022 (vgl. Anlage 3 und 4).</p>
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Die 3. Teil&auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans Fortschreibung 7D der vVG Schw&auml;bisch Hall wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 BauGB und &sect; 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) aufgestellt. Ma&szlig;gebend sind die Abgrenzungspl&auml;ne vom 11.01.2022 (vgl. Anlage 3 und 4).<br />
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Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect;&sect; 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. &sect; 3 PlanSiG) beauftragt. Grundlage hierf&uuml;r ist die Anlage 1. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen betr&auml;gt mind. 14 Tage.</p>
 
Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect;&sect; 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. &sect; 3 PlanSiG) beauftragt. Grundlage hierf&uuml;r ist die Anlage 1. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen betr&auml;gt mind. 14 Tage.</p>
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Aktuelle Version vom 10. Mai 2022, 14:11 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 20/22

Sachvortrag:

Das Baugebiet Sonnenrain in Hessental (Anlage 1) wurde zwischenzeitlich zum Großteil vermarktet und bereits aufgesiedelt. Der Entwicklung des Baugebiets liegt der städtebauliche Entwurf des Büros Thomas Schüler Architekten Stadtplaner zugrunde, welcher auch die Erweiterung im Westen hin zum Kreisverkehr Bühlertalstraße/ Am Kreuzstein vorsieht.

Um die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum in Schwäbisch Hall zu decken, soll diese Entwicklung nun fortgeführt werden. Hierzu hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.2021 (SV-Nr. 247/21) beschlossen.

Ziel der Planung ist zudem die Schaffung der Voraussetzungen zur Verbesserung der Nahversorgung in Hessental und der umliegenden Siedlungsräume, wie bereits im Wettbewerbsverfahren angedacht. Der Bedarf und das Potenzial für eine Einzelhandelsnutzung im Sonnenrain wurde auch im Gutachten für ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Schwäbisch Hall bestätigt (BPA am 13.07.2020, § 93, öffentlich).

Das geplante Baugebiet „Sonnenrain, Teilbereich 3“ ist in der rechtskräftigen Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes als landwirtschaftliche Fläche dargestellt (Anlage 2). Der Flächennutzungsplan ist somit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Hierzu soll im Rahmen dieser 3. Teiländerung eine rund 3,46 ha große Fläche in ihrer Darstellung geändert werden (Anlage 3). Gleichzeitig ist es vorgesehen, Wohnbauflächen in der Größenordnung von ca. 3,48 ha im Süden von Hessental zurückzunehmen, die im Rahmen des dort geplanten Baugebiets „Grundwiesen II“ nicht im ursprünglich vorgesehenen Umfang benötigt werden (Anlage 4). Die herausgenommenen Wohnbauflächen werden dann künftig, wie bereits im angrenzenden Gebiet, als Grünflächen ausgewiesen. In der Bilanz wird durch den Flächentausch somit keine zusätzliche Siedlungsfläche ausgewiesen.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stand 11.01.2022
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, Stand 11.01.2022
Anlage 3: Abgrenzungsplan 3. Teiländerung, Teilbereich 1 von 3, Stand 11.01.2022
Anlage 4: Abgrenzungsplan 3. Teiländerung, Teilbereiche 2 und 3 von 3, Stand 11.01.2022

Beschlussfassung:

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

Die 3. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D der vVG Schwäbisch Hall wird gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB und § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) aufgestellt. Maßgebend sind die Abgrenzungspläne vom 11.01.2022 (vgl. Anlage 3 und 4).
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG) beauftragt. Grundlage hierfür ist die Anlage 1. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.

(29 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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