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<u>'''2.11 Hofäcker'''</u><br>Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Vorberatung zum Flächennutzungsplan den Beschluss gefasst, nördlich der Ortslage von Gailenkirchen eine weitere Mischbaufläche für die Unterbringung von zwei Gewerbebetrieben auszuweisen. Das vorgeschlagene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Die Ablösung von der bestehenden Ortslage führt zu einer so genannten Splittersiedlung, die im weiteren Verfahren aus rechtlicher Sicht problematisch werden kann. Von Seiten der Verwaltung kann diese Ausweisung nicht empfohlen werden. Selbstverständlich wird der Wunsch des Ortschaftsrats respektiert und der Vorschlag zur Abstimmung gestellt. <br> | <u>'''2.11 Hofäcker'''</u><br>Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Vorberatung zum Flächennutzungsplan den Beschluss gefasst, nördlich der Ortslage von Gailenkirchen eine weitere Mischbaufläche für die Unterbringung von zwei Gewerbebetrieben auszuweisen. Das vorgeschlagene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Die Ablösung von der bestehenden Ortslage führt zu einer so genannten Splittersiedlung, die im weiteren Verfahren aus rechtlicher Sicht problematisch werden kann. Von Seiten der Verwaltung kann diese Ausweisung nicht empfohlen werden. Selbstverständlich wird der Wunsch des Ortschaftsrats respektiert und der Vorschlag zur Abstimmung gestellt. <br> | ||
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Aktuelle Version vom 24. April 2012, 07:26 Uhr
Sachvortrag:
Die letzte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ist vor ca. drei Jahren erfolgt. In der Zwischenzeit sind eine Vielzahl neuer Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen beschlossen worden, sodass eine Aktualisierung des Flächennutzungsplanes in Form einer weiteren Fortschreibung erforderlich ist.
Eine tabellarische Übersicht aller Änderungen und Ergänzungen ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Fortschreibung erhält die Bezeichnung 7D und hat drei wesentliche Merkmale zum Inhalt:
A Zuwachsflächen und weitere Flächen, die aufgrund anstehender Planungen entweder neu entwickelt oder umgewandelt werden müssen. Diese Flächen sind in den nachfolgenden Listen bzw. Lageplänen dargestellt und erläutert.
siehe Übersicht
B Flächenänderungen, die aufgrund bereits als Satzung beschlossener Bebauungspläne oder aufgrund zur Auslegung beschlossener Bebauungspläne diesen jeweiligen Beschlusslagen angepasst werden müssen. Die Bebauungsplanverfahren, die diese Änderungen auslösen, sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt.
siehe Übersicht
C Redaktionelle Änderungen.
Bei der Umstellung der analogen auf eine digitale Planfassung sind eine Vielzahl von kleineren Flächenkorrekturen erforderlich geworden. Als Beispiel hierfür werden zwei kleinere Korrekturen vorgestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass hierfür keine besonderen Beschlüsse erfolgen müssen, sondern diesen Korrekturen im Rahmen eines Sammelbeschlusses zugestimmt wird.
Zu A
2.1 Güterbahnhof und Bahnhofsgelände Schwäbisch Hall
Die Fläche des Güterbahnhofes war bisher überwiegend als Gewerbefläche ausgewiesen. Entlang der Bahnstrecke war eine Teilfläche als Bahngrundstück festgesetzt. Nach dem die Bahn zwischenzeitlich die Aufgabe als Bahnfläche schriftlich erklärt hat, wird vorgeschlagen, dieses Areal zukünftig als Mischbaufläche auszuweisen. Mit dieser Ausweisung ist eine variable Nutzung verbunden, die vom Erhalt bestehender Einrichtungen bis zur Entwicklung von beispielsweise Wohnflächen viele Möglichkeiten beinhaltet.
Entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderats soll diese Fläche in Zukunft schwerpunktmäßig als Wohnfläche entwickelt werden. Die Einrichtungen wie Weissenhofklinik und Postvertriebszentrum sind von dieser Entwicklung jedoch nicht tangiert.
Nachdem die Stadt vor kurzer Zeit das Bahnhofsgebäude und die Güterschuppen erworben hat, ist auch auf dieser Fläche eine weitere Entwicklung als Mischbaufläche möglich. Die entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan wird vorgeschlagen.
Anlage: Lageplan
2.2 Sonderbauflächen DIAK (westlich Heilbronner Straße)
Hier soll die bislang ausgewiesene Grünfläche, die aber faktisch als Parkplatz des DIAK angelegt ist, in die Gebietskulisse der Sonderbauflächen aufgenommen werden. Somit ist der Parkplatz für die DIAK Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter planungsrechtlich sichergestellt.
Anlage: Lageplan
2.3 Kreuzäcker, nordöstliche Erweiterung
Nordöstlich der Kreuzäckersiedlung ist ein größeres Areal als Sonderbaufläche für Bildungseinrichtungen ausgewiesen. Im südöstlichen Teil ist eine Mischbaufläche festgesetzt. Diese Ausweisung ist aufgrund der zwischenzeitlich festgelegten Platzierung der Fachhochschule und der weiteren in der Nähe befindlichen Entwicklungsflächen nicht mehr notwendig. Die große räumliche Distanz zu der bereits bestehenden Einrichtung macht das Festhalten an dieser Ausweisung nicht mehr erforderlich. Stattdessen bietet sich der unmittelbar nordöstlich der Kreuzäckersiedlung gelegenen Baustreifen für eine weitere Entwicklung dieser Siedlung an. Es wird vorgeschlagen, diesen entsprechend der im Lageplaneintrag vorgesehenen Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen.
Anlage: Lageplan
2.4 und 2.5 Kreuzäcker, Kreuzwiesenweg
In dem genannten Bereich war bisher eine Ausweisung als Gewerbebaufläche vorgesehen. Faktisch handelt es sich hier jedoch um ein Wohngebiet. Eine Änderung ist langfristig nicht sichtbar. Es wird vorgeschlagen, der Situation mit der Ausweisung als Wohngebiet Rechnung zu tragen. Am Südwestrand der Kreuzäckersiedlung befindet sich das Betriebsgelände der Deutschen Telekom, die Fläche ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbesimmung Post festgesetzt. Diesen Status hat die Telekom seit Jahren nicht mehr, die Fläche sollte daher von Gemeinbedarfsfläche zur Mischbaufläche umgewandelt werden.
Nordwestlich dieser Fläche war das Betriebsgelände der ehemaligen Druckerei Schwend als Gewerbegebiet ausgewiesen. Es wird vorgeschlagen, das Betriebsgelände der ehemaligen Druckerei Schwend von Gewerbegebietsfläche zur Sonderbaufläche, Bildungseinrichtungen umzuwandeln.
Anlage 1: Lageplan Kreuzwiesenweg
Anlage 2: Lageplan In den Herrenäckern
2.6 Johanniterstraße Hotel Hohenlohe
Zwischen den zwei bislang festgesetzten Sonderbauflächen ist eine nicht überplante weiße Fläche im Flächennutzungsplan eingetragen. Es wird vorgeschlagen diese Fläche ebenfalls als Sonderbaufläche entsprechend der Flächennutzung auszuweisen.
Anlage: Lageplan
2.7 Königsberger Weg
Das bisher als Grünfläche am Königsberger Weg gelegene Areal soll teilweise zu einer Wohnbaufläche für stadtnahes Wohnen umgewandelt werden.
Im Rahmen der Ortsbesichtigung zeigte sich, dass die Ausweisung als Wohnfläche im südlichen Teil unproblematisch ist. Der nördliche Teil soll als Grünfläche beibehalten werden. Somit reduziert sich die Ausweisung auf 0,2 ha Wohnbaufläche.
Anlage: Lageplan
2.8.1 Rollhofsteige / Diakhof
In dem Flächennutzungsplan soll die Gebietskulisse des ehemaligen Diakhofs als Wohnbaufläche aufgenommen werden. Im Rahmen der Ortsbesichtigung stellte sich heraus, dass sich die Entwicklung in östlicher Richtung bis zum kleinen Gebäude (Hühnerstall) erstrecken kann. Auf eine weitere bauliche Entwicklung in östlicher Richtung wird verzichtet. Die Fläche liegt bis auf die Bauwerke des Diakhofes im Landschaftsschutzgebiet.
Anlage: Lageplan
2.8.2 Wohnbaufläche nördlich der Rollhofsteige
Es wird vorgeschlagen, westlich der Rollhofsteige eine Bauzeile entsprechend dem Lageplaneintrag auszuweisen. Die Ausweisung erstreckt sich von der Verbindung zum Schulsteigle im Westen bis zum Diakhof im Osten. Die Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet.
Anlage: Lageplan
2.9 Ehemalige Stadtgärtnerei Breiteich Straße und Reitsporthalle
Das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei ist bisher als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Freizeit“ ausgewiesen. Im Zuge der Realisierung des Gewerbeparks West ist es erforderlich, für den Wertstoffhof West einen neuen Standort zu suchen. Der Standort der ehemaligen Stadtgärtnerei ist idealtypisch für eine derartige Einrichtung. Es wird vorgeschlagen, diese Fläche als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Wertstoffhof“ auszuweisen.
In diesem Zuge soll auch die südlich gelegene Reitanlage ergänzt werden. Die neu erstellte Abreithalle wird ebenfalls als Sonderbaufläche ausgewiesen.
Anlage: Lageplan
2.18 Heimbach-westlicher Ortsrand
Im Zuge der Grunderwerbsverhandlung der für den Gewerbepark West notwendigen Flächen westlich von Heimbach, wurde von den Anliegern der Wunsch geäußert, die bisherige Grünfläche als Mischbaufläche auszuweisen und somit rechtlich die Möglichkeit zu eröffnen, dort noch Wohngebäude zu erstellen. Aus städtebaulicher Sicht steht dem nichts entgegen.
Anlage: Lageplan
2.19 Heimbacher Wohnpark
Auf der Fläche zwischen Heimbacher Dorfstraße und Aschenhausweg soll nach Abriss der aufgegebenen Gebäude einer Hofstelle eine Bebauung mit Wohngebäuden erfolgen.
Die Fläche, die bisher im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen ist, soll entsprechend ihrer Nutzung künftig als Wohngebiet dargestellt werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist vor Realisierung des Projekts erforderlich.
Anlage: Lageplan
Gailenkirchen
2.10 Büchelhalde
In Gailenkirchen sind derzeit nur noch wenige Baumöglichkeiten vorhanden. Der Ortschaftsrat hat vorgeschlagen, östlich der bestehenden Flursiedlung eine weitere kleine Entwicklungsfläche auszuweisen. Die Größe beträgt ca. 2 ha. Zur Realisierung ist eine Änderung der Gebietskulisse des Landschaftsschutzgebietes erforderlich.
Anlage: Lageplan
2.11 Hofäcker
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Vorberatung zum Flächennutzungsplan den Beschluss gefasst, nördlich der Ortslage von Gailenkirchen eine weitere Mischbaufläche für die Unterbringung von zwei Gewerbebetrieben auszuweisen. Das vorgeschlagene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Die Ablösung von der bestehenden Ortslage führt zu einer so genannten Splittersiedlung, die im weiteren Verfahren aus rechtlicher Sicht problematisch werden kann. Von Seiten der Verwaltung kann diese Ausweisung nicht empfohlen werden. Selbstverständlich wird der Wunsch des Ortschaftsrats respektiert und der Vorschlag zur Abstimmung gestellt.
Anlage: Lageplan
Gelbingen
2.13 Ortsmitte
In der Ortslage von Gelbingen gibt es die Grünfläche nördlich der Brauerstraße. Hier wird eine Entwicklung der gesamten Gebietskulisse angestrebt. Kernstück dieser kleinen Grünfläche ist eine historische alte Kegelbahn, die erhalten werden soll. Die Fläche soll als Mischbaufläche ausgewiesen werden.
Anlage: Lageplan
Hessental
2.14 Am Pflaumenbach
Der Landschaftsraum zwischen der Grundwiesensiedlung und der Ortskernbebauung ist teilweise als Grünfläche, teilweise als weiße Fläche bzw. landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Realität zeigt jedoch eine zunehmende Bebauung dieses Korridors. Es wird vorgeschlagen, diese Fläche insgesamt als Wohnbaufläche für eine weitere Entwicklung in Hessental auszuweisen. Als Übergangsfläche zum östlichen Landschaftsraum wird die Ausweisung einer Grünfläche vorgeschlagen.
Anlage: Lageplan
2.15 Ehemaliges Telekomgelände im Breitloh
Das ehemalige Telekomgelände im Breitloh war bisher als Versorgungsfläche für die technische Ver- und Entsorgung eines Gebietes ausgewiesen. Diese Funktion hat diese Fläche nicht mehr. Die Fläche wird insgesamt einer gewerbliche Nutzung zugeführt, sodass die Ausweisung bzw. Umwandlung in Gewerbefläche notwendig ist.
Anlage: Lageplan
2.16 Sonnenrain
Die bisherige Planung für das Baugebiet Sonnenrain wird derzeit nochmals überarbeitet. Es ist aus städtebaulicher und aus erschließungstechnischer Sicht sinnvoll, diese Gebietskulisse in westliche Richtung bis zum angrenzenden Feldweg zu erweitern. Die Fläche soll wie der Sonnenrain als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Anlage: Lageplan
2.20 Ergänzung Grundwiesensiedlung Ost
Zur Arrondierung des östlichen Teils der Grundwiesensiedlung der noch nicht bebaut ist, soll noch eine weitere Teilfläche als Wohngebiet dargestellt werden.
Anlage: Lageplan
2.21 Solpark
Die Fläche östlich des alten Hangars, auf der früher zwei Wohngebäude standen, ist als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Messe“ ausgewiesen. Eines der beiden Wohngebäude wurde im vergangenen Jahr abgebrochen. Das andere Wohngebäude wurde vor etlichen Jahren zu einem Bürogebäude, das an verschiedene Firmen vermietet ist, umgebaut. Eine Ausweisung dieser Fläche als Sonderbaufläche ist aus diesem Grund nicht mehr geboten.
Im ursprünglichen Bebauungsplan des Solpark war der Innenbereich westlich der Solarfabrik als Grünfläche ausgewiesen. Mit der Realisierung der Solarfabrik wurde bereits ein großer Teil dieser Grünfläche überbaut. Die weitere bauliche Entwicklung ist absehbar. Die hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung wird im kommenden Jahr angegangen. Im Flächennutzungsplan ist hierzu die Änderung der Grünfläche als Gewerbefläche erforderlich.
Anlage: Lagepaln
Sulzdorf
2.17 Sauhöhe
Vom Ortschaftsrat Sulzdorf wird gewünscht, zur langfristigen Sicherung der Gewerbegebietsflächen in Sulzdorf östlich des Gewerbegebietes Mahläcker ein weiteres Gelände als G-Fläche auszuweisen. Es handelt sich um die so genannte Sauhöhe, hier soll eine Gewerbegebietsfläche in einer Größenordnung von ca. 3 ha entstehen.
Anlage: Lageplan
Weckrieden
2.23 Im Brühl I
Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan aus nicht nachvollziehbaren Gründen als Friedhofsfläche ausgewiesen. Die Ausweisung ist entbehrlich. Es wird eine Ausweisung als Mischbaufläche entsprechend der Gesamtausweisung Weckrieden vorgeschlagen.
2.24 Im Brühl II
Diese Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung Kinderspielplatz festgesetzt. Da die Fläche zu einem nicht unerheblichen Teil bereits bebaut ist, wird eine Änderung in Mischbaufläche vorgeschlagen.
2.25 Grabenäcker
Diese Fläche ist bislang nicht als überbaubare Fläche dargestellt. Faktisch verhält es sich jedoch so, dass die Fläche größtenteils von einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Bauwerken in Anspruch genommen wird. Eine Ergänzung dieser Fläche als Mischbaufläche ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll.
Anlage: Lageplan Im Bühl und Grabenäcker
Oberbürgermeister Pelgrim umschreibt das Stadium des Verfahrens: Man befindet sich in der Aufstellung eines ergänzenden Flächennutzungsplans und nicht in der Satzungsebene. Es wird kein gänzlich neuer Flächennutzungsplan aufgestellt. Die Änderungen umfassen kleinere Korrekturen, den Angleich an die Realitäten oder den Wünschen aus der Bevölkerung.
Stadtrat Baumann bekräftigt diese Vorgehensweise in Form eines Geschäftsordnungsantrags.
zu 2.1 Güterbahnhof und Bahnhofsgelände Schwäbisch Hall
Auf Nachfrage von Stadträtin Herrmann wird folgendes festgestellt:
- Die Ausweisung des Geländes hinter dem Bahnhof als Wohngebiet W würde Wohnen aufgrund vorhandener Emissionen eher erschweren.
- Auch nach Ausweisung eines Mischgebiets M für das Gelände vor dem Bahnhof ist eine Kulturnutzung möglich.
Auf Nachfrage von Stadtrat Vogt wird festgestellt, dass trotz Ausweisung der Kategorie M der Bestand des Bahnhofs und der dazugehörenden Infrastruktur bestehen bleibt.
zu 2.3 Kreuzäcker, nordöstliche Erweiterung
Stadträtin Herrmann nimmt Bezug auf den Beschluss zum Bebauungsplan „Salierweg – 2. Änderung“, Gemeinderat am 27.07.2011. Hier wurden Wohnflächen teilweise in „SO Dienstleistung und Hochschule“ umgewandelt. Im vorliegenden Fall ist es jedoch genau umgekehrt. Sie hofft, dass es hierdurch zu keinen negativen Auswirkungen im Bebauungsplanverfahren Salierweg kommt.
zu 2.7 Königsberger Weg
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hält eine Bebauung an dieser Stelle für unverhältnismäßig, da die Bewohnerinnen und Bewohner diesen zentralen Platz sehr schätzen.
Stadtrat Vogt möchte an der Politik festhalten, die Hangkanten nicht zu bebauen.
Auch Stadtrat Baumann ging immer davon aus, dass keine neue Baufläche an dieser Stelle ausgewiesen wird.
Stadträtin Herrmann möchte der Allgemeinheit diese Flächen belassen.
Stadträtin Striebel schließt sich den vorgenannten Meinungen an.
zu 2.8.1 Rollhofsteige/Diakhof
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt sieht aufgrund des schlechten Zustands der Gebäude Verbesserungsbedarf und signalisiert seine Zustimmung.
Stadtrat Vogt wird keinerlei Ausweisungen von Bebauung innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets zustimmen. Er befürchtet den Anfang einer kompletten Hangbebauung.
Stadträtin Herrmann räumt ebenfalls dem Landschaftsschutzgebiet Vorrang ein.
Stadtrat Baumann legt Wert darauf, dass die Bebauung Wunsch des derzeitigen Eigentümers ist.
Stadtrat Neidhardt schlägt vor, die Bebauung entsprechend den Grenzen des Landschaftsschutzgebietes einzugrenzen.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt den ursprünglichen Beschlussantrag „Der Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans wird zugestimmt“ zur Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit gilt der Antrag als abgelehnt.
Dem Änderungsantrag von Stadtrat Neidhardt der Ausweisung mit W entlang der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes wird mit 10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen zugestimmt.
zu 2.8.2 Wohnbaufläche nördliche Rollhofsteige
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt sieht keinen dringenden Bedarf.
Stadtrat Vogt möchte die Klingen von jeglicher Bebauung freihalten.
Stadtrat Baumann lehnt ab.
Stadträtin Herrmann hat diesen Punkt bereits unter 2.8.1 angesprochen und abgelehnt.
Stadtrat Neidhardt lehnt ebenfalls ab – er möchte die Frischluftzufuhr vom Westen her erhalten.
zu 2.11 Hofäcker, Gailenkirchen
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt diesen Teilabschnitt aus der Beschlussfassung, da ein Beschluss des Ortschaftsrats Gailenkirchen nicht vorliegt.
zu 2.14 Am Pflaumenbach, Hessental
Stadtrat Unser möchte die landwirtschaftliche Fläche am Pflaumenbach beibehalten. Dies war schon immer eine Grünzäsur zwischen dem Mischgebiet Sulzdorfer Straße und der Bebauung der Grundwiesensiedlung.
Auch Stadtrat Vogt ist der Meinung, dass diese Freifläche bewusst so ausgewiesen wurde.
Stadträtin Herrmann möchte es beim Grüngürtel belassen.
zu 2.16 Sonnenrain, Hessental
Stadträtin Herrmann wirft die Frage auf, wo die Ausgleichflächen künftig zu finden sind.
Oberbürgermeister Pelgrim und Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann führen aus, dass derzeit noch nicht festgelegt werden kann, wo sich diese befinden werden. Teilweise werden sie wohl auf dieser Fläche Sonnenrain – eventuell entlang des Flusslaufs – sein, ein anderer Teil wird extern ausgeglichen.
zu 2.21 Solpark, Hessental
Stadträtin Herrmann befürchtet, dass man sich mit der Ausweisung der Klassifizierung G eventuell selbst hinsichtlich der Nutzung des Hangars einschränkt.
Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann widerspricht diesem. Die Flächen rund um den Hangar sind Freiflächen.
Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass das Thema „Messe/ Ausstellungen“ angesichts der finanziellen Lage an dieser Stelle wohl nicht mehr zum Tragen kommt. Eine Wiederaufnahme finden könnte das Thema im Bereich des Karl-Kurz-Geländes.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
- Über die Ausweisung der vorgeschlagenen Neuausweisungen bzw. Änderungen der Punkte 2.1, 2.4, 2.5, 2.6, 2.9, 2.18, 2.19, 2.13, 2.15,2.20, 2.23, 2.24 und 2.25 in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans herrscht Einvernehmen.
- Die Ausweisung der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung des Punktes 2.2 (Sonderbaufläche Diak) in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
(17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen) - Die Ausweisung der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung des Punktes 2.3 (Kreuzäcker, nordöstliche Erweiterung) in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans wird ebenfalls zugestimmt
(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) - Die Ausweisung der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung des Punktes 2.10 (Büchelhalde, Gailenkirchen) in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
(7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) - Die Ausweisung der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung der Punkte 2.16 (Sonnenrain, Hessental), 2.21 (Solpark, Hessental) und 2.17 (Sauhöhe, Sulzdorf) in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
(jeweils 17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen) - Die Ausweisung bei Punkt 2.8.1 mit W entlang der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes wird zugestimmt.
(10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) - Die Aufnahme der vorgeschlagenen Änderungen der Punkte 2.7 (Königsberger Weg), 2.8.2 (Wohnbaufläche nördlich der Rollhofsteige) und 2.14 (Am Pflaumenbach, Hessental) in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans wird abgelehnt.
Eine Beschlussfassung im Gemeinderat ist entbehrlich.
Oberbürgermeister Pelgrim schlägt die Behandlung entsprechend den jetzigen Beschlüssen in der Gemeinderatssitzung am 28.03.2012 vor. Hier erfolgt eine Einzelabstimmung.