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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Aktuelle Version vom 26. April 2017, 09:42 Uhr
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Sachvortrag:
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 10.03.2017, nach der Erledigung der Beanstandungen der GPA durch die Stadt Schwäbisch Hall, die uneingeschränkte Bestätigung nach §114 Abs.5 Satz 2 GemO hinsichtlich der Prüfung der Bauausgaben für die Jahre 2008 bis 2012 erteilt.
Das Gremium nimmt von den Ausführungen Kenntnis.