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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 26. Oktober 2007, 19:43 Uhr

Sachvortrag:

s. a. BPA 17.07.06

Sehr geehrte Frau Herrmann,

die unterschiedlichen Aspekte der Mobilfunktechnik werden zum Teil äußerst emotional diskutiert. Vor dem Hintergrund der sehr komplexen Materie zeigen sich allerdings die Kommunalverwaltungen insofern überfordert, als hier keinerlei Kompetenzen im Hinblick auf die Fragestellungen des Gesundheitsschutzes vorgehalten werden. Dieses ist auch verständlich, da in dieser Frage bei den Kommunen keinerlei Zuständigkeit zu suchen ist. Die Verwaltung kann in diesem Zusammenhang nur auf die einschlägigen Publikationen und Informationsangebote der zuständigen staatlichen Stellen verweisen. Als Beispiel habe ich zwei aktuelle Broschüren des Landes Baden-Württemberg beigefügt (Stand 08/2006).

Die Verwaltung ist in der Frage der Zulässigkeit von Mobilfunkeinrichtungen an die geltenden Gesetze und an die einschlägige Rechtssprechung gebunden. Eine planerische Steuerung ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Verwaltung für eine Stadt wie Schwäbisch Hall in der Praxis nicht möglich. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die beigefügte, sehr ausführliche Ausarbeitung „Mobilfunk und kommunale Steuerungsmöglichkeiten über das Bau- und Planungsrecht“ des Dezernats II.

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise verweise ich auf die Antwort der Verwaltung auf Ihre Anfrage vom 01.12.2004 (Gemeinderat TOP: § 166/2). Diese Handlungsweise soll auch in Zukunft dazu beitragen, mögliche Konflikte so gering wie möglich zu halten.


Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Pelgrim

Oberbürgermeister

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