74041791/meetingminutes/80667591/paragraph
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Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB wird die Veränderungssperre für den Bereich „Brenz- und Mörikestraße“ um ein Jahr verlängert.<br /> | Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB wird die Veränderungssperre für den Bereich „Brenz- und Mörikestraße“ um ein Jahr verlängert.<br /> | ||
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Version vom 3. Februar 2022, 14:02 Uhr
Sachvortrag:
Am 13.02.2019 (§ 34, öffentlich) beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Brenz- und Mörikestraße sowie zur Sicherung des Planverfahrens eine Veränderungssperre für die Dauer von zwei Jahren.
Wie seinerzeit ausgeführt, ist Ziel der Planung die Sicherung des Charakters des Quartiers durch die Erhaltung der Vorgartenzonen in Form einer Zufahrtsbeschränkung und die Definition von gärtnerisch anzulegenden Flächen.
Das Bebauungsplanverfahren konnte noch nicht abgeschlossen werden, deshalb ist eine Verlängerung der Veränderungssperre notwendig. Das Baugesetzbuch ermöglicht nach § 17 Abs. 1 BauGB die Verlängerung um ein Jahr.
Die Geltungsdauer der bisher rechtskräftigen Veränderungssperre reicht bis 20.03.2021, weshalb nun vorgeschlagen wird, die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Anlage: Abgrenzungsplan vom 14.01.2019, Abteilung Stadtplanung
Stadtrat Baumann äußert sich kritisch bezüglich der Zielsetzung der Veränderungssperre. Das die Straße als Parkraum erhalten bleiben soll und die Anwohner zur Sicherung des Quartiercharakters in die Vorgartenzonen keine Garagen und Stellplätze errichten sollen, könne nicht nachvollzogen werden.
Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass vielfach über die gesamte Grundstückslänge Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen geschaffen worden sind, so dass die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Parkraum mit jedem weiterem Bauvorhaben dieser Art minimiert werden. Ziel sei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Versiegelung und Freiflächengestaltung zu schaffen.
Oberbürgermeister Pelgrim spricht sich dafür aus, den ruhenden Verkehr in die Überlegungen mit einbeziehen zu wollen und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB wird die Veränderungssperre für den Bereich „Brenz- und Mörikestraße“ um ein Jahr verlängert.
(11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)