9326375/meetingminutes/10628844/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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|paragraph-attribute-id=10628844|paragraph-attribute-mm_id=9326375|paragraph-attribute-number=59|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=59|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=67/16|paragraph-attribute-title=Bebauungsplan "Wolfsbühl", Kreuzäcker; hier: Städtebauliches Konzept und Erschließung|paragraph-attribute-statement=<p align="justify">
Der Gemeinderat hat am 16.12.2013 den Aufstellungsbeschluss f&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0142-07 &quot;Wolfsb&uuml;hl&quot; auf Grundlage des st&auml;dtebaulichen Entwurfs des B&uuml;ros mqua&shy;drat vom 06.12.2013 gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchf&uuml;hrung der fr&uuml;hzeiti&shy;gen Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Be&shy;lange beauftragt. Erg&auml;nzend wurde beschlossen, eine zus&auml;tzliche Erschlie&szlig;ung nach S&uuml;den in Richtung T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e zu pr&uuml;fen.</p>
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Der Gemeinderat hat am 18.12.2013, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/3886860/meetingminutes/5086127/paragraph &sect; 285] den Aufstellungsbeschluss f&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0142-07 &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&quot; auf Grundlage des st&auml;dtebaulichen Entwurfs des B&uuml;ros mqua&shy;drat vom 06.12.2013 gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchf&uuml;hrung der fr&uuml;hzeiti&shy;gen Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Be&shy;lange beauftragt. Erg&auml;nzend wurde beschlossen, eine zus&auml;tzliche Erschlie&szlig;ung nach S&uuml;den in Richtung T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e zu pr&uuml;fen.</p>
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<p align="justify">
 +
<strong>Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden</strong></p>
 
<p>
 
<p>
<strong>2. Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden</strong></p>
+
<strong>1. Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit</strong><br />
<p>
+
<strong>2.1 Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit</strong><br />
+
 
Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die &Ouml;ffentlichkeit zu einer Infor&shy;mationsveranstaltung am 06.03.2014 in den Musiksaal der Grundschule Kreuz&auml;cker einge&shy;laden. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 100 interessierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gin&shy;gen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die wesentlichen vorge&shy;brachten Belange k&ouml;nnen wie folgt wiedergegeben werden:</p>
 
Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die &Ouml;ffentlichkeit zu einer Infor&shy;mationsveranstaltung am 06.03.2014 in den Musiksaal der Grundschule Kreuz&auml;cker einge&shy;laden. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 100 interessierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gin&shy;gen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die wesentlichen vorge&shy;brachten Belange k&ouml;nnen wie folgt wiedergegeben werden:</p>
 
<ul>
 
<ul>
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<p>
 
<p>
<strong>2.2 Fr&uuml;hzeitige Beh&ouml;rdenbeteiligung</strong><br />
+
<strong>2. Fr&uuml;hzeitige Beh&ouml;rdenbeteiligung</strong><br />
 
Mit Schreiben vom 12.05.2014 wurden die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange fr&uuml;hzeitig am Verfahren beteiligt. Die wesentlichen vorgebrachten Belange k&ouml;n&shy;nen wie folgt wiedergegeben werden:</p>
 
Mit Schreiben vom 12.05.2014 wurden die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange fr&uuml;hzeitig am Verfahren beteiligt. Die wesentlichen vorgebrachten Belange k&ouml;n&shy;nen wie folgt wiedergegeben werden:</p>
 
<ul>
 
<ul>
<li>
+
<li style="margin-left: 1.27cm;">
 
Wohnbaufl&auml;chenbedarfsnachweis (Hinweis auf 7D Fortschreibung F-Plan)</li>
 
Wohnbaufl&auml;chenbedarfsnachweis (Hinweis auf 7D Fortschreibung F-Plan)</li>
<li>
+
<li style="margin-left: 1.27cm;">
 
Beachtung der Hindernisfreiheitsfl&auml;chen des Verkehrslandeplatz Schw&auml;bisch Hall</li>
 
Beachtung der Hindernisfreiheitsfl&auml;chen des Verkehrslandeplatz Schw&auml;bisch Hall</li>
<li>
+
<li style="margin-left: 1.27cm;">
 
Ber&uuml;cksichtigung der Flugl&auml;rmimmissionen</li>
 
Ber&uuml;cksichtigung der Flugl&auml;rmimmissionen</li>
<li>
+
<li style="margin-left: 1.27cm;">
 
Hinweis auf m&ouml;gliche arch&auml;ologische Befunde</li>
 
Hinweis auf m&ouml;gliche arch&auml;ologische Befunde</li>
<li>
+
<li style="margin-left: 1.27cm;">
 
Beachtung artenschutzrechtlicher Belange</li>
 
Beachtung artenschutzrechtlicher Belange</li>
<li>
+
<li style="margin-left: 1.27cm;">
 
Gestaltung der Freiraum&uuml;berg&auml;nge am &ouml;stlichen Ortsrand</li>
 
Gestaltung der Freiraum&uuml;berg&auml;nge am &ouml;stlichen Ortsrand</li>
 
</ul>
 
</ul>
<p>
+
<p align="justify">
In Folge der Stellungnahmen und Anregungen aus der Fr&uuml;hzeitigen Beteiligung wurden&nbsp; erg&auml;nzende Untersuchungen und Gutachten erstellt:</p>
+
In Folge der Stellungnahmen und Anregungen aus der Fr&uuml;hzeitigen Beteiligung wurden erg&auml;nzende Untersuchungen und Gutachten erstellt:</p>
<p>
+
<p align="justify">
Nach einer im Auftrag der HGE erstellten Hindernisanalyse f&uuml;r den Bereich des Flugplatz Schw&auml;bisch Hall - Hessental vom Oktober 2015 liegt die maximale Bauh&ouml;he, bei der eine Verletzung der Hindernisbegrenzungsfl&auml;chen auszuschlie&szlig;en ist, bei 410,00 m &uuml;ber NN. Im Bereich der h&ouml;chsten Gel&auml;ndeh&ouml;he im Plangebiet (ca. 396,00 m &uuml;ber NN) entspricht dies einer maximal realisierbaren Geb&auml;udeh&ouml;he von ca. 14,00 m. Diese ist in der Regel bei einer viergeschossigen Bebauung erreicht, so dass im &uuml;berarbeiteten st&auml;dtebaulichen Konzept h&ouml;chstens dreigeschossige Geb&auml;ude, ggf. mit einem Staffelgeschoss vorgesehen sind.</p>
+
Nach einer im Auftrag der HGE erstellten <strong>Hindernisanalyse f&uuml;r den Bereich des Flugplatz Schw&auml;bisch Hall - Hessental</strong> vom Oktober 2015 liegt die maximale Bauh&ouml;he, bei der eine Verletzung der Hindernisbegrenzungsfl&auml;chen auszuschlie&szlig;en ist, bei 410,00 m &uuml;ber NN. Im Bereich der h&ouml;chsten Gel&auml;ndeh&ouml;he im Plangebiet (ca. 396,00 m &uuml;ber NN) entspricht dies einer maximal realisierbaren Geb&auml;udeh&ouml;he von ca. 14,00 m. Diese ist in der Regel bei einer viergeschossigen Bebauung erreicht, so dass im &uuml;berarbeiteten st&auml;dtebaulichen Konzept h&ouml;chstens dreigeschossige Geb&auml;ude, ggf. mit einem Staffelgeschoss vorgesehen sind.</p>
<p>
+
<p align="justify">
Eine ebenfalls von der HGE beauftragte Untersuchung zur Ermittlung der zu erwartenden Flugl&auml;rmimmissionen f&uuml;r das Plangebiet Wolfsb&uuml;hl kommt zu dem Ergebnis, dass der gem&auml;&szlig; DIN 18005 anzustrebende Richtwert bei Tag f&uuml;r Allgemeine Wohngebiete im nord&ouml;stlichen Teil des Plangebiets je nach Abstand zu den Flugrouten geringf&uuml;gig &uuml;berschritten wird. F&uuml;r diesen Bereich werden im Bebauungsplan geeignete Ma&szlig;nahmen zum passiven Schallschutz festgesetzt werden.</p>
+
Eine ebenfalls von der HGE beauftragte <strong>Untersuchung zur Ermittlung der zu erwartenden Flugl&auml;rmimmissionen</strong> f&uuml;r das Plangebiet Wolfsb&uuml;hl kommt zu dem Ergebnis, dass der gem&auml;&szlig; DIN 18005 anzustrebende Richtwert bei Tag f&uuml;r Allgemeine Wohngebiete im nord&ouml;stlichen Teil des Plangebiets je nach Abstand zu den Flugrouten geringf&uuml;gig &uuml;berschritten wird. F&uuml;r diesen Bereich werden im Bebauungsplan geeignete Ma&szlig;nahmen zum passiven Schallschutz festgesetzt werden.</p>
<p>
+
<p align="justify">
Das Landesamt f&uuml;r Denkmalpflege im Regierungspr&auml;sidium Stuttgart wird voraussichtlich im Fr&uuml;hjahr 2016 arch&auml;ologische Voruntersuchungen durchf&uuml;hren, um festzustellen, ob es vor einer Erschlie&szlig;ung des Plangebietes weiterer Grabungen im Bereich m&ouml;glicher jung&shy;steinzeitlicher Siedungsreste bedarf. Ebenfalls im Fr&uuml;hjahr 2016 wird noch eine abschlie&shy;&szlig;ende artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung durchgef&uuml;hrt.</p>
+
Das Landesamt f&uuml;r Denkmalpflege im Regierungspr&auml;sidium Stuttgart wird voraussichtlich im Fr&uuml;hjahr 2016 <strong>arch&auml;ologische Voruntersuchungen</strong> durchf&uuml;hren, um festzustellen, ob es vor einer Erschlie&szlig;ung des Plangebietes weiterer Grabungen im Bereich m&ouml;glicher jung&shy;steinzeitlicher Siedungsreste bedarf. Ebenfalls im Fr&uuml;hjahr 2016 wird noch eine abschlie&shy;&szlig;ende <strong>artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung</strong> durchgef&uuml;hrt.</p>
<p>
+
<p align="justify">
Schlie&szlig;lich wurde ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, um im Hinblick auf die Be&shy;f&uuml;rchtungen der Anwohner wegen des zus&auml;tzlichen Verkehrsaufkommens die tats&auml;chliche Mehrbelastung zu ermitteln. Auch wurden alternative Anbindungsvarianten an die &auml;u&szlig;ere Erschlie&szlig;ung nochmals &uuml;berpr&uuml;ft.</p>
+
Schlie&szlig;lich wurde ein <strong>Verkehrsgutachten</strong> in Auftrag gegeben, um im Hinblick auf die Be&shy;f&uuml;rchtungen der Anwohnerinnen/ Anwohner wegen des zus&auml;tzlichen Verkehrsaufkommens die tats&auml;chliche Mehrbelastung zu ermitteln. Auch wurden alternative Anbindungsvarianten an die &auml;u&szlig;ere Erschlie&szlig;ung nochmals &uuml;berpr&uuml;ft.</p>
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+
<p align="justify">
<strong>3. &Uuml;berarbeitung des st&auml;dtebaulichen Konzepts</strong></p>
+
<strong>&Uuml;berarbeitung des st&auml;dtebaulichen Konzepts</strong><br />
<p>
+
 
Unter Ber&uuml;cksichtigung der Erkenntnisse aus der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung und der weiteren Untersuchungen wurde das st&auml;dtebauliche Konzept f&uuml;r das Baugebiet Wolfsb&uuml;hl grundle&shy;gend &uuml;berarbeitet. Der bisherige planerische Ansatz, die Baufelder linear aus der Struktur der angrenzenden Siedlung heraus nach Osten fortzuentwickeln, wird aufgegeben. Statt&shy;dessen orientieren sich Erschlie&szlig;ung und Baufelder an den Flurst&uuml;cksgrenzen im Plange&shy;biet.</p>
 
Unter Ber&uuml;cksichtigung der Erkenntnisse aus der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung und der weiteren Untersuchungen wurde das st&auml;dtebauliche Konzept f&uuml;r das Baugebiet Wolfsb&uuml;hl grundle&shy;gend &uuml;berarbeitet. Der bisherige planerische Ansatz, die Baufelder linear aus der Struktur der angrenzenden Siedlung heraus nach Osten fortzuentwickeln, wird aufgegeben. Statt&shy;dessen orientieren sich Erschlie&szlig;ung und Baufelder an den Flurst&uuml;cksgrenzen im Plange&shy;biet.</p>
<p>
+
<p align="justify">
 
Das Plangebiet wird k&uuml;nftig den &ouml;stlichen Abschluss der Kreuz&auml;ckersiedlung bilden, dementsprechend soll der Siedlungsrand ausgebildet werden im Hinblick auf die H&ouml;henvertei&shy;lung und den &Uuml;bergang zum angrenzenden Freiraum. Eine den Gmelinweg mit dem Komberger Weg verbindende Ringerschlie&szlig;ung bildet zwei Quartiere, innerhalb derer eine bis zu dreigeschossige Bebauung um jeweils eine gr&uuml;ne Quartiersmitte angeordnet wird. Hier k&ouml;nnen Geschosswohnungen, Reihen- oder Doppelh&auml;user realisiert werden. Au&szlig;er&shy;halb der Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;e, im &Uuml;bergang zum Freiraum, sollen Baufelder f&uuml;r maximal anderthalb bis zweigeschossige Einzel- und Doppelh&auml;user festgesetzt werden. Im n&ouml;rdlichen Plangebiet sind weitere Baufelder f&uuml;r dreigeschossige Punkth&auml;user angeordnet, die an dieser Stelle einen &Uuml;bergang zu den benachbarten Geb&auml;udeh&ouml;hen der bestehenden Bebauung bilden.</p>
 
Das Plangebiet wird k&uuml;nftig den &ouml;stlichen Abschluss der Kreuz&auml;ckersiedlung bilden, dementsprechend soll der Siedlungsrand ausgebildet werden im Hinblick auf die H&ouml;henvertei&shy;lung und den &Uuml;bergang zum angrenzenden Freiraum. Eine den Gmelinweg mit dem Komberger Weg verbindende Ringerschlie&szlig;ung bildet zwei Quartiere, innerhalb derer eine bis zu dreigeschossige Bebauung um jeweils eine gr&uuml;ne Quartiersmitte angeordnet wird. Hier k&ouml;nnen Geschosswohnungen, Reihen- oder Doppelh&auml;user realisiert werden. Au&szlig;er&shy;halb der Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;e, im &Uuml;bergang zum Freiraum, sollen Baufelder f&uuml;r maximal anderthalb bis zweigeschossige Einzel- und Doppelh&auml;user festgesetzt werden. Im n&ouml;rdlichen Plangebiet sind weitere Baufelder f&uuml;r dreigeschossige Punkth&auml;user angeordnet, die an dieser Stelle einen &Uuml;bergang zu den benachbarten Geb&auml;udeh&ouml;hen der bestehenden Bebauung bilden.</p>
<p>
+
<p align="justify">
Die &Auml;nderungen des st&auml;dtebaulichen Entwurfs haben eine geringere Dichte im Plangebiet zur Folge. Aufgrund der teilweisen Reduzierung der Geschossigkeit und eines h&ouml;heren An&shy;teils an Einzel- und Doppelh&auml;usern (ca. 21 statt bislang 10) sinkt die voraussichtliche Zahl der Wohneinheiten von ca. 104 auf ca. 78. Bei angenommenen 2,2 Personen / Wohnein&shy;heit ergeben sich ca. 172 neue Einwohner im Plangebiet, was etwa 78 EW / ha Bruttobau&shy;land entspricht.</p>
+
Die &Auml;nderungen des st&auml;dtebaulichen Entwurfs haben eine geringere Dichte im Plangebiet zur Folge. Aufgrund der teilweisen Reduzierung der Geschossigkeit und eines h&ouml;heren An&shy;teils an Einzel- und Doppelh&auml;usern (ca. 21 statt bislang 10) sinkt die voraussichtliche Zahl der Wohneinheiten von ca. 104 auf ca. 78. Bei angenommenen 2,2 Personen/ Wohnein&shy;heit ergeben sich ca. 172 neue Einwohnerinnen/ Einwohner im Plangebiet, was etwa 78 EW/ ha Bruttobau&shy;land entspricht.</p>
<p>
+
<p align="justify">
<strong>4. Verkehrliche Anbindung</strong></p>
+
<strong>Verkehrliche Anbindung</strong><br />
<p>
+
Es ist vorgesehen, das Plangebiet &uuml;ber Gmelinweg und Komberger Weg an das bestehen&shy;de Stra&szlig;ennetz der Kreuz&auml;ckersiedlung anzubinden. Aufgrund der Besorgnis der Anwoh&shy;nerinnen/ Anwohner vor zus&auml;tzlicher Verkehrsbelastung wurde das B&uuml;ro BrennerPlan GmbH aus Stuttgart mit einem qualifizierten Verkehrsgutachten beauftragt, um die tats&auml;chliche Mehrbelastung dieser Variante zu ermitteln. Auch wurden alternative Zufahrtsm&ouml;glichkeiten ein weiteres Mal gepr&uuml;ft.</p>
Es ist vorgesehen, das Plangebiet &uuml;ber Gmelinweg und Komberger Weg an das bestehen&shy;de Stra&szlig;ennetz der Kreuz&auml;ckersiedlung anzubinden. Aufgrund der Besorgnis der Anwoh&shy;ner vor zus&auml;tzlicher Verkehrsbelastung wurde das B&uuml;ro BrennerPlan GmbH aus Stuttgart mit einem qualifizierten Verkehrsgutachten beauftragt, um die tats&auml;chliche Mehrbelastung dieser Variante zu ermitteln. Auch wurden alternative Zufahrtsm&ouml;glichkeiten ein weiteres Mal gepr&uuml;ft.</p>
+
<p align="justify">
<p>
+
<strong>1. Anbindung &uuml;ber Gmelinweg und Komberger Weg</strong><br />
<strong>4.1 Anbindung &uuml;ber Gmelinweg und Komberger Weg</strong><br />
+
Zur Ermittlung der tats&auml;chlichen Mehrbelastung wurde zun&auml;chst eine Verkehrsz&auml;hlung an sechs Knotenpunkten in der Kreuz&auml;ckersiedlung durchgef&uuml;hrt. Anschlie&szlig;end wurde mittels einer Prognose die durch das geplante Wohnquartier zu erwartende Verkehrszunahme er&shy;mittelt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die t&auml;glichen Verkehrsmengen im Gmelinweg und Komberger Weg in der Summe zwar um ca. 125 % steigen, die Werte in den Spitzen&shy;stunden jedoch noch weit unter den f&uuml;r Wohnwege typischen Verkehrsmengen liegen. Die Richtlinie f&uuml;r die Anlage von Stadtstra&szlig;en (RASt 06) geht bei Wohnwegen von einer Ver&shy;kehrsst&auml;rke &lt; 150 Kfz/h, bei Wohnstra&szlig;en sogar von &lt; 400 Kfz/h aus:</p>
Zur Ermittlung der tats&auml;chlichen Mehrbelastung wurde zun&auml;chst eine Verkehrsz&auml;hlung an sechs Knotenpunkten in der Kreuz&auml;ckersiedlung durchgef&uuml;hrt. Anschlie&szlig;end wurde mittels einer Prognose die durch das geplante Wohnquartier zu erwartende Verkehrszunahme er&shy;mittelt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die t&auml;glichen Verkehrsmengen im Gmelinweg und Komberger Weg in der Summe zwar um ca. 125 % steigen, die Werte in den Spitzen&shy;stunden jedoch noch weit unter den f&uuml;r Wohnwege typischen Verkehrsmengen liegen. Die Richtlinie f&uuml;r die Anlage von Stadtstra&szlig;en (RASt 06) geht bei Wohnwegen von einer Ver&shy;kehrsst&auml;rke &lt;150 Kfz/h, bei Wohnstra&szlig;en sogar von &lt;400 Kfz/h aus:</p>
+
 
<table border="1" cellpadding="7" cellspacing="0" width="608">
 
<table border="1" cellpadding="7" cellspacing="0" width="608">
 
 
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</td>
 
</td>
 
<td colspan="2">
 
<td colspan="2">
<p align="CENTER">
+
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<strong>Kfz / Spitzenstunde</strong></p>
 
<strong>Kfz / Spitzenstunde</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td colspan="2">
 
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+
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<strong>Richtwerte RASt 06</strong></p>
 
<strong>Richtwerte RASt 06</strong></p>
 
</td>
 
</td>
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</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
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im Bestand</p>
 
im Bestand</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
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mit &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;</p>
 
mit &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;</p>
 
</td>
 
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<td>
 
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+
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Wohnweg</p>
 
Wohnweg</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
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+
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Wohnstra&szlig;e</p>
 
Wohnstra&szlig;e</p>
 
</td>
 
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<tr>
 
<tr>
 
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<p align="LEFT">
+
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<strong>Gmelinweg</strong></p>
 
<strong>Gmelinweg</strong></p>
 
</td>
 
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<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="center">
 
13</p>
 
13</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
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22</p>
 
22</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
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&lt; 150</p>
 
&lt; 150</p>
 
</td>
 
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<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
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&lt; 400</p>
 
&lt; 400</p>
 
</td>
 
</td>
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<tr>
 
<tr>
 
<td height="17">
 
<td height="17">
<p align="LEFT">
+
<p align="left">
 
<strong>Komberger Weg</strong></p>
 
<strong>Komberger Weg</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="center">
 
24</p>
 
24</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="center">
 
36</p>
 
36</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="CENTER">
+
<p align="center">
 
&lt; 150</p>
 
&lt; 150</p>
 
</td>
 
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<td>
 
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+
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&lt; 400</p>
 
&lt; 400</p>
 
</td>
 
</td>
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+
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 +
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 +
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Tabelle: Verkehrsaufkommen zur Spitzenstunde (Quelle: BrennerPlan GmbH)</p>
 
Tabelle: Verkehrsaufkommen zur Spitzenstunde (Quelle: BrennerPlan GmbH)</p>
 
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<strong>4.2 Anbindung an die T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e</strong><br />
+
<strong>2. Anbindung an die T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e</strong><br />
Im Auftrag des Gemeinderats wurde eine zus&auml;tzliche Erschlie&szlig;ung nach S&uuml;den in Richtung T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e gepr&uuml;ft. Hierzu w&auml;re die Aufweitung des Feldweges am &ouml;stlichen Sied&shy;lungsrand erforderlich. Die daf&uuml;r notwendigen Fl&auml;chen stehen aufgrund der Eigentumsver&shy;h&auml;ltnisse nicht zur Verf&uuml;gung. Weiter ist zu bedenken, dass eine direkte Anbindung nach S&uuml;den auch den &ouml;stlichen Teil der Kreuz&auml;ckersiedlung auf kurzem Wege mit der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e verbinden w&uuml;rde, so dass dort ein Mehrverkehr entst&uuml;nde, der die bestehende Randbebauung entlang des heutigen Feldweges zus&auml;tzlich belasten w&uuml;rde. Die Variante, eine Stra&szlig;e nach Osten um den Baumschulbetrieb herum zu bauen, w&auml;re aufgrund der L&auml;nge der anbaufreien Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirt&shy;schaftlich und w&uuml;rde den Landschafts- und Naherholungsraum zus&auml;tzlich belasten</p>
+
Im Auftrag des Gemeinderats wurde eine zus&auml;tzliche Erschlie&szlig;ung nach S&uuml;den in Richtung T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e gepr&uuml;ft. Hierzu w&auml;re die Aufweitung des Feldweges am &ouml;stlichen Sied&shy;lungsrand erforderlich. Die daf&uuml;r notwendigen Fl&auml;chen stehen aufgrund der Eigentumsver&shy;h&auml;ltnisse nicht zur Verf&uuml;gung. Weiter ist zu bedenken, dass eine direkte Anbindung nach S&uuml;den auch den &ouml;stlichen Teil der Kreuz&auml;ckersiedlung auf kurzem Wege mit der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e verbinden w&uuml;rde, so dass dort ein Mehrverkehr entst&uuml;nde, der die bestehende Randbebauung entlang des heutigen Feldweges zus&auml;tzlich belasten w&uuml;rde. Die Variante, eine Stra&szlig;e nach Osten um den Baumschulbetrieb herum zu bauen, w&auml;re aufgrund der L&auml;nge der anbaufreien Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirt&shy;schaftlich und w&uuml;rde den Landschafts- und Naherholungsraum zus&auml;tzlich belasten.</p>
 
<p>
 
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<strong>4.3 Anbindung an Schweickerweg / Crailsheimer Stra&szlig;e</strong><br />
+
<strong>3. Anbindung an Schweickerweg / Crailsheimer Stra&szlig;e</strong><br />
 
Auch eine solche Variante w&auml;re aufgrund der L&auml;nge der anbaufreien bzw. einseitig er&shy;schlossenen Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirtschaftlich. Das Verkehrsauf&shy;kommen aus dem Plangebiet w&uuml;rde sich auf drei Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;en verteilen, jedoch steht die Minderbelastung f&uuml;r das bestehende Verkehrsnetz in keinem Verh&auml;ltnis zu den Mehrkosten. Zudem w&uuml;rde in diesem Fall der nord&ouml;stliche Siedlungsrand zus&auml;tzlich belas&shy;tet.</p>
 
Auch eine solche Variante w&auml;re aufgrund der L&auml;nge der anbaufreien bzw. einseitig er&shy;schlossenen Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirtschaftlich. Das Verkehrsauf&shy;kommen aus dem Plangebiet w&uuml;rde sich auf drei Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;en verteilen, jedoch steht die Minderbelastung f&uuml;r das bestehende Verkehrsnetz in keinem Verh&auml;ltnis zu den Mehrkosten. Zudem w&uuml;rde in diesem Fall der nord&ouml;stliche Siedlungsrand zus&auml;tzlich belas&shy;tet.</p>
 
<p>
 
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<strong>5. Fazit</strong><br />
+
<strong>Fazit</strong><br />
 
Im Ergebnis ist eine Erschlie&szlig;ung des geplanten Baugebiets &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; &uuml;ber das beste&shy;hende Verkehrsnetz der Kreuz&auml;ckersiedlung aus st&auml;dtebaulicher und verkehrlicher Sicht vertretbar. Es wird empfohlen, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des &uuml;berarbei&shy;teten st&auml;dtebaulichen Konzepts fortzuf&uuml;hren.</p>
 
Im Ergebnis ist eine Erschlie&szlig;ung des geplanten Baugebiets &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; &uuml;ber das beste&shy;hende Verkehrsnetz der Kreuz&auml;ckersiedlung aus st&auml;dtebaulicher und verkehrlicher Sicht vertretbar. Es wird empfohlen, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des &uuml;berarbei&shy;teten st&auml;dtebaulichen Konzepts fortzuf&uuml;hren.</p>
 
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Dem &uuml;berarbeiteten st&auml;dtebaulichen Konzept f&uuml;r das geplante Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; entsprechend dem Lageplan vom 24.02.2016 wird zugestimmt.</li>
 
Dem &uuml;berarbeiteten st&auml;dtebaulichen Konzept f&uuml;r das geplante Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; entsprechend dem Lageplan vom 24.02.2016 wird zugestimmt.</li>
 
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Die k&uuml;nftige Anbindung des Quartiers soll &uuml;ber das bestehende Stra&szlig;ennetz der Kreuz-&auml;ckersiedlung und die Fortf&uuml;hrung von Gmelinweg und Komberger Weg erfolgen.</li>
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Die k&uuml;nftige Anbindung des Quartiers soll &uuml;ber das bestehende Stra&szlig;ennetz der Kreuz&auml;ckersiedlung und die Fortf&uuml;hrung von Gmelinweg und Komberger Weg erfolgen.</li>
 
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Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 0142-07 &bdquo;Wolfs&shy;b&uuml;hl&ldquo; auf Grundlage des &uuml;berarbeiteten st&auml;dtebaulichen Konzepts fortzuf&uuml;hren.</li>
 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 0142-07 &bdquo;Wolfs&shy;b&uuml;hl&ldquo; auf Grundlage des &uuml;berarbeiteten st&auml;dtebaulichen Konzepts fortzuf&uuml;hren.</li>
 
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Aktuelle Version vom 20. April 2016, 13:53 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 18.12.2013, § 285 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0142-07 „Wolfsbühl" auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Büros mqua­drat vom 06.12.2013 gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der frühzeiti­gen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange beauftragt. Ergänzend wurde beschlossen, eine zusätzliche Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße zu prüfen.

Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden

1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die Öffentlichkeit zu einer Infor­mationsveranstaltung am 06.03.2014 in den Musiksaal der Grundschule Kreuzäcker einge­laden. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gin­gen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die wesentlichen vorge­brachten Belange können wie folgt wiedergegeben werden:

  • Generelle Ablehnung der baulichen Nutzung dieser Fläche, da kein Bedarf an weiteren Wohnbauflächen gesehen wird
  • Geplante Bebauung mit bis zu 16 Metern Höhe zu hoch
  • Alte und neue Bebauung (Satteldach alt, Flachdach neu) passen nicht zusammen
  • Erschließung über das bestehende Straßennetz (Gmelinweg, Komberger Weg) für An­wohner nicht zumutbar
  • Bestehender Grasweg an der Ostseite der jetzigen Bebauung soll als Zufahrtsmöglich­keit erhalten bleiben

2. Frühzeitige Behördenbeteiligung
Mit Schreiben vom 12.05.2014 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die wesentlichen vorgebrachten Belange kön­nen wie folgt wiedergegeben werden:

  • Wohnbauflächenbedarfsnachweis (Hinweis auf 7D Fortschreibung F-Plan)
  • Beachtung der Hindernisfreiheitsflächen des Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall
  • Berücksichtigung der Fluglärmimmissionen
  • Hinweis auf mögliche archäologische Befunde
  • Beachtung artenschutzrechtlicher Belange
  • Gestaltung der Freiraumübergänge am östlichen Ortsrand

In Folge der Stellungnahmen und Anregungen aus der Frühzeitigen Beteiligung wurden ergänzende Untersuchungen und Gutachten erstellt:

Nach einer im Auftrag der HGE erstellten Hindernisanalyse für den Bereich des Flugplatz Schwäbisch Hall - Hessental vom Oktober 2015 liegt die maximale Bauhöhe, bei der eine Verletzung der Hindernisbegrenzungsflächen auszuschließen ist, bei 410,00 m über NN. Im Bereich der höchsten Geländehöhe im Plangebiet (ca. 396,00 m über NN) entspricht dies einer maximal realisierbaren Gebäudehöhe von ca. 14,00 m. Diese ist in der Regel bei einer viergeschossigen Bebauung erreicht, so dass im überarbeiteten städtebaulichen Konzept höchstens dreigeschossige Gebäude, ggf. mit einem Staffelgeschoss vorgesehen sind.

Eine ebenfalls von der HGE beauftragte Untersuchung zur Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Wolfsbühl kommt zu dem Ergebnis, dass der gemäß DIN 18005 anzustrebende Richtwert bei Tag für Allgemeine Wohngebiete im nordöstlichen Teil des Plangebiets je nach Abstand zu den Flugrouten geringfügig überschritten wird. Für diesen Bereich werden im Bebauungsplan geeignete Maßnahmen zum passiven Schallschutz festgesetzt werden.

Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 archäologische Voruntersuchungen durchführen, um festzustellen, ob es vor einer Erschließung des Plangebietes weiterer Grabungen im Bereich möglicher jung­steinzeitlicher Siedungsreste bedarf. Ebenfalls im Frühjahr 2016 wird noch eine abschlie­ßende artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.

Schließlich wurde ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, um im Hinblick auf die Be­fürchtungen der Anwohnerinnen/ Anwohner wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens die tatsächliche Mehrbelastung zu ermitteln. Auch wurden alternative Anbindungsvarianten an die äußere Erschließung nochmals überprüft.

Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und der weiteren Untersuchungen wurde das städtebauliche Konzept für das Baugebiet Wolfsbühl grundle­gend überarbeitet. Der bisherige planerische Ansatz, die Baufelder linear aus der Struktur der angrenzenden Siedlung heraus nach Osten fortzuentwickeln, wird aufgegeben. Statt­dessen orientieren sich Erschließung und Baufelder an den Flurstücksgrenzen im Plange­biet.

Das Plangebiet wird künftig den östlichen Abschluss der Kreuzäckersiedlung bilden, dementsprechend soll der Siedlungsrand ausgebildet werden im Hinblick auf die Höhenvertei­lung und den Übergang zum angrenzenden Freiraum. Eine den Gmelinweg mit dem Komberger Weg verbindende Ringerschließung bildet zwei Quartiere, innerhalb derer eine bis zu dreigeschossige Bebauung um jeweils eine grüne Quartiersmitte angeordnet wird. Hier können Geschosswohnungen, Reihen- oder Doppelhäuser realisiert werden. Außer­halb der Erschließungsstraße, im Übergang zum Freiraum, sollen Baufelder für maximal anderthalb bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt werden. Im nördlichen Plangebiet sind weitere Baufelder für dreigeschossige Punkthäuser angeordnet, die an dieser Stelle einen Übergang zu den benachbarten Gebäudehöhen der bestehenden Bebauung bilden.

Die Änderungen des städtebaulichen Entwurfs haben eine geringere Dichte im Plangebiet zur Folge. Aufgrund der teilweisen Reduzierung der Geschossigkeit und eines höheren An­teils an Einzel- und Doppelhäusern (ca. 21 statt bislang 10) sinkt die voraussichtliche Zahl der Wohneinheiten von ca. 104 auf ca. 78. Bei angenommenen 2,2 Personen/ Wohnein­heit ergeben sich ca. 172 neue Einwohnerinnen/ Einwohner im Plangebiet, was etwa 78 EW/ ha Bruttobau­land entspricht.

Verkehrliche Anbindung
Es ist vorgesehen, das Plangebiet über Gmelinweg und Komberger Weg an das bestehen­de Straßennetz der Kreuzäckersiedlung anzubinden. Aufgrund der Besorgnis der Anwoh­nerinnen/ Anwohner vor zusätzlicher Verkehrsbelastung wurde das Büro BrennerPlan GmbH aus Stuttgart mit einem qualifizierten Verkehrsgutachten beauftragt, um die tatsächliche Mehrbelastung dieser Variante zu ermitteln. Auch wurden alternative Zufahrtsmöglichkeiten ein weiteres Mal geprüft.

1. Anbindung über Gmelinweg und Komberger Weg
Zur Ermittlung der tatsächlichen Mehrbelastung wurde zunächst eine Verkehrszählung an sechs Knotenpunkten in der Kreuzäckersiedlung durchgeführt. Anschließend wurde mittels einer Prognose die durch das geplante Wohnquartier zu erwartende Verkehrszunahme er­mittelt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die täglichen Verkehrsmengen im Gmelinweg und Komberger Weg in der Summe zwar um ca. 125 % steigen, die Werte in den Spitzen­stunden jedoch noch weit unter den für Wohnwege typischen Verkehrsmengen liegen. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geht bei Wohnwegen von einer Ver­kehrsstärke < 150 Kfz/h, bei Wohnstraßen sogar von < 400 Kfz/h aus:

 

Kfz / Spitzenstunde

Richtwerte RASt 06

 

im Bestand

mit „Wolfsbühl“

Wohnweg

Wohnstraße

Gmelinweg

13

22

< 150

< 400

Komberger Weg

24

36

< 150

< 400

Tabelle: Verkehrsaufkommen zur Spitzenstunde (Quelle: BrennerPlan GmbH)

2. Anbindung an die Tüngentaler Straße
Im Auftrag des Gemeinderats wurde eine zusätzliche Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße geprüft. Hierzu wäre die Aufweitung des Feldweges am östlichen Sied­lungsrand erforderlich. Die dafür notwendigen Flächen stehen aufgrund der Eigentumsver­hältnisse nicht zur Verfügung. Weiter ist zu bedenken, dass eine direkte Anbindung nach Süden auch den östlichen Teil der Kreuzäckersiedlung auf kurzem Wege mit der Tüngentaler Straße verbinden würde, so dass dort ein Mehrverkehr entstünde, der die bestehende Randbebauung entlang des heutigen Feldweges zusätzlich belasten würde. Die Variante, eine Straße nach Osten um den Baumschulbetrieb herum zu bauen, wäre aufgrund der Länge der anbaufreien Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirt­schaftlich und würde den Landschafts- und Naherholungsraum zusätzlich belasten.

3. Anbindung an Schweickerweg / Crailsheimer Straße
Auch eine solche Variante wäre aufgrund der Länge der anbaufreien bzw. einseitig er­schlossenen Strecke sowohl im Bau als auch im Betrieb unwirtschaftlich. Das Verkehrsauf­kommen aus dem Plangebiet würde sich auf drei Erschließungsstraßen verteilen, jedoch steht die Minderbelastung für das bestehende Verkehrsnetz in keinem Verhältnis zu den Mehrkosten. Zudem würde in diesem Fall der nordöstliche Siedlungsrand zusätzlich belas­tet.

Fazit
Im Ergebnis ist eine Erschließung des geplanten Baugebiets „Wolfsbühl“ über das beste­hende Verkehrsnetz der Kreuzäckersiedlung aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht vertretbar. Es wird empfohlen, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des überarbei­teten städtebaulichen Konzepts fortzuführen.

Anlage: Städtebauliches Konzept Wolfsbühl vom 24.02.2016

Beschluss:

  1. Dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept für das geplante Baugebiet „Wolfsbühl“ entsprechend dem Lageplan vom 24.02.2016 wird zugestimmt.
  2. Die künftige Anbindung des Quartiers soll über das bestehende Straßennetz der Kreuzäckersiedlung und die Fortführung von Gmelinweg und Komberger Weg erfolgen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 0142-07 „Wolfs­bühl“ auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzepts fortzuführen.

(29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

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