9326386/meetingminutes/10962624/paragraph

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Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Globe-Theater wurde von der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen die Frage aufgeworfen, ob der Oberb&uuml;rgermeister als Vorsitzender der Freilichtspiele e.V. nicht befangen ist, wenn in kommunalen Gremien Beschl&uuml;sse gefasst werden, die die Freilichtspiele e.V. unmittelbar betreffen.</p>
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Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Globe-Theater wurde von der Fraktion B&uuml;ndnis 90/ Die Gr&uuml;nen die Frage aufgeworfen, ob der Oberb&uuml;rgermeister als Vorsitzender der Freilichtspiele e. V. nicht befangen ist, wenn in kommunalen Gremien Beschl&uuml;sse gefasst werden, die die Freilichtspiele e. V. unmittelbar betreffen.</p>
 
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Das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart (RP) hat mit Mail vom 03.03.2016 keine Befangenheit des Oberb&uuml;rgermeisters gesehen. Nach Ansicht des RP ist auch auf den Sinn und Zweck der Befangenheitsvorschrift des &sect; 18 Gemeindeordnung abzustellen. Demnach soll durch diese Vorschrift der Einfluss und auch schon der Anschein von sachfremden Einfl&uuml;ssen auf die Entscheidungen in den kommunalen Gremien ausgeschlossen werden. Eine Befangenheit liegt jedoch dann nicht vor, wenn gerade die umgekehrte Interessenslage besteht, dass die Gemeinde durch die T&auml;tigkeit im Verein ihrerseits Einfluss in den stadtnahen Verein hat. Das RP geht deshalb dann nicht von einer Befangenheit aus, wenn &bdquo;der Oberb&uuml;rgermeister und etwaige Gemeinder&auml;te quasi als entsandte Vertreter der Gemeinde wirken und hieran bei Ortskundigen keine vern&uuml;nftigen Zweifel bestehen.&ldquo;</p>
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Das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart (RP) hat mit E-Mail vom 03.03.2016 keine Befangenheit des Oberb&uuml;rgermeisters gesehen. Nach Ansicht des RP ist auch auf den Sinn und Zweck der Befangenheitsvorschrift des &sect; 18 Gemeindeordnung abzustellen. Demnach soll durch diese Vorschrift der Einfluss und auch schon der Anschein von sachfremden Einfl&uuml;ssen auf die Entscheidungen in den kommunalen Gremien ausgeschlossen werden. Eine Befangenheit liegt jedoch dann nicht vor, wenn gerade die umgekehrte Interessenslage besteht, dass die Gemeinde durch die T&auml;tigkeit im Verein ihrerseits Einfluss in den stadtnahen Verein hat. Das RP geht deshalb dann nicht von einer Befangenheit aus, wenn &bdquo;der Oberb&uuml;rgermeister und etwaige Gemeinder&auml;te quasi als entsandte Vertreter der Gemeinde wirken und hieran bei Ortskundigen keine vern&uuml;nftigen Zweifel bestehen.&ldquo;</p>
 
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Die Oberb&uuml;rgermeisterinnen/Oberb&uuml;rgermeister der Stadt Schw&auml;bisch Hall sind aus langj&auml;hriger Tradition und mit damaliger Zustimmung des Gemeinderats seit vielen Jahrzehnten Vorstandsmitglieder bzw. Vorsitzende in folgenden Vereinen:</p>
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Die Oberb&uuml;rgermeisterinnen/ der Oberb&uuml;rgermeister der Stadt Schw&auml;bisch Hall sind aus langj&auml;hriger Tradition und mit damaliger Zustimmung des Gemeinderats seit vielen Jahrzehnten Vorstandsmitglieder bzw. Vorsitzende in folgenden Vereinen:</p>
 
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Die T&auml;tigkeiten in diesen Vereinen und die als Oberb&uuml;rgermeisterin/Oberb&uuml;rgermeister ist eng miteinander verkn&uuml;pft. Die Vereine und die/der Oberb&uuml;rgermeisterin/Oberb&uuml;rgermeister als Vorstandsmitglieder/Vorsitzende dieser Vereine greifen oft auf die Infrastruktur der Stadt Schw&auml;bisch Hall zur&uuml;ck, da diese Vereine sehr viele Aufgaben wahrnehmen, die im &uuml;berwiegenden Interesse der Stadt Schw&auml;bisch Hall sind. Ohne diesen R&uuml;ckgriff auf die st&auml;dtischen Ressourcen, w&auml;ren die Vereine mit ihren Strukturen und Finanzmitteln oftmals nicht in der Lage, die gew&uuml;nschten Leistungen zu erbringen.</p>
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Die T&auml;tigkeiten in diesen Vereinen und die als Oberb&uuml;rgermeisterin/ Oberb&uuml;rgermeister ist eng miteinander verkn&uuml;pft. Die Vereine und die Oberb&uuml;rgermeisterin/ der Oberb&uuml;rgermeister als Vorstandsmitglieder/ Vorsitzende dieser Vereine greifen oft auf die Infrastruktur der Stadt Schw&auml;bisch Hall zur&uuml;ck, da diese Vereine sehr viele Aufgaben wahrnehmen, die im &uuml;berwiegenden Interesse der Stadt Schw&auml;bisch Hall sind. Ohne diesen R&uuml;ckgriff auf die st&auml;dtischen Ressourcen, w&auml;ren die Vereine mit ihren Strukturen und Finanzmitteln oftmals nicht in der Lage, die gew&uuml;nschten Leistungen zu erbringen.</p>
 
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So &uuml;bernimmt die st&auml;dtische Personalabteilung f&uuml;r die Vereine zahlreiche Dienstleistungen im Personalbereich einschlie&szlig;lich der kostenfreien Lohnabrechnung f&uuml;r deren Besch&auml;ftigte.<br />
 
So &uuml;bernimmt die st&auml;dtische Personalabteilung f&uuml;r die Vereine zahlreiche Dienstleistungen im Personalbereich einschlie&szlig;lich der kostenfreien Lohnabrechnung f&uuml;r deren Besch&auml;ftigte.<br />
Das Kuchen- und Brunnenfest, das vom Verein Alt Hall organisiert und durchgef&uuml;hrt wird, wird von der TM mit erheblichen finanziellen Mitteln unterst&uuml;tzt. Zudem unterst&uuml;tzt die TM den Verein beim Vorverkauf und bei der Bewerbung der Veranstaltung. Im Gegenzug unterst&uuml;tzt der Verein Alt Hall/Siedershof die TM beim Sommernachstsfest und bei den Schausiedens-Veranstaltungen.</p>
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Das Kuchen- und Brunnenfest, das vom Verein Alt Hall organisiert und durchgef&uuml;hrt wird, wird von dem Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schw&auml;bisch Hall (TM) mit erheblichen finanziellen Mitteln unterst&uuml;tzt. Zudem unterst&uuml;tzt die TM den Verein beim Vorverkauf und bei der Bewerbung der Veranstaltung. Im Gegenzug unterst&uuml;tzt der Verein Alt Hall/ Siedershof die TM beim Sommernachstsfest und bei den Schausiedeveranstaltungen.</p>
 
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Die Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall erfahren neben den direkten finanziellen Zuwendungen durch die Stadt auch erhebliche Unterst&uuml;tzung im organisatorischen und logistischen Bereich. Beispielhaft sei hier nur die Premierenfeier, die fast ausschlie&szlig;lich von st&auml;dtischem Personal organisiert und betreut wird, sowie die Mitbenutzung des Rathauses (eigene R&auml;umlichkeiten f&uuml;r die Beleuchtung und Steuerung etc.) genannt.</p>
 
Die Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall erfahren neben den direkten finanziellen Zuwendungen durch die Stadt auch erhebliche Unterst&uuml;tzung im organisatorischen und logistischen Bereich. Beispielhaft sei hier nur die Premierenfeier, die fast ausschlie&szlig;lich von st&auml;dtischem Personal organisiert und betreut wird, sowie die Mitbenutzung des Rathauses (eigene R&auml;umlichkeiten f&uuml;r die Beleuchtung und Steuerung etc.) genannt.</p>
 
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Vergleichbare Unterst&uuml;tzungen erhalten auch die anderen oben genannten Vereine, Insbesondere die Bereiche Recht, Personal, Finanzen, Bauen, Revision und Werkhof erbringen Leistungen f&uuml;r diese sogenannten &bdquo;stadtnahen&ldquo; Vereine. So ist der Leiter des Fachbereichs Finanzen zugleich auch der Schatzmeister des Hohenloher Freilandsmuseums. Die Revision pr&uuml;ft regelm&auml;&szlig;ig die Vereine.</p>
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Vergleichbare Unterst&uuml;tzungen erhalten auch die anderen oben genannten Vereine, insbesondere die Bereiche Recht, Personal, Finanzen, Bauen, Revision und Werkhof erbringen Leistungen f&uuml;r diese so genannten &bdquo;stadtnahen&ldquo; Vereine. So ist der Leiter des Fachbereichs Finanzen zugleich auch der Schatzmeister des Hohenloher Freilandmuseums. Die Revision pr&uuml;ft regelm&auml;&szlig;ig die Vereine.</p>
 
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Umgekehrt profitiert die Stadt Schw&auml;bisch Hall von den Aktivit&auml;ten dieser Vereine die mit ihren Veranstaltungen und Ausstellungen zahlreiche Besucher in die Stadt Schw&auml;bisch Hall bringen. Insbesondere der Touristikbereich und die damit verbundenen Branchen wie Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel etc. ziehen Vorteile aus diesen Aktivit&auml;ten.</p>
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Umgekehrt profitiert die Stadt Schw&auml;bisch Hall von den Aktivit&auml;ten dieser Vereine die mit ihren Veranstaltungen und Ausstellungen zahlreiche Besucherinnen/ Besucher in die Stadt bringen. Insbesondere der Touristikbereich und die damit verbundenen Branchen wie Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel etc. ziehen Vorteile aus diesen Aktivit&auml;ten.</p>
 
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Diese Vereine sind deshalb als &bdquo;stadtnah&ldquo; zu bezeichnen, da sie, im Gegensatz zu sonstigen Vereinen im Stadtgebiet, Aufgaben erbringen, die ansonsten die Stadt selbst mit ihren Fachbereichen und Abteilungen erbringen m&uuml;sste. Das HFLM und das Feuerwehrmuseum k&ouml;nnte genauso wie das HFM unter st&auml;dtischer Regie gef&uuml;hrt werden. Selbiges gilt f&uuml;r die Volkshochschule, die ja auch in zahlreichen anderen St&auml;dten nicht als Verein sondern als Abteilungen oder &Auml;mter betrieben werden. Auch die Freilichtspiele k&ouml;nnten, wie z.B. andere st&auml;dtische Theater direkt in die st&auml;dtische &Auml;mterstruktur eingegliedert sein. Die Gr&uuml;ndungsv&auml;ter dieser Vereine und die damaligen Gemeinder&auml;te, die oftmals in Personalunion agiert haben, haben jedoch bewusst diese Strukturen so gew&auml;hlt. Mit der satzungsm&auml;&szlig;igen Verankerung eines Vorstandmandates f&uuml;r die/den jeweilige Oberb&uuml;rgermeisterin/jeweiligen Oberb&uuml;rgermeister oder der satzungsm&auml;&szlig;igen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern in Entscheidungsgremien (Freilichtspiele, Volkshochschule) wollten sie offenbar bewusst die Einflussnahme der Stadt auf diese Vereine und deren Kontrolle manifestieren. Dies ist auch insoweit verst&auml;ndlich, als diese Vereine, wie oben ausgef&uuml;hrt, zahlreiche Aufgaben wahrnehmen, die im ureigensten st&auml;dtischen Interesse sind und diese Vereine im Gegenzug, neben den ebenfalls oben angef&uuml;hrten Unterst&uuml;tzungen, noch regelm&auml;&szlig;ig erhebliche finanzielle Mittelzuwendungen aus dem Haushalt der Stadt Schw&auml;bisch Hall erhalten. Ohne diese finanziellen Zuwendungen der Stadt k&ouml;nnten diese Vereine ihre Aktivit&auml;ten gar nicht oder zumindest nicht in dieser Gr&ouml;&szlig;enordnung aus&uuml;ben. Wenn die Stadt jedoch erhebliche finanzielle Mittel an diese Vereine aussch&uuml;ttet, muss sie sich auch angemessene M&ouml;glichkeiten der Einflussnahme und der &Uuml;berwachung sichern. Infolgedessen sind die/der jeweilige Oberb&uuml;rgermeisterin/Oberb&uuml;rgermeister, ebenso wie die in den Vereinsgremien entsandten Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates prim&auml;r im st&auml;dtischen Interesse in den Vorst&auml;nden und sonstigen Funktionen der oben genannten Vereine vertreten.<br />
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Diese Vereine sind deshalb als &bdquo;stadtnah&ldquo; zu bezeichnen, da sie - im Gegensatz zu sonstigen Vereinen im Stadtgebiet - Aufgaben erbringen, die ansonsten die Stadt selbst mit ihren Fachbereichen und Abteilungen erbringen m&uuml;sste. Das Hohenloher Freilandmuseum und das Feuerwehrmuseum k&ouml;nnte genauso wie das H&auml;llisch-Fr&auml;nkische Museum unter st&auml;dtischer Regie gef&uuml;hrt werden. Selbiges gilt f&uuml;r die Volkshochschule, die ja auch in zahlreichen anderen St&auml;dten nicht als Verein, sondern als Abteilungen oder &Auml;mter betrieben werden. Auch die Freilichtspiele k&ouml;nnten, wie z. B. andere st&auml;dtische Theater, direkt in die st&auml;dtische &Auml;mterstruktur eingegliedert sein. Die Gr&uuml;ndungsv&auml;ter dieser Vereine und die damaligen Gemeinder&auml;te, die oftmals in Personalunion agiert haben, haben jedoch bewusst diese Strukturen so gew&auml;hlt. Mit der satzungsm&auml;&szlig;igen Verankerung eines Vorstandmandates f&uuml;r die jeweilige Oberb&uuml;rgermeisterin/ den jeweiligen Oberb&uuml;rgermeister oder der satzungsm&auml;&szlig;igen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern in Entscheidungsgremien (Freilichtspiele, Volkshochschule) wollten sie offenbar bewusst die Einflussnahme der Stadt auf diese Vereine und deren Kontrolle manifestieren. Dies ist auch insoweit verst&auml;ndlich, als diese Vereine - wie oben ausgef&uuml;hrt - zahlreiche Aufgaben wahrnehmen, die im ureigensten st&auml;dtischen Interesse sind und diese Vereine im Gegenzug - neben den ebenfalls oben angef&uuml;hrten Unterst&uuml;tzungen - noch regelm&auml;&szlig;ig erhebliche finanzielle Mittelzuwendungen aus dem Haushalt der Stadt Schw&auml;bisch Hall erhalten. Ohne diese finanziellen Zuwendungen der Stadt k&ouml;nnten diese Vereine ihre Aktivit&auml;ten gar nicht oder zumindest nicht in dieser Gr&ouml;&szlig;enordnung aus&uuml;ben. Wenn die Stadt jedoch erhebliche finanzielle Mittel an diese Vereine aussch&uuml;ttet, muss sie sich auch angemessene M&ouml;glichkeiten der Einflussnahme und der &Uuml;berwachung sichern. Infolgedessen sind die jeweilige Oberb&uuml;rgermeisterin/ der jeweilige Oberb&uuml;rgermeister, ebenso wie die in den Vereinsgremien entsandten Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates prim&auml;r im st&auml;dtischen Interesse in den Vorst&auml;nden und sonstigen Funktionen der oben genannten Vereine vertreten.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nimmt Bezug auf die Debatten zum Nachfolgebau des Globe-Theaters. Hier wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht der Oberb&uuml;rgermeister als Vorsitzender der Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall e. V. befangen ist (s. GR 07.03.2016). Die Verwaltung wie auch das Regierungspr&auml;sidium sind der Auffassung, dass eine Befangenheit nicht vorliegt, da der Oberb&uuml;rgermeister das Vorstandsmandat im &uuml;berwiegenden Interesse der Stadt wahrnimmt und vom Gemeinderat in die jeweiligen Organe entsandt wurde. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim m&ouml;chte dies aufgrund der bereits genannten Debatte f&ouml;rmlich festgestellt haben.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> erhebt hiergegen keine Einw&auml;nde. Die jeweiligen Vertretungen der Stadt in den Organen der Vereine sind offenzulegen und d&uuml;rfen nur mit Zustimmung des Gemeinderats wahrgenommen werden.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> stellt fest, dass die im Beschlussantrag genannte Best&auml;tigung bereits seit Jahrzehnten so praktiziert wurde. Die Abstimmung im Gemeinderat vom 07.03.2016 hat dar&uuml;ber hinaus gezeigt, dass die Mehrheit des Gemeinderats dies ebenfalls so sieht.<br />
 
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Der Gemeinderat best&auml;tigt, dass die Mitgliedschaft und Aufgabenwahrnehmung der/des jeweiligen Oberb&uuml;rgermeisterin/Oberb&uuml;rgermeisters in den oben genannten Vereinen im &uuml;berwiegenden Interesse der Stadt erfolgt und die/der jeweilige Oberb&uuml;rgermeisterin/Oberb&uuml;rgermeister in der Wahrnehmung dieser Funktionen quasi als entsandter Vertreter der Gemeinde und des Gemeinderates handelt.</p>
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Der Gemeinderat best&auml;tigt, dass die Mitgliedschaft und Aufgabenwahrnehmung der/ des jeweiligen Oberb&uuml;rgermeisterin/ Oberb&uuml;rgermeisters in den oben genannten Vereinen im &uuml;berwiegenden Interesse der Stadt erfolgt und die/ der jeweilige Oberb&uuml;rgermeisterin/ Oberb&uuml;rgermeister in der Wahrnehmung dieser Funktionen quasi als entsandter Vertreter der Gemeinde und des Gemeinderates handelt.<br />
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(12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)</p>
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Aktuelle Version vom 25. April 2016, 09:38 Uhr

Sachvortrag:

Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Globe-Theater wurde von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Frage aufgeworfen, ob der Oberbürgermeister als Vorsitzender der Freilichtspiele e. V. nicht befangen ist, wenn in kommunalen Gremien Beschlüsse gefasst werden, die die Freilichtspiele e. V. unmittelbar betreffen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) hat mit E-Mail vom 03.03.2016 keine Befangenheit des Oberbürgermeisters gesehen. Nach Ansicht des RP ist auch auf den Sinn und Zweck der Befangenheitsvorschrift des § 18 Gemeindeordnung abzustellen. Demnach soll durch diese Vorschrift der Einfluss und auch schon der Anschein von sachfremden Einflüssen auf die Entscheidungen in den kommunalen Gremien ausgeschlossen werden. Eine Befangenheit liegt jedoch dann nicht vor, wenn gerade die umgekehrte Interessenslage besteht, dass die Gemeinde durch die Tätigkeit im Verein ihrerseits Einfluss in den stadtnahen Verein hat. Das RP geht deshalb dann nicht von einer Befangenheit aus, wenn „der Oberbürgermeister und etwaige Gemeinderäte quasi als entsandte Vertreter der Gemeinde wirken und hieran bei Ortskundigen keine vernünftigen Zweifel bestehen.“

Die Oberbürgermeisterinnen/ der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall sind aus langjähriger Tradition und mit damaliger Zustimmung des Gemeinderats seit vielen Jahrzehnten Vorstandsmitglieder bzw. Vorsitzende in folgenden Vereinen:

  • Alt Hall
  • Hohenloher Freilandmuseum
  • Feuerwehrmuseum
  • Freilichtspiele
  • Volkshochschule

Die Tätigkeiten in diesen Vereinen und die als Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister ist eng miteinander verknüpft. Die Vereine und die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister als Vorstandsmitglieder/ Vorsitzende dieser Vereine greifen oft auf die Infrastruktur der Stadt Schwäbisch Hall zurück, da diese Vereine sehr viele Aufgaben wahrnehmen, die im überwiegenden Interesse der Stadt Schwäbisch Hall sind. Ohne diesen Rückgriff auf die städtischen Ressourcen, wären die Vereine mit ihren Strukturen und Finanzmitteln oftmals nicht in der Lage, die gewünschten Leistungen zu erbringen.

So übernimmt die städtische Personalabteilung für die Vereine zahlreiche Dienstleistungen im Personalbereich einschließlich der kostenfreien Lohnabrechnung für deren Beschäftigte.
Das Kuchen- und Brunnenfest, das vom Verein Alt Hall organisiert und durchgeführt wird, wird von dem Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall (TM) mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützt. Zudem unterstützt die TM den Verein beim Vorverkauf und bei der Bewerbung der Veranstaltung. Im Gegenzug unterstützt der Verein Alt Hall/ Siedershof die TM beim Sommernachstsfest und bei den Schausiedeveranstaltungen.


Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall erfahren neben den direkten finanziellen Zuwendungen durch die Stadt auch erhebliche Unterstützung im organisatorischen und logistischen Bereich. Beispielhaft sei hier nur die Premierenfeier, die fast ausschließlich von städtischem Personal organisiert und betreut wird, sowie die Mitbenutzung des Rathauses (eigene Räumlichkeiten für die Beleuchtung und Steuerung etc.) genannt.

Vergleichbare Unterstützungen erhalten auch die anderen oben genannten Vereine, insbesondere die Bereiche Recht, Personal, Finanzen, Bauen, Revision und Werkhof erbringen Leistungen für diese so genannten „stadtnahen“ Vereine. So ist der Leiter des Fachbereichs Finanzen zugleich auch der Schatzmeister des Hohenloher Freilandmuseums. Die Revision prüft regelmäßig die Vereine.

Umgekehrt profitiert die Stadt Schwäbisch Hall von den Aktivitäten dieser Vereine die mit ihren Veranstaltungen und Ausstellungen zahlreiche Besucherinnen/ Besucher in die Stadt bringen. Insbesondere der Touristikbereich und die damit verbundenen Branchen wie Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel etc. ziehen Vorteile aus diesen Aktivitäten.

Diese Vereine sind deshalb als „stadtnah“ zu bezeichnen, da sie - im Gegensatz zu sonstigen Vereinen im Stadtgebiet - Aufgaben erbringen, die ansonsten die Stadt selbst mit ihren Fachbereichen und Abteilungen erbringen müsste. Das Hohenloher Freilandmuseum und das Feuerwehrmuseum könnte genauso wie das Hällisch-Fränkische Museum unter städtischer Regie geführt werden. Selbiges gilt für die Volkshochschule, die ja auch in zahlreichen anderen Städten nicht als Verein, sondern als Abteilungen oder Ämter betrieben werden. Auch die Freilichtspiele könnten, wie z. B. andere städtische Theater, direkt in die städtische Ämterstruktur eingegliedert sein. Die Gründungsväter dieser Vereine und die damaligen Gemeinderäte, die oftmals in Personalunion agiert haben, haben jedoch bewusst diese Strukturen so gewählt. Mit der satzungsmäßigen Verankerung eines Vorstandmandates für die jeweilige Oberbürgermeisterin/ den jeweiligen Oberbürgermeister oder der satzungsmäßigen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern in Entscheidungsgremien (Freilichtspiele, Volkshochschule) wollten sie offenbar bewusst die Einflussnahme der Stadt auf diese Vereine und deren Kontrolle manifestieren. Dies ist auch insoweit verständlich, als diese Vereine - wie oben ausgeführt - zahlreiche Aufgaben wahrnehmen, die im ureigensten städtischen Interesse sind und diese Vereine im Gegenzug - neben den ebenfalls oben angeführten Unterstützungen - noch regelmäßig erhebliche finanzielle Mittelzuwendungen aus dem Haushalt der Stadt Schwäbisch Hall erhalten. Ohne diese finanziellen Zuwendungen der Stadt könnten diese Vereine ihre Aktivitäten gar nicht oder zumindest nicht in dieser Größenordnung ausüben. Wenn die Stadt jedoch erhebliche finanzielle Mittel an diese Vereine ausschüttet, muss sie sich auch angemessene Möglichkeiten der Einflussnahme und der Überwachung sichern. Infolgedessen sind die jeweilige Oberbürgermeisterin/ der jeweilige Oberbürgermeister, ebenso wie die in den Vereinsgremien entsandten Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates primär im städtischen Interesse in den Vorständen und sonstigen Funktionen der oben genannten Vereine vertreten.


Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Debatten zum Nachfolgebau des Globe-Theaters. Hier wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht der Oberbürgermeister als Vorsitzender der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. befangen ist (s. GR 07.03.2016). Die Verwaltung wie auch das Regierungspräsidium sind der Auffassung, dass eine Befangenheit nicht vorliegt, da der Oberbürgermeister das Vorstandsmandat im überwiegenden Interesse der Stadt wahrnimmt und vom Gemeinderat in die jeweiligen Organe entsandt wurde. Oberbürgermeister Pelgrim möchte dies aufgrund der bereits genannten Debatte förmlich festgestellt haben.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt erhebt hiergegen keine Einwände. Die jeweiligen Vertretungen der Stadt in den Organen der Vereine sind offenzulegen und dürfen nur mit Zustimmung des Gemeinderats wahrgenommen werden.

Stadtrat Kaiser stellt fest, dass die im Beschlussantrag genannte Bestätigung bereits seit Jahrzehnten so praktiziert wurde. Die Abstimmung im Gemeinderat vom 07.03.2016 hat darüber hinaus gezeigt, dass die Mehrheit des Gemeinderats dies ebenfalls so sieht.
 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat bestätigt, dass die Mitgliedschaft und Aufgabenwahrnehmung der/ des jeweiligen Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeisters in den oben genannten Vereinen im überwiegenden Interesse der Stadt erfolgt und die/ der jeweilige Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister in der Wahrnehmung dieser Funktionen quasi als entsandter Vertreter der Gemeinde und des Gemeinderates handelt.
(12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

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