28009587/meetingminutes/37304760/paragraph
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− | Aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung der Firma Recaro möchte diese das bestehende Grundstück der Firma Möbel AS an der Daimlerstraße in Schwäbisch Hall übernehmen, um den eigenen Standort wirtschaftlich weiter zu entwickeln. Der Entwurf für ein entsprechendes Entwicklungskonzept wurde dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung bereits vorgestellt.< | + | Aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung der Firma Recaro möchte diese das bestehende Grundstück der Firma Möbel AS an der Daimlerstraße in Schwäbisch Hall übernehmen, um den eigenen Standort wirtschaftlich weiter zu entwickeln. Der Entwurf für ein entsprechendes Entwicklungskonzept wurde dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung bereits vorgestellt.</p> |
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Die Firma Möbel AS möchte im Gegenzug für die Aufgabe der bestehenden Firmenlage in den Gewerbepark West und dort an die Friedrich-Groß-Straße übersiedeln (Anlage 1) und die bisherige Produktpalette am neuen Standort weiterverkaufen. Unter diesem Aspekt wurden die Flächen des Plangebiets erworben, um hier den Bau des neuen Verkaufsgebäudes zu realisieren. Im Hinblick auf das Warenangebot der Firma Möbel AS ist allerdings die Ansiedlung innerhalb eines Gewerbegebiets nicht ohne Änderung des Planungsrechts möglich, da für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb eine Sondergebietsfestsetzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Standort für das geplante Vorhaben gut geeignet, da sich in der Umgebung gewerbliche Nutzungen befinden bzw. geplant sind und sich daraus keine wesentlichen Konflikte ergeben.</p> | Die Firma Möbel AS möchte im Gegenzug für die Aufgabe der bestehenden Firmenlage in den Gewerbepark West und dort an die Friedrich-Groß-Straße übersiedeln (Anlage 1) und die bisherige Produktpalette am neuen Standort weiterverkaufen. Unter diesem Aspekt wurden die Flächen des Plangebiets erworben, um hier den Bau des neuen Verkaufsgebäudes zu realisieren. Im Hinblick auf das Warenangebot der Firma Möbel AS ist allerdings die Ansiedlung innerhalb eines Gewerbegebiets nicht ohne Änderung des Planungsrechts möglich, da für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb eine Sondergebietsfestsetzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Standort für das geplante Vorhaben gut geeignet, da sich in der Umgebung gewerbliche Nutzungen befinden bzw. geplant sind und sich daraus keine wesentlichen Konflikte ergeben.</p> | ||
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Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 3 beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 12.10.2018 stattzugeben.</p> | Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 3 beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 12.10.2018 stattzugeben.</p> | ||
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− | Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Firma Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal, als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für das Grundstück, welches das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.< | + | Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Firma Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal, als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für das Grundstück, welches das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.</p> |
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+ | <u>Stadträtin Herrmann</u> erkundigt sich, ob sich die Außenfläche und die Verkaufsfläche für das innenstadtrelevante Sortiment hierdurch vergrößere.</p> | ||
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+ | <u>Erster Bürgermeister Klink</u> erklärt, dass die Zusammensetzung des Sortiments und seine Größe 1:1 übertragen werde. Dies sei mit dem Regionalverband abgestimmt, da es sich um eine Verlagerung innerhalb des Gewerbegebietes handle. Die Außenflächen vergrößern sich jedoch. Es wird die Chance ergriffen, entsprechende Stellplatzangebote zu schaffen.</p> | ||
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+ | <u>Stadtrat Sakellariou</u> nimmt darauf Bezug, dass man im Gewerbegebiet grundsätzlich produzierendes Gewerbe haben möchte. Die Schaffung von Arbeitsplätzen stehe bei einem Möbelhandel nicht im Vordergrund. Allerdings leuchte auch ein, dass man eine Fläche in der benötigten Größenordnung in der Innenstadt nicht zur Verfügung stellen könne. Es wird nach der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze gefragt.</p> | ||
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+ | <u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> weist darauf hin, dass die meisten Arbeitsplätze bei der Firma Recaro Aircraft Seating GmbH & Co. KG auf der bisherigen Fläche entstehen. Es gehe um eine Verlagerung des Status quo. Es werden daher keine substanziellen neuen Arbeitsplätze geschaffen.</p> | ||
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Der Gemeinderat ermächtigt den Investor Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.<br /> | Der Gemeinderat ermächtigt den Investor Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 11. März 2019, 14:07 Uhr
Sachvortrag:
Aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung der Firma Recaro möchte diese das bestehende Grundstück der Firma Möbel AS an der Daimlerstraße in Schwäbisch Hall übernehmen, um den eigenen Standort wirtschaftlich weiter zu entwickeln. Der Entwurf für ein entsprechendes Entwicklungskonzept wurde dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung bereits vorgestellt.
Die Firma Möbel AS möchte im Gegenzug für die Aufgabe der bestehenden Firmenlage in den Gewerbepark West und dort an die Friedrich-Groß-Straße übersiedeln (Anlage 1) und die bisherige Produktpalette am neuen Standort weiterverkaufen. Unter diesem Aspekt wurden die Flächen des Plangebiets erworben, um hier den Bau des neuen Verkaufsgebäudes zu realisieren. Im Hinblick auf das Warenangebot der Firma Möbel AS ist allerdings die Ansiedlung innerhalb eines Gewerbegebiets nicht ohne Änderung des Planungsrechts möglich, da für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb eine Sondergebietsfestsetzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Standort für das geplante Vorhaben gut geeignet, da sich in der Umgebung gewerbliche Nutzungen befinden bzw. geplant sind und sich daraus keine wesentlichen Konflikte ergeben.
Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des derzeit geltenden Bebauungsplanes Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall - West“ aus dem Jahr 2011 im Bereich des geplanten Grundstücks südlich der Friedrich-Groß-Straße (Anlage 2) erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Hinsichtlich der genannten Ziele besteht daran auch ein öffentliches Interesse.
Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 3 beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 12.10.2018 stattzugeben.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Firma Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal, als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für das Grundstück, welches das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.
Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: bisheriger rechtsgültiger Bebauungsplan 0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall West mit Darstellung Änderungsbereich
Anlage 3: Antrag auf Vorhaben- und Erschließungsplan, Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal v. 12.10.2018
Stadträtin Herrmann erkundigt sich, ob sich die Außenfläche und die Verkaufsfläche für das innenstadtrelevante Sortiment hierdurch vergrößere.
Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass die Zusammensetzung des Sortiments und seine Größe 1:1 übertragen werde. Dies sei mit dem Regionalverband abgestimmt, da es sich um eine Verlagerung innerhalb des Gewerbegebietes handle. Die Außenflächen vergrößern sich jedoch. Es wird die Chance ergriffen, entsprechende Stellplatzangebote zu schaffen.
Stadtrat Sakellariou nimmt darauf Bezug, dass man im Gewerbegebiet grundsätzlich produzierendes Gewerbe haben möchte. Die Schaffung von Arbeitsplätzen stehe bei einem Möbelhandel nicht im Vordergrund. Allerdings leuchte auch ein, dass man eine Fläche in der benötigten Größenordnung in der Innenstadt nicht zur Verfügung stellen könne. Es wird nach der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze gefragt.
Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass die meisten Arbeitsplätze bei der Firma Recaro Aircraft Seating GmbH & Co. KG auf der bisherigen Fläche entstehen. Es gehe um eine Verlagerung des Status quo. Es werden daher keine substanziellen neuen Arbeitsplätze geschaffen.
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erklärt, dass es um die Wirtschaftsförderung für die Firma Recaro Aircraft Seating GmbH & Co. KG gehe. Dies sei im Sinne seiner Fraktion.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Der Gemeinderat ermächtigt den Investor Möbel AS Handels GmbH, 74834 Elztal, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
(ohne Abstimmung)