2141551/meetingminutes/2171351/paragraph
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Während dieses Zeitraumes wurden eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes vorgenommen. Neben vielen Wohngebäudesanierungen wurden zahlreiche öffentliche Maßnahmen, wie Straßen- und Wohnumfeldverbesserungen durchgeführt. Das angestrebte Konzept vom Wohnen und Arbeiten konnte weitestgehend umgesetzt werden. | Während dieses Zeitraumes wurden eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes vorgenommen. Neben vielen Wohngebäudesanierungen wurden zahlreiche öffentliche Maßnahmen, wie Straßen- und Wohnumfeldverbesserungen durchgeführt. Das angestrebte Konzept vom Wohnen und Arbeiten konnte weitestgehend umgesetzt werden. | ||
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Auch die Anbindung des Solparks an das überörtliche Verkehrsnetz trägt zur erfolgreichen Sanierung des Gebietes bei. Seit 2007 ist die '''Ostumfahrung''' dem Verkehr übergeben, die den Solpark über die B19 an die Autobahn A6 verkehrsgünstig anschließt. Ein weiterer Baustein für die Attraktivität des Solparks ist zudem der Aus- bzw. Umbau des unmittelbar angrenzenden '''Geschäftsflugplatzes'''. | Auch die Anbindung des Solparks an das überörtliche Verkehrsnetz trägt zur erfolgreichen Sanierung des Gebietes bei. Seit 2007 ist die '''Ostumfahrung''' dem Verkehr übergeben, die den Solpark über die B19 an die Autobahn A6 verkehrsgünstig anschließt. Ein weiterer Baustein für die Attraktivität des Solparks ist zudem der Aus- bzw. Umbau des unmittelbar angrenzenden '''Geschäftsflugplatzes'''. | ||
− | Weiterer dringender Sanierungsbedarf im Solpark lag Ende 2009 nicht mehr vor, weshalb sich die Verwaltung dazu entschloss das Sanierungsgebiet Solpark abzurechnen. Im Dezember 2009 konnte der Abschlussbericht dem Wirtschaftsministerium übergeben werden. Dieser liegt der | + | Weiterer dringender Sanierungsbedarf im Solpark lag Ende 2009 nicht mehr vor, weshalb sich die Verwaltung dazu entschloss das Sanierungsgebiet Solpark abzurechnen. Im Dezember 2009 konnte der Abschlussbericht dem Wirtschaftsministerium übergeben werden. Dieser liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei. |
Der Förderrahmen für die Sanierungsmaßnahmen wurde nach mehreren Aufstockungen auf 13.634.450 € festgesetzt. In den Jahren 1995 – 2001 wurden Finanzhilfen von insgesamt 7.158.087 € ausbezahlt – siehe auch beigefügter Abschlussbericht. | Der Förderrahmen für die Sanierungsmaßnahmen wurde nach mehreren Aufstockungen auf 13.634.450 € festgesetzt. In den Jahren 1995 – 2001 wurden Finanzhilfen von insgesamt 7.158.087 € ausbezahlt – siehe auch beigefügter Abschlussbericht. | ||
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Anlage 1: Abschlussbericht (online nicht vorhanden) | Anlage 1: Abschlussbericht (online nicht vorhanden) | ||
− | Anlage 2: [[Media:10-153.pdf{{!}}Lageplan Abgrenzung Sanierungsgebiet]]<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 01. Juli 2004 (GBl. S. 469, 489) wird der Satzung über die Aufhebung der | + | Anlage 2: [[Media:10-153.pdf{{!}}Lageplan Abgrenzung Sanierungsgebiet]]<br> |
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+ | <u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> berichtet, dass bereits zum Ende des Jahres 2009 das Sanierungsgebiet Solpark auch finanziell abgeschlossen wurde. Dies war Voraussetzung, um Mittel für die Sanierung der Innenstadt zu erhalten. Das Sanierungsziel wurde erreicht. Er bittet das Gremium um den formalrechtlichen Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Solpark.|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 01. Juli 2004 (GBl. S. 469, 489) wird der Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Solpark zugestimmt.<br>(einstimmig - 21 -)|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60 | ||
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2010, 05:19 Uhr
Sachvortrag:
Das Sanierungsgebiet Solpark trat erstmals am 20.02.1998 in Kraft. Weitere förmliche Festlegungen erfolgten wegen einer Gebietserweiterung (Maria-Göppert-Mayer-Straße) am 05.01.2001, einer Gebietsveränderung (Straße In der Eich, Gebietsreduzierung wg. Flugplatzausbau) am 08.05.2001, einer Erweiterung (ehem. militärische Wohnanlage Landhegstraße – Projekt der GWG) am 16.03.2006 und einer Gebietsreduzierung (Bau der Ostumfahrung) am 14.03.2008. Zuletzt hatte das Sanierungsgebiet eine Größe von etwa 49 ha.
Während dieses Zeitraumes wurden eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes vorgenommen. Neben vielen Wohngebäudesanierungen wurden zahlreiche öffentliche Maßnahmen, wie Straßen- und Wohnumfeldverbesserungen durchgeführt. Das angestrebte Konzept vom Wohnen und Arbeiten konnte weitestgehend umgesetzt werden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung war neben der Neuordnung des Gebietes unter Einbezug des Bestandes die Entkontamination des Geländes von Kampfmitteln (38to Munition, darunter über 6050 Bomben und 89.745 Stück Munition und Granaten) und Altlasten.
Das marode Ver- und Entsorgungssystem wurde völlig entflochten, erneuert und zudem ein ökologisch sinnvolles Nahwärmenetz bei gleichzeitiger Nutzung der Solarenergie aufgebaut.
Daneben wurde besonders auf die Erhaltung und Entwicklung von Grünzügen Wert gelegt, sowie die Integration von beispielhaften Entwässerungseinrichtungen, wie Regenrücklauf- und Regenrückhaltebecken.
Durch eine Reihe von realisierten Neubauten mittels Wettbewerbsverfahren konnte eine besonders hohe Qualität der Architektur erreicht werden, die für den gewerblichen Bereich beispielhaft ist. Dazu zählen die Gebäude von Sparkasse, Mercedes-Benz Autohaus, Inova und die Gebäude „Metall, Holz und Beton“ für Existenzgründer der GWG Schwäbisch Hall.
Auch die Anbindung des Solparks an das überörtliche Verkehrsnetz trägt zur erfolgreichen Sanierung des Gebietes bei. Seit 2007 ist die Ostumfahrung dem Verkehr übergeben, die den Solpark über die B19 an die Autobahn A6 verkehrsgünstig anschließt. Ein weiterer Baustein für die Attraktivität des Solparks ist zudem der Aus- bzw. Umbau des unmittelbar angrenzenden Geschäftsflugplatzes.
Weiterer dringender Sanierungsbedarf im Solpark lag Ende 2009 nicht mehr vor, weshalb sich die Verwaltung dazu entschloss das Sanierungsgebiet Solpark abzurechnen. Im Dezember 2009 konnte der Abschlussbericht dem Wirtschaftsministerium übergeben werden. Dieser liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Der Förderrahmen für die Sanierungsmaßnahmen wurde nach mehreren Aufstockungen auf 13.634.450 € festgesetzt. In den Jahren 1995 – 2001 wurden Finanzhilfen von insgesamt 7.158.087 € ausbezahlt – siehe auch beigefügter Abschlussbericht.
Um das Gesamtverfahren auch formal abzuschließen ist nun eine Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Solpark“ notwendig.
Anlage 1: Abschlussbericht (online nicht vorhanden)
Anlage 2: Lageplan Abgrenzung Sanierungsgebiet
Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass bereits zum Ende des Jahres 2009 das Sanierungsgebiet Solpark auch finanziell abgeschlossen wurde. Dies war Voraussetzung, um Mittel für die Sanierung der Innenstadt zu erhalten. Das Sanierungsziel wurde erreicht. Er bittet das Gremium um den formalrechtlichen Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Solpark.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 01. Juli 2004 (GBl. S. 469, 489) wird der Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Solpark zugestimmt.
(einstimmig - 21 -)