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Der Gemeinderat hat am 07.02.2018 (&sect; 21, &ouml;ffentlich) die Aufstellung eines L&auml;rmaktionsplans nach &sect; 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen mit dem Ziel, Ma&szlig;nahmen zur Verringerung des Umgebungsl&auml;rms, insbesondere des Stra&szlig;enverkehrsl&auml;rms, festzulegen und umzusetzen. Nach den Empfehlungen des Landes Baden-W&uuml;rttemberg erfolgte die L&auml;rmaktionsplanung in interkommunaler Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Als Ausl&ouml;sewerte f&uuml;r die Festlegung von L&auml;rmminderungsma&szlig;nahmen wurde entsprechend den Empfehlungen des Landes Baden-W&uuml;rttemberg LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A) festgelegt; dies gilt f&uuml;r Verkehrsachsen mit &uuml;ber 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Alle Werte werden dabei berechnet, die festgelegten Berechnungsmethoden f&uuml;hren dabei regelm&auml;&szlig;ig dazu, dass die berechneten Werte h&ouml;her sind als die gemessenen.</p>
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Der Gemeinderat hat am 07.02.2018 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/29679419/meetingminutes/29679714/paragraph &sect; 21, &ouml;ffentlich]) die Aufstellung eines L&auml;rmaktionsplans nach &sect; 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen mit dem Ziel, Ma&szlig;nahmen zur Verringerung des Umgebungsl&auml;rms, insbesondere des Stra&szlig;enverkehrsl&auml;rms, festzulegen und umzusetzen. Nach den Empfehlungen des Landes Baden-W&uuml;rttemberg erfolgte die L&auml;rmaktionsplanung in interkommunaler Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Als Ausl&ouml;sewerte f&uuml;r die Festlegung von L&auml;rmminderungsma&szlig;nahmen wurde entsprechend den Empfehlungen des Landes Baden-W&uuml;rttemberg LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A) festgelegt; dies gilt f&uuml;r Verkehrsachsen mit &uuml;ber 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Alle Werte werden dabei berechnet, die festgelegten Berechnungsmethoden f&uuml;hren dabei regelm&auml;&szlig;ig dazu, dass die berechneten Werte h&ouml;her sind als die gemessenen.</p>
 
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Gemeinsam mit dem B&uuml;ro Rapp Trans Freiburg wurden alle betroffenen Bereiche im Stadtgebiet ermittelt und bewertet; darauf aufbauend wurden Ma&szlig;nahmen vorgeschlagen, die im n&auml;chsten Verfahrensschritt &ouml;ffentlich ausgelegt werden und danach, nach einer Abw&auml;gung, durch den Gemeinderat beschlossen werden sollen.</p>
 
Gemeinsam mit dem B&uuml;ro Rapp Trans Freiburg wurden alle betroffenen Bereiche im Stadtgebiet ermittelt und bewertet; darauf aufbauend wurden Ma&szlig;nahmen vorgeschlagen, die im n&auml;chsten Verfahrensschritt &ouml;ffentlich ausgelegt werden und danach, nach einer Abw&auml;gung, durch den Gemeinderat beschlossen werden sollen.</p>
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F&uuml;r die B&uuml;rgerbeteiligung ist eine Veranstaltung im M&auml;rz 2022 anzusetzen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie soll die anstehende Offenlage &uuml;ber das Internet erfolgen. Die &Ouml;ffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall einsehen und ihre Bedenken und Anregungen vorbringen.</p>
 
F&uuml;r die B&uuml;rgerbeteiligung ist eine Veranstaltung im M&auml;rz 2022 anzusetzen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie soll die anstehende Offenlage &uuml;ber das Internet erfolgen. Die &Ouml;ffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall einsehen und ihre Bedenken und Anregungen vorbringen.</p>
 
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<u>Anlage:</u>&nbsp;</p>
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<u>Anlage:</u>&nbsp;[[Media:48-22-Anlage-Bericht-Laermaktionsplan.pdf{{!}}Bericht zur f&ouml;rmlichen Beteiligung &bdquo;L&auml;rmaktionsplan&ldquo;, Stand 27.10.2021]]</p>
 
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1. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse werden zur Kenntnis genommen.</p>
 
1. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse werden zur Kenntnis genommen.</p>

Version vom 4. Februar 2022, 08:57 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 48/22

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 07.02.2018 (§ 21, öffentlich) die Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms, festzulegen und umzusetzen. Nach den Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg erfolgte die Lärmaktionsplanung in interkommunaler Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Als Auslösewerte für die Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen wurde entsprechend den Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A) festgelegt; dies gilt für Verkehrsachsen mit über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Alle Werte werden dabei berechnet, die festgelegten Berechnungsmethoden führen dabei regelmäßig dazu, dass die berechneten Werte höher sind als die gemessenen.

Gemeinsam mit dem Büro Rapp Trans Freiburg wurden alle betroffenen Bereiche im Stadtgebiet ermittelt und bewertet; darauf aufbauend wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die im nächsten Verfahrensschritt öffentlich ausgelegt werden und danach, nach einer Abwägung, durch den Gemeinderat beschlossen werden sollen.

Die Auswahl, Abwägung und Begründung zu den vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen sind in dem Bericht zur förmlichen Auslegung des Lärmaktionsplan auf den Seiten 54 ff ausführlich dargestellt (eine verkürzte Darstellung hier im Sachbericht ist nicht sinnvoll).

Vorgeschlagen werden folgende Maßnahmen:

Tempo 30 km/h ganztägig in der Ortsdurchfahrt Gelbingen
Tempo 30 km/h ganztägig auf der Johanniterstraße
Tempo 30 km/h ganztägig auf dem Langen Graben, lärmmindernder Asphalt
Tempo 30 km/h ganztägig auf der Crailsheimer Straße, lärmmindernder Asphalt
Tempo 30 km/h ganztägig auf der Ellwanger Straße (bis zur Einmündung Schillerstraße)
Tempo 30 km/h ganztägig auf der Neuen Reifensteige (von Kreisverkehr zu Kreisverkehr)
Tempo 30 km/h ganztägig in Steinbach auf der Hessentaler Straße
Tempo 30 km/h ganztägig in Hessental auf der Einkornstraße und der Sulzdorfer Straße
Tempo 50 km/h ganztägig auf der L1060 im Bereich Sulzdorf

Eine mündliche Erläuterung erfolgt in der Sitzung.

Für die Bürgerbeteiligung ist eine Veranstaltung im März 2022 anzusetzen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie soll die anstehende Offenlage über das Internet erfolgen. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einsehen und ihre Bedenken und Anregungen vorbringen.

Anlage: Bericht zur förmlichen Beteiligung „Lärmaktionsplan“, Stand 27.10.2021

Beschlussantrag:

1. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Entwurf des Lärmaktionsplans mit den darin aufgeführten Maßnahmen zu.

3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange zur Information und Mitwirkung.

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