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Version vom 28. April 2014, 08:16 Uhr

Sachvortrag:

In Bibersfeld sind Teilflächen entlang der Michelfelder Straße und der Straße Am Kühbu­ckel für den Verkehr entbehrlich und können an die Anlieger veräußert werden. Die Grundstücksflächen liegen im Randbereich der Stra­ße und werden als Verkehrsfläche nicht benötigt. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Straßenfläche vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) ist. Die Absicht der Einziehung wurde am 10.01.2014 amtlich bekannt gemacht, um Betroffe­nen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.

Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen ein. Der Ortschaftsrat hat am 9. bzw. 10. Dezember 2013 der Einziehung und dem Verkauf zugestimmt.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im beigefügten Plan dargestellten Teilflächen im Be­reich der Michelfelder Straße und der Straße Am Kühbuckel einzu­ziehen.

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