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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 26. Oktober 2007, 10:18 Uhr
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Sachvortrag:
Beschluss:
- Der Ergebnisbericht vom 07.01.2002 über die durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen für das o. g. Gebiet wird zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nördliche Kernstadt Froschgraben“.
- Er beschließt ferner, die Maßnahme im sogenannten „vereinfachten Sanierungsverfahren“ auf der Grundlage des § 142 Abs. 4 unter Einschluss der §§ 144 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Maßgebend ist der Lageplan der Stadt Schwäbisch Hall/ Büro ARP im Maßstab 1:2000 vom 07.01.2002.