9326375/meetingminutes/10628844/paragraph
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− | Der Gemeinderat hat am | + | Der Gemeinderat hat am 18.12.2013, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/3886860/meetingminutes/5086127/paragraph § 285] den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0142-07 „Wolfsbühl" auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Büros mqua­drat vom 06.12.2013 gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der frühzeiti­gen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange beauftragt. Ergänzend wurde beschlossen, eine zusätzliche Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße zu prüfen.</p> |
+ | <p align="justify"> | ||
+ | <strong>Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden</strong></p> | ||
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− | <strong> | + | <strong>1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit</strong><br /> |
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Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die Öffentlichkeit zu einer Infor­mationsveranstaltung am 06.03.2014 in den Musiksaal der Grundschule Kreuzäcker einge­laden. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gin­gen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die wesentlichen vorge­brachten Belange können wie folgt wiedergegeben werden:</p> | Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die Öffentlichkeit zu einer Infor­mationsveranstaltung am 06.03.2014 in den Musiksaal der Grundschule Kreuzäcker einge­laden. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gin­gen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die wesentlichen vorge­brachten Belange können wie folgt wiedergegeben werden:</p> | ||
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− | <strong>2. | + | <strong>2. Frühzeitige Behördenbeteiligung</strong><br /> |
Mit Schreiben vom 12.05.2014 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die wesentlichen vorgebrachten Belange kön­nen wie folgt wiedergegeben werden:</p> | Mit Schreiben vom 12.05.2014 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die wesentlichen vorgebrachten Belange kön­nen wie folgt wiedergegeben werden:</p> | ||
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− | <li> | + | <li style="margin-left: 1.27cm;"> |
Wohnbauflächenbedarfsnachweis (Hinweis auf 7D Fortschreibung F-Plan)</li> | Wohnbauflächenbedarfsnachweis (Hinweis auf 7D Fortschreibung F-Plan)</li> | ||
− | <li> | + | <li style="margin-left: 1.27cm;"> |
Beachtung der Hindernisfreiheitsflächen des Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall</li> | Beachtung der Hindernisfreiheitsflächen des Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall</li> | ||
− | <li> | + | <li style="margin-left: 1.27cm;"> |
Berücksichtigung der Fluglärmimmissionen</li> | Berücksichtigung der Fluglärmimmissionen</li> | ||
− | <li> | + | <li style="margin-left: 1.27cm;"> |
Hinweis auf mögliche archäologische Befunde</li> | Hinweis auf mögliche archäologische Befunde</li> | ||
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Beachtung artenschutzrechtlicher Belange</li> | Beachtung artenschutzrechtlicher Belange</li> | ||
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Gestaltung der Freiraumübergänge am östlichen Ortsrand</li> | Gestaltung der Freiraumübergänge am östlichen Ortsrand</li> | ||
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− | <p> | + | <p align="justify"> |
− | In Folge der Stellungnahmen und Anregungen aus der Frühzeitigen Beteiligung wurden | + | In Folge der Stellungnahmen und Anregungen aus der Frühzeitigen Beteiligung wurden ergänzende Untersuchungen und Gutachten erstellt:</p> |
− | <p> | + | <p align="justify"> |
− | Nach einer im Auftrag der HGE erstellten Hindernisanalyse für den Bereich des Flugplatz Schwäbisch Hall - Hessental vom Oktober 2015 liegt die maximale Bauhöhe, bei der eine Verletzung der Hindernisbegrenzungsflächen auszuschließen ist, bei 410,00 m über NN. Im Bereich der höchsten Geländehöhe im Plangebiet (ca. 396,00 m über NN) entspricht dies einer maximal realisierbaren Gebäudehöhe von ca. 14,00 m. Diese ist in der Regel bei einer viergeschossigen Bebauung erreicht, so dass im überarbeiteten städtebaulichen Konzept höchstens dreigeschossige Gebäude, ggf. mit einem Staffelgeschoss vorgesehen sind.</p> | + | Nach einer im Auftrag der HGE erstellten <strong>Hindernisanalyse für den Bereich des Flugplatz Schwäbisch Hall - Hessental</strong> vom Oktober 2015 liegt die maximale Bauhöhe, bei der eine Verletzung der Hindernisbegrenzungsflächen auszuschließen ist, bei 410,00 m über NN. Im Bereich der höchsten Geländehöhe im Plangebiet (ca. 396,00 m über NN) entspricht dies einer maximal realisierbaren Gebäudehöhe von ca. 14,00 m. Diese ist in der Regel bei einer viergeschossigen Bebauung erreicht, so dass im überarbeiteten städtebaulichen Konzept höchstens dreigeschossige Gebäude, ggf. mit einem Staffelgeschoss vorgesehen sind.</p> |
− | <p> | + | <p align="justify"> |
− | Eine ebenfalls von der HGE beauftragte Untersuchung zur Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Wolfsbühl kommt zu dem Ergebnis, dass der gemäß DIN 18005 anzustrebende Richtwert bei Tag für Allgemeine Wohngebiete im nordöstlichen Teil des Plangebiets je nach Abstand zu den Flugrouten geringfügig überschritten wird. Für diesen Bereich werden im Bebauungsplan geeignete Maßnahmen zum passiven Schallschutz festgesetzt werden.</p> | + | Eine ebenfalls von der HGE beauftragte <strong>Untersuchung zur Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen</strong> für das Plangebiet Wolfsbühl kommt zu dem Ergebnis, dass der gemäß DIN 18005 anzustrebende Richtwert bei Tag für Allgemeine Wohngebiete im nordöstlichen Teil des Plangebiets je nach Abstand zu den Flugrouten geringfügig überschritten wird. Für diesen Bereich werden im Bebauungsplan geeignete Maßnahmen zum passiven Schallschutz festgesetzt werden.</p> |
− | <p> | + | <p align="justify"> |
− | Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 archäologische Voruntersuchungen durchführen, um festzustellen, ob es vor einer Erschließung des Plangebietes weiterer Grabungen im Bereich möglicher jung­steinzeitlicher Siedungsreste bedarf. Ebenfalls im Frühjahr 2016 wird noch eine abschlie­ßende artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.</p> | + | Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 <strong>archäologische Voruntersuchungen</strong> durchführen, um festzustellen, ob es vor einer Erschließung des Plangebietes weiterer Grabungen im Bereich möglicher jung­steinzeitlicher Siedungsreste bedarf. Ebenfalls im Frühjahr 2016 wird noch eine abschlie­ßende <strong>artenschutzrechtliche Prüfung</strong> durchgeführt.</p> |
− | <p> | + | <p align="justify"> |
− | Schließlich wurde ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, um im Hinblick auf die Be­fürchtungen der Anwohner wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens die tatsächliche Mehrbelastung zu ermitteln. Auch wurden alternative Anbindungsvarianten an die äußere Erschließung nochmals überprüft.</p> | + | Schließlich wurde ein <strong>Verkehrsgutachten</strong> in Auftrag gegeben, um im Hinblick auf die Be­fürchtungen der Anwohnerinnen/ Anwohner wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens die tatsächliche Mehrbelastung zu ermitteln. Auch wurden alternative Anbindungsvarianten an die äußere Erschließung nochmals überprüft.</p> |
− | <p> | + | <p align="justify"> |
− | <strong> | + | <strong>Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts</strong><br /> |
− | + | ||
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und der weiteren Untersuchungen wurde das städtebauliche Konzept für das Baugebiet Wolfsbühl grundle­gend überarbeitet. Der bisherige planerische Ansatz, die Baufelder linear aus der Struktur der angrenzenden Siedlung heraus nach Osten fortzuentwickeln, wird aufgegeben. Statt­dessen orientieren sich Erschließung und Baufelder an den Flurstücksgrenzen im Plange­biet.</p> | Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und der weiteren Untersuchungen wurde das städtebauliche Konzept für das Baugebiet Wolfsbühl grundle­gend überarbeitet. Der bisherige planerische Ansatz, die Baufelder linear aus der Struktur der angrenzenden Siedlung heraus nach Osten fortzuentwickeln, wird aufgegeben. Statt­dessen orientieren sich Erschließung und Baufelder an den Flurstücksgrenzen im Plange­biet.</p> | ||
− | <p> | + | <p align="justify"> |
Das Plangebiet wird künftig den östlichen Abschluss der Kreuzäckersiedlung bilden, dementsprechend soll der Siedlungsrand ausgebildet werden im Hinblick auf die Höhenvertei­lung und den Übergang zum angrenzenden Freiraum. Eine den Gmelinweg mit dem Komberger Weg verbindende Ringerschließung bildet zwei Quartiere, innerhalb derer eine bis zu dreigeschossige Bebauung um jeweils eine grüne Quartiersmitte angeordnet wird. Hier können Geschosswohnungen, Reihen- oder Doppelhäuser realisiert werden. Außer­halb der Erschließungsstraße, im Übergang zum Freiraum, sollen Baufelder für maximal anderthalb bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt werden. Im nördlichen Plangebiet sind weitere Baufelder für dreigeschossige Punkthäuser angeordnet, die an dieser Stelle einen Übergang zu den benachbarten Gebäudehöhen der bestehenden Bebauung bilden.</p> | Das Plangebiet wird künftig den östlichen Abschluss der Kreuzäckersiedlung bilden, dementsprechend soll der Siedlungsrand ausgebildet werden im Hinblick auf die Höhenvertei­lung und den Übergang zum angrenzenden Freiraum. Eine den Gmelinweg mit dem Komberger Weg verbindende Ringerschließung bildet zwei Quartiere, innerhalb derer eine bis zu dreigeschossige Bebauung um jeweils eine grüne Quartiersmitte angeordnet wird. Hier können Geschosswohnungen, Reihen- oder Doppelhäuser realisiert werden. Außer­halb der Erschließungsstraße, im Übergang zum Freiraum, sollen Baufelder für maximal anderthalb bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt werden. Im nördlichen Plangebiet sind weitere Baufelder für dreigeschossige Punkthäuser angeordnet, die an dieser Stelle einen Übergang zu den benachbarten Gebäudehöhen der bestehenden Bebauung bilden.</p> | ||
− | <p> | + | <p align="justify"> |
− | Die Änderungen des städtebaulichen Entwurfs haben eine geringere Dichte im Plangebiet zur Folge. Aufgrund der teilweisen Reduzierung der Geschossigkeit und eines höheren An­teils an Einzel- und Doppelhäusern (ca. 21 statt bislang 10) sinkt die voraussichtliche Zahl der Wohneinheiten von ca. 104 auf ca. 78. Bei angenommenen 2,2 Personen / Wohnein­heit ergeben sich ca. 172 neue Einwohner im Plangebiet, was etwa 78 EW / ha Bruttobau­land entspricht.</p> | + | Die Änderungen des städtebaulichen Entwurfs haben eine geringere Dichte im Plangebiet zur Folge. Aufgrund der teilweisen Reduzierung der Geschossigkeit und eines höheren An­teils an Einzel- und Doppelhäusern (ca. 21 statt bislang 10) sinkt die voraussichtliche Zahl der Wohneinheiten von ca. 104 auf ca. 78. Bei angenommenen 2,2 Personen/ Wohnein­heit ergeben sich ca. 172 neue Einwohnerinnen/ Einwohner im Plangebiet, was etwa 78 EW/ ha Bruttobau­land entspricht.</p> |
− | <p> | + | <p align="justify"> |
− | <strong> | + | <strong>Verkehrliche Anbindung</strong><br /> |
− | + | Es ist vorgesehen, das Plangebiet über Gmelinweg und Komberger Weg an das bestehen­de Straßennetz der Kreuzäckersiedlung anzubinden. Aufgrund der Besorgnis der Anwoh­nerinnen/ Anwohner vor zusätzlicher Verkehrsbelastung wurde das Büro BrennerPlan GmbH aus Stuttgart mit einem qualifizierten Verkehrsgutachten beauftragt, um die tatsächliche Mehrbelastung dieser Variante zu ermitteln. Auch wurden alternative Zufahrtsmöglichkeiten ein weiteres Mal geprüft.</p> | |
− | Es ist vorgesehen, das Plangebiet über Gmelinweg und Komberger Weg an das bestehen­de Straßennetz der Kreuzäckersiedlung anzubinden. Aufgrund der Besorgnis der Anwoh­ | + | <p align="justify"> |
− | <p> | + | <strong>1. Anbindung über Gmelinweg und Komberger Weg</strong><br /> |
− | <strong> | + | Zur Ermittlung der tatsächlichen Mehrbelastung wurde zunächst eine Verkehrszählung an sechs Knotenpunkten in der Kreuzäckersiedlung durchgeführt. Anschließend wurde mittels einer Prognose die durch das geplante Wohnquartier zu erwartende Verkehrszunahme er­mittelt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die täglichen Verkehrsmengen im Gmelinweg und Komberger Weg in der Summe zwar um ca. 125 % steigen, die Werte in den Spitzen­stunden jedoch noch weit unter den für Wohnwege typischen Verkehrsmengen liegen. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geht bei Wohnwegen von einer Ver­kehrsstärke < 150 Kfz/h, bei Wohnstraßen sogar von < 400 Kfz/h aus:</p> |
− | Zur Ermittlung der tatsächlichen Mehrbelastung wurde zunächst eine Verkehrszählung an sechs Knotenpunkten in der Kreuzäckersiedlung durchgeführt. Anschließend wurde mittels einer Prognose die durch das geplante Wohnquartier zu erwartende Verkehrszunahme er­mittelt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die täglichen Verkehrsmengen im Gmelinweg und Komberger Weg in der Summe zwar um ca. 125 % steigen, die Werte in den Spitzen­stunden jedoch noch weit unter den für Wohnwege typischen Verkehrsmengen liegen. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geht bei Wohnwegen von einer Ver­kehrsstärke <150 Kfz/h, bei Wohnstraßen sogar von <400 Kfz/h aus:</p> | + | |
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Tabelle: Verkehrsaufkommen zur Spitzenstunde (Quelle: BrennerPlan GmbH)</p> | Tabelle: Verkehrsaufkommen zur Spitzenstunde (Quelle: BrennerPlan GmbH)</p> | ||
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− | <strong> | + | <strong>2. Anbindung an die Tüngentaler Straße</strong><br /> |
− | Im Auftrag des Gemeinderats wurde eine zusätzliche Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße geprüft. Hierzu wäre die Aufweitung des Feldweges am östlichen Sied­lungsrand erforderlich. Die dafür notwendigen Flächen stehen aufgrund der Eigentumsver­hältnisse nicht zur Verfügung. Weiter ist zu bedenken, dass eine direkte Anbindung nach Süden auch den östlichen Teil der Kreuzäckersiedlung auf kurzem Wege mit der Tüngentaler Straße verbinden würde, so dass dort ein Mehrverkehr entstünde, der die bestehende Randbebauung entlang des heutigen Feldweges zusätzlich belasten würde. Die Variante, eine Straße nach Osten um den Baumschulbetrieb herum zu bauen, wäre aufgrund der Länge der anbaufreien Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirt­schaftlich und würde den Landschafts- und Naherholungsraum zusätzlich belasten</p> | + | Im Auftrag des Gemeinderats wurde eine zusätzliche Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße geprüft. Hierzu wäre die Aufweitung des Feldweges am östlichen Sied­lungsrand erforderlich. Die dafür notwendigen Flächen stehen aufgrund der Eigentumsver­hältnisse nicht zur Verfügung. Weiter ist zu bedenken, dass eine direkte Anbindung nach Süden auch den östlichen Teil der Kreuzäckersiedlung auf kurzem Wege mit der Tüngentaler Straße verbinden würde, so dass dort ein Mehrverkehr entstünde, der die bestehende Randbebauung entlang des heutigen Feldweges zusätzlich belasten würde. Die Variante, eine Straße nach Osten um den Baumschulbetrieb herum zu bauen, wäre aufgrund der Länge der anbaufreien Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirt­schaftlich und würde den Landschafts- und Naherholungsraum zusätzlich belasten.</p> |
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− | <strong> | + | <strong>3. Anbindung an Schweickerweg / Crailsheimer Straße</strong><br /> |
Auch eine solche Variante wäre aufgrund der Länge der anbaufreien bzw. einseitig er­schlossenen Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirtschaftlich. Das Verkehrsauf­kommen aus dem Plangebiet würde sich auf drei Erschließungsstraßen verteilen, jedoch steht die Minderbelastung für das bestehende Verkehrsnetz in keinem Verhältnis zu den Mehrkosten. Zudem würde in diesem Fall der nordöstliche Siedlungsrand zusätzlich belas­tet.</p> | Auch eine solche Variante wäre aufgrund der Länge der anbaufreien bzw. einseitig er­schlossenen Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirtschaftlich. Das Verkehrsauf­kommen aus dem Plangebiet würde sich auf drei Erschließungsstraßen verteilen, jedoch steht die Minderbelastung für das bestehende Verkehrsnetz in keinem Verhältnis zu den Mehrkosten. Zudem würde in diesem Fall der nordöstliche Siedlungsrand zusätzlich belas­tet.</p> | ||
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− | <strong> | + | <strong>Fazit</strong><br /> |
Im Ergebnis ist eine Erschließung des geplanten Baugebiets „Wolfsbühl“ über das beste­hende Verkehrsnetz der Kreuzäckersiedlung aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht vertretbar. Es wird empfohlen, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des überarbei­teten städtebaulichen Konzepts fortzuführen.</p> | Im Ergebnis ist eine Erschließung des geplanten Baugebiets „Wolfsbühl“ über das beste­hende Verkehrsnetz der Kreuzäckersiedlung aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht vertretbar. Es wird empfohlen, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des überarbei­teten städtebaulichen Konzepts fortzuführen.</p> | ||
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Dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept für das geplante Baugebiet „Wolfsbühl“ entsprechend dem Lageplan vom 24.02.2016 wird zugestimmt.</li> | Dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept für das geplante Baugebiet „Wolfsbühl“ entsprechend dem Lageplan vom 24.02.2016 wird zugestimmt.</li> | ||
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− | Die künftige Anbindung des Quartiers soll über das bestehende Straßennetz der Kreuz | + | Die künftige Anbindung des Quartiers soll über das bestehende Straßennetz der Kreuzäckersiedlung und die Fortführung von Gmelinweg und Komberger Weg erfolgen.</li> |
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Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 0142-07 „Wolfs­bühl“ auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzepts fortzuführen.</li> | Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 0142-07 „Wolfs­bühl“ auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzepts fortzuführen.</li> | ||
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+ | (29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)</p> | ||
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Aktuelle Version vom 20. April 2016, 13:53 Uhr
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 18.12.2013, § 285 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0142-07 „Wolfsbühl" auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Büros mquadrat vom 06.12.2013 gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt. Ergänzend wurde beschlossen, eine zusätzliche Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße zu prüfen.
Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die Öffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung am 06.03.2014 in den Musiksaal der Grundschule Kreuzäcker eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die wesentlichen vorgebrachten Belange können wie folgt wiedergegeben werden:
- Generelle Ablehnung der baulichen Nutzung dieser Fläche, da kein Bedarf an weiteren Wohnbauflächen gesehen wird
- Geplante Bebauung mit bis zu 16 Metern Höhe zu hoch
- Alte und neue Bebauung (Satteldach alt, Flachdach neu) passen nicht zusammen
- Erschließung über das bestehende Straßennetz (Gmelinweg, Komberger Weg) für Anwohner nicht zumutbar
- Bestehender Grasweg an der Ostseite der jetzigen Bebauung soll als Zufahrtsmöglichkeit erhalten bleiben
2. Frühzeitige Behördenbeteiligung
Mit Schreiben vom 12.05.2014 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die wesentlichen vorgebrachten Belange können wie folgt wiedergegeben werden:
- Wohnbauflächenbedarfsnachweis (Hinweis auf 7D Fortschreibung F-Plan)
- Beachtung der Hindernisfreiheitsflächen des Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall
- Berücksichtigung der Fluglärmimmissionen
- Hinweis auf mögliche archäologische Befunde
- Beachtung artenschutzrechtlicher Belange
- Gestaltung der Freiraumübergänge am östlichen Ortsrand
In Folge der Stellungnahmen und Anregungen aus der Frühzeitigen Beteiligung wurden ergänzende Untersuchungen und Gutachten erstellt:
Nach einer im Auftrag der HGE erstellten Hindernisanalyse für den Bereich des Flugplatz Schwäbisch Hall - Hessental vom Oktober 2015 liegt die maximale Bauhöhe, bei der eine Verletzung der Hindernisbegrenzungsflächen auszuschließen ist, bei 410,00 m über NN. Im Bereich der höchsten Geländehöhe im Plangebiet (ca. 396,00 m über NN) entspricht dies einer maximal realisierbaren Gebäudehöhe von ca. 14,00 m. Diese ist in der Regel bei einer viergeschossigen Bebauung erreicht, so dass im überarbeiteten städtebaulichen Konzept höchstens dreigeschossige Gebäude, ggf. mit einem Staffelgeschoss vorgesehen sind.
Eine ebenfalls von der HGE beauftragte Untersuchung zur Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Wolfsbühl kommt zu dem Ergebnis, dass der gemäß DIN 18005 anzustrebende Richtwert bei Tag für Allgemeine Wohngebiete im nordöstlichen Teil des Plangebiets je nach Abstand zu den Flugrouten geringfügig überschritten wird. Für diesen Bereich werden im Bebauungsplan geeignete Maßnahmen zum passiven Schallschutz festgesetzt werden.
Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 archäologische Voruntersuchungen durchführen, um festzustellen, ob es vor einer Erschließung des Plangebietes weiterer Grabungen im Bereich möglicher jungsteinzeitlicher Siedungsreste bedarf. Ebenfalls im Frühjahr 2016 wird noch eine abschließende artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.
Schließlich wurde ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, um im Hinblick auf die Befürchtungen der Anwohnerinnen/ Anwohner wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens die tatsächliche Mehrbelastung zu ermitteln. Auch wurden alternative Anbindungsvarianten an die äußere Erschließung nochmals überprüft.
Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und der weiteren Untersuchungen wurde das städtebauliche Konzept für das Baugebiet Wolfsbühl grundlegend überarbeitet. Der bisherige planerische Ansatz, die Baufelder linear aus der Struktur der angrenzenden Siedlung heraus nach Osten fortzuentwickeln, wird aufgegeben. Stattdessen orientieren sich Erschließung und Baufelder an den Flurstücksgrenzen im Plangebiet.
Das Plangebiet wird künftig den östlichen Abschluss der Kreuzäckersiedlung bilden, dementsprechend soll der Siedlungsrand ausgebildet werden im Hinblick auf die Höhenverteilung und den Übergang zum angrenzenden Freiraum. Eine den Gmelinweg mit dem Komberger Weg verbindende Ringerschließung bildet zwei Quartiere, innerhalb derer eine bis zu dreigeschossige Bebauung um jeweils eine grüne Quartiersmitte angeordnet wird. Hier können Geschosswohnungen, Reihen- oder Doppelhäuser realisiert werden. Außerhalb der Erschließungsstraße, im Übergang zum Freiraum, sollen Baufelder für maximal anderthalb bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt werden. Im nördlichen Plangebiet sind weitere Baufelder für dreigeschossige Punkthäuser angeordnet, die an dieser Stelle einen Übergang zu den benachbarten Gebäudehöhen der bestehenden Bebauung bilden.
Die Änderungen des städtebaulichen Entwurfs haben eine geringere Dichte im Plangebiet zur Folge. Aufgrund der teilweisen Reduzierung der Geschossigkeit und eines höheren Anteils an Einzel- und Doppelhäusern (ca. 21 statt bislang 10) sinkt die voraussichtliche Zahl der Wohneinheiten von ca. 104 auf ca. 78. Bei angenommenen 2,2 Personen/ Wohneinheit ergeben sich ca. 172 neue Einwohnerinnen/ Einwohner im Plangebiet, was etwa 78 EW/ ha Bruttobauland entspricht.
Verkehrliche Anbindung
Es ist vorgesehen, das Plangebiet über Gmelinweg und Komberger Weg an das bestehende Straßennetz der Kreuzäckersiedlung anzubinden. Aufgrund der Besorgnis der Anwohnerinnen/ Anwohner vor zusätzlicher Verkehrsbelastung wurde das Büro BrennerPlan GmbH aus Stuttgart mit einem qualifizierten Verkehrsgutachten beauftragt, um die tatsächliche Mehrbelastung dieser Variante zu ermitteln. Auch wurden alternative Zufahrtsmöglichkeiten ein weiteres Mal geprüft.
1. Anbindung über Gmelinweg und Komberger Weg
Zur Ermittlung der tatsächlichen Mehrbelastung wurde zunächst eine Verkehrszählung an sechs Knotenpunkten in der Kreuzäckersiedlung durchgeführt. Anschließend wurde mittels einer Prognose die durch das geplante Wohnquartier zu erwartende Verkehrszunahme ermittelt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die täglichen Verkehrsmengen im Gmelinweg und Komberger Weg in der Summe zwar um ca. 125 % steigen, die Werte in den Spitzenstunden jedoch noch weit unter den für Wohnwege typischen Verkehrsmengen liegen. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geht bei Wohnwegen von einer Verkehrsstärke < 150 Kfz/h, bei Wohnstraßen sogar von < 400 Kfz/h aus:
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Kfz / Spitzenstunde |
Richtwerte RASt 06 |
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im Bestand |
mit „Wolfsbühl“ |
Wohnweg |
Wohnstraße |
Gmelinweg |
13 |
22 |
< 150 |
< 400 |
Komberger Weg |
24 |
36 |
< 150 |
< 400 |
Tabelle: Verkehrsaufkommen zur Spitzenstunde (Quelle: BrennerPlan GmbH)
2. Anbindung an die Tüngentaler Straße
Im Auftrag des Gemeinderats wurde eine zusätzliche Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße geprüft. Hierzu wäre die Aufweitung des Feldweges am östlichen Siedlungsrand erforderlich. Die dafür notwendigen Flächen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht zur Verfügung. Weiter ist zu bedenken, dass eine direkte Anbindung nach Süden auch den östlichen Teil der Kreuzäckersiedlung auf kurzem Wege mit der Tüngentaler Straße verbinden würde, so dass dort ein Mehrverkehr entstünde, der die bestehende Randbebauung entlang des heutigen Feldweges zusätzlich belasten würde. Die Variante, eine Straße nach Osten um den Baumschulbetrieb herum zu bauen, wäre aufgrund der Länge der anbaufreien Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirtschaftlich und würde den Landschafts- und Naherholungsraum zusätzlich belasten.
3. Anbindung an Schweickerweg / Crailsheimer Straße
Auch eine solche Variante wäre aufgrund der Länge der anbaufreien bzw. einseitig erschlossenen Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirtschaftlich. Das Verkehrsaufkommen aus dem Plangebiet würde sich auf drei Erschließungsstraßen verteilen, jedoch steht die Minderbelastung für das bestehende Verkehrsnetz in keinem Verhältnis zu den Mehrkosten. Zudem würde in diesem Fall der nordöstliche Siedlungsrand zusätzlich belastet.
Fazit
Im Ergebnis ist eine Erschließung des geplanten Baugebiets „Wolfsbühl“ über das bestehende Verkehrsnetz der Kreuzäckersiedlung aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht vertretbar. Es wird empfohlen, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzepts fortzuführen.
Anlage: Städtebauliches Konzept Wolfsbühl vom 24.02.2016
Beschluss:
- Dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept für das geplante Baugebiet „Wolfsbühl“ entsprechend dem Lageplan vom 24.02.2016 wird zugestimmt.
- Die künftige Anbindung des Quartiers soll über das bestehende Straßennetz der Kreuzäckersiedlung und die Fortführung von Gmelinweg und Komberger Weg erfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“ auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzepts fortzuführen.
(29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)