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Version vom 25. Oktober 2007, 16:15 Uhr

Sachvortrag:

siehe BPA vom 24.09.01

Beschluss:

  • Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0313-01/07 wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan im Maßstab 1:500 des Stadtplanungsamts vom 04.07.2001 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens (öffentliche Auslegung, Behördenbeteiligung) beauftragt.
  • Der vorgeschlagenen Bezeichnung „Sonnenrain“ für dieses Baugebiet wird zuge-stimmt.
(einstimmig - 23 -)
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