9326307/meetingminutes/10261176/paragraph
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Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.</p> | Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 22. März 2016, 08:12 Uhr
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.
1. Peter Nieschling, Schwäbisch Hall
Herr Nieschling möchte wissen, warum das mobile Mikrofon den Fragestellenden in der Bürgerfragestunde nicht mehr angeboten wird. Die Hemmschwelle für eine Fragestellung am Ratstisch ist ungleich höher.
Außerdem möchte Herr Nieschling wissen, wer bei einem eventuellen Neubau der 2. Spielstätte der Freilichtspiele als Bauherr fungiert.
Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Hinweis, das ein mobiles Mikrofon selbstverständlich vorhanden ist. Auf Nachfrage kann dies Fragestellenden zur Verfügung gestellt werden. Bauherr eines eventuellen Neubaus ist der Freilichtspiele e. V.